IT-Strategie und Digitalisierung

IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde

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  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: IT-Strategie und Ko…
An Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT-Strategie und Digitalisierung [#186604]
Datum
13. Mai 2020 16:40
An
Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186604
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung bietet keine Serviceleistungen an, für d…
Von
Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
Betreff
AW: IT-Strategie und Digitalisierung [#186604]
Datum
19. Mai 2020 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung bietet keine Serviceleistungen an, für die eine eigene IT Strategie oder ein Konzept zur Digitalisierung notwendig wären. Die im Rahmen der Seeunfalluntersuchung erhobenen Daten und Informationen dienen ausschließlich der Ursachenermittlung und werden nicht im Rahmen des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) zur Verfügung gestellt. Wir verfügen auch über keine Informationen die nach den Vorgaben des Umweltinformationsgesetz (UIG) oder dem Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) zur Verfügung gestellt werden könnten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Die Serviceleistung Ihres Hauses ist …
An Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IT-Strategie und Digitalisierung [#186604]
Datum
19. Mai 2020 15:30
An
Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Die Serviceleistung Ihres Hauses ist die Seeunfalluntersuchung. Diese muss nicht nach dem IFG herausgabefähig sein. Dennoch ist Ihre Behörde für alle anderen Unterlagen herausgabepflichtig. Hierzu zählt auch die Grundlage für die Entwicklung der IT und die Digitalisierung, die Ihr Haus eigentlich haben soll. Ich darf nur am Rande darauf hinweisen, dass Ihre Behörde Teil der IT-Konsolidierung des Bundes ist und auch gesetzlichen Grundlagen wie beispielsweise dem EGovG unterliegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186604

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Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
Sehr geehrteAntragsteller/in da haben Sie selbstverständlich recht, auch die BSU ist Teil der IT-Konsolidierung d…
Von
Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
Betreff
AW: IT-Strategie und Digitalisierung [#186604]
Datum
20. Mai 2020 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in da haben Sie selbstverständlich recht, auch die BSU ist Teil der IT-Konsolidierung des Bundes und die gesetzlichen Vorgaben aus dem EGovG gelten auch für uns. Die BSU ist allerdings komplett der IT-Infrastruktur des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) angeschlossen. Alle Aktivitäten zur IT Konsolidierung und Strategie erfolgen für die BSU somit über das BSH. Mit freundlichen Grüßen