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Evidenz für Wirksamkeit der Übergangshilfe

Evidenz für die Wirksamkeit der Übergangshilfe, was Übergangshilfe konkret von Humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit unterscheidet und welche konkreten Maßnahmen das BMZ zu seiner Durchführung leisten kann.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Evidenz für…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evidenz für Wirksamkeit der Übergangshilfe [#186485]
Datum
12. Mai 2020 22:37
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Evidenz für die Wirksamkeit der Übergangshilfe, was Übergangshilfe konkret von Humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit unterscheidet und welche konkreten Maßnahmen das BMZ zu seiner Durchführung leisten kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186485
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 04010 0289 035 - hier: Abgabe an Bürgerkommunikation Sehr <Information-entfernt> v…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 04010 0289 035 - hier: Abgabe an Bürgerkommunikation
Datum
14. Mai 2020 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Mai 2020, eingegangen im BMZ am 13. Mai 2020, zum Thema Evidenz für Wirksamkeit der Übergangshilfe. (GZ: Z14 O4010 - 0289/035). Gerne leite ich Ihre Anfrage an das Referat für Bürgerkommunikation weiter, welche für die Beantwortung Ihrer Frage zuständig ist. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um einen IFG Antrag, da der konkrete Aktenvorgangsbezug fehlt. Sie haben vielmehr eine allgemeine Sachfrage gestellt. Diese ist nicht vom Geltungsbereich des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erfasst. Denn das IFG verpflichtet Behörden nicht zur Zusammenstellung und Aufbereitung von Informationen, sondern lediglich zur Herausgabe von aktenkundigem Material. Derartige Aktenstücke liegen uns zu Ihrer Anfrage nicht vor. Die Behandlung Ihrer Anfrage als allgemeine Bürgeranfrage hat für Sie den Vorteil, dass Ihr Anliegen kostenfrei bearbeitet werden kann, während die Bearbeitung eines IFG - Antrags mit Gebühren für den Antragsteller verbunden sein kann. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr <Information-entfernt> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium für wirtscha…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: Evidenz für Wirksamkeit der Übergangshilfe [#186485]
Datum
25. Juni 2020 17:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Wir freuen uns über Ihre Anfrage zur strukturbildenden Übergangshilfe und Ihr Interesse an diesem Thema. Krisenbewältigung ist eine zentrale Herausforderung für die internationale Gemeinschaft. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit setzt sich deshalb dafür ein, bestehende Krisen wie gewaltsame Konflikte und Naturkatastrophen zu überwinden, Menschen und Strukturen gegenüber neuen Krisen widerstandsfähiger zu machen und langfristigen Frieden zu unterstützen. Mit der strukturbildenden Übergangshilfe verfügt das Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über ein bewährtes Instrument, das schnell und flexibel während und nach Krisen in viele Richtungen »Brücken baut« und so nachhaltige Strukturen bildet. Aus diesem Grund gibt es inhaltliche Berührungspunkte mit anderen Instrumenten des BMZ und des Auswärtigen Amtes, wobei diese Instrumente nicht nacheinander zum Einsatz kommen, sondern – je nach Kontext – in verschiedenen Kombinationen und oft auch gleichzeitig. Das wesentliche Alleinstellungsmerkmal der strukturbildenden Übergangshilfe des BMZ ist ihre Ausrichtung auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit (Resilienz) von Krisen betroffener Menschen und lokaler Institutionen. Projekte der BMZ-Übergangshilfe werden daher an den Bedürfnissen, Potentialen und Kenntnissen besonders betroffener Bevölkerungsgruppen ausgerichtet. Auf institutioneller Ebene stärkt sie die Funktionsfähigkeit lokaler Institutionen – dies können zivilgesellschaftliche, privatwirtschaftliche und auch staatliche Institutionen und Strukturen sein. Ihr strukturbildender Charakter verortet sie daher klar in der Entwicklungszusammenarbeit und unterscheidet sie so von der kurzfristig ausgerichteten Humanitären Hilfe des Auswärtigen Amtes. Während sich die Humanitäre Hilfe der akuten humanitären Bedarfe notleidender Menschen in einer Krise annimmt, konzentriert sich die Krisenbewältigung des BMZ auf die mittel- und langfristig angelegte Stärkung von Resilienz. Resilienz ist die Fähigkeit, sich an neue Bedingungen und Risiken anzupassen und, wo immer möglich, neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Projekte der strukturbildenden Übergangshilfe sind daher in der Regel multisektoral und vier Handlungsfeldern zuzuordnen: der Ernährungssicherung, dem Aufbau von Basisinfrastruktur und -dienstleistungen, dem Katastrophenrisikomanagement und der Stärkung von friedlichem und inklusivem Zusammenleben. Die Aktivitäten umfassen beispielsweise die Schulung von Kleinbäuerinnen und -bauern in Bewässerungstechniken oder die Verbesserung von Gesundheitsversorgungen für Mütter und Kinder. Auch der Wiederaufbau wichtiger Infrastruktur gemeinsam mit Maßnahmen, die das friedliche und inklusive Zusammenleben in Gemeinschaften fördern, zählen dazu. Diesen Beitrag leistet die Übergangshilfe des BMZ insbesondere durch die Stärkung sozialer Sicherungssysteme, Schulspeisungen sowie Cash-for-Work-Maßnahmen und Bargeld-Transfers. Langfristig werden so akute humanitäre Bedarfe reduziert. Wirkungsuntersuchungen der Weltbank und der Global Facility for Disaster Reduction and Recovery zeigen, dass beispielsweise ein Euro, der in resiliente Infrastruktur investiert wird, langfristig einen Ertrag von circa vier Euro an »vermiedenen« Kosten und Verlusten erbringt. Die nachhaltige Einkommensförderung ist ebenfalls ein wichtiges Querschnittsthema. Dadurch kann unter anderem der Zugang zu Ernährung sichergestellt werden. Mithilfe beruflicher Qualifizierungsangebote werden qualitative Basisdienstleistungen erbracht und der wirtschaftliche Wiederaufbau unterstützt. Wissenschaftliche Publikationen zu positiven Effekten von Bargeld-Transfer auf die Ernährungssituation von Menschen in Subsahara-Afrika werden beispielsweise vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) regelmäßig zur Verfügung gestellt. Maßnahmen der Übergangshilfe werden in Übereinstimmung mit internationalen Standards und Prinzipien der Entwicklungszusammenarbeit nach Vorgaben des OECD-Entwicklungsausschusses (DAC) geplant und durchgeführt. Dazu gehört neben dem Nachweis von entwicklungspolitischen Wirkungen, Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit auch die Sicherstellung von Relevanz und Angemessenheit durch Bedarfs- und Interventionsanalyse. Um gemeinsames Lernen zu verbessern, wird eine Integration von Wirkungs- und Evaluierungsansätzen in Übergangshilfevorhaben immer stärker umgesetzt. Unsere Umsetzungspartner sind zudem angehalten, bestehende Evidenzen bei der Planung ihrer Vorhaben zu nutzen. Daher fördert das BMZ gemeinsam mit der International Initiative for Impact Evaluation (3ie) und dem Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) die Entwicklung von Instrumenten zur besseren Nutzung von Evidenzen – ein Beispiel ist Building Peaceful Societies Evidence Gap Map. Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der Übergangshilfe, sowie dafür, dass Sie sich die Zeit genommen und an das Bundesentwicklungsministerium geschrieben haben. Mit freundlichen Grüßen
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