IT-Strategie und Digitalisierung

Anfrage an: Bundesarchiv
Verwendetes Gesetz: Bundesarchivgesetz (BArch)

IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    12. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgendes zu: IT-St…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT-Strategie und Digitalisierung [#186564]
Datum
13. Mai 2020 16:40
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgendes zu:
IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186564
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesarchiv
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage übersenden wir Ihnen das IT-Konzept des Bundesarchiv…
Von
Bundesarchiv
Betreff
IT-Strategie und Digitalisierung [#186564]
Datum
29. Mai 2020 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage übersenden wir Ihnen das IT-Konzept des Bundesarchivs für den Zeitraum von 2015 bis 2020. Die Konzeption für die Zeit ab 2021 befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Für weitergehende Informationen zum Thema Digitalisierung empfehlen wir Ihnen auch unser Fachmagazin Forum, das sich in seiner Ausgabe von 2018 mit dem digitalen Wandel im Bundesarchiv beschäftigt. Diese Ausgabe steht kostenfrei auf unserer Webseite zur Verfügung und kann unter https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Publikationen/Forum/forum-2018.html abgerufen werden. Gemäß § 10 Abs. 1 S.2, Abs.3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) ergeht diese Auskunft gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesarchiv
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Bundesarchiv
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Betreff
Datum
29. Mai 2020 08:35
Status