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Test-Ergebnis bei allen Coronaviren positiv?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

lt. dem Labor in Augsburg MVZ (http://labor-augsburg-mvz.de/de/aktuelles/geaendertes-befundlayout-der-sars-cov2-pcr-ergebnisse) werden bei den Coronaviren-test seit dem 03.04.2020 alle Test mit positiv gewertet, wenn entweder der ORF1-Gen oder der E-Gen positiv anschlägt. Wobei das E-Gen die "alten" Viren betrifft.

a. Wird hierbei eine ungenaue Darstellung der SARS-Cov2-Infektionen in Kauf genommen?
b. Wird dies bei der Schätzung des R-Faktors mit berücksichtigt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 36 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: lt. dem Lab…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Test-Ergebnis bei allen Coronaviren positiv? [#186685]
Datum
14. Mai 2020 11:26
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
lt. dem Labor in Augsburg MVZ (http://labor-augsburg-mvz.de/de/aktuelles/geaendertes-befundlayout-der-sars-cov2-pcr-ergebnisse) werden bei den Coronaviren-test seit dem 03.04.2020 alle Test mit positiv gewertet, wenn entweder der ORF1-Gen oder der E-Gen positiv anschlägt. Wobei das E-Gen die "alten" Viren betrifft. a. Wird hierbei eine ungenaue Darstellung der SARS-Cov2-Infektionen in Kauf genommen? b. Wird dies bei der Schätzung des R-Faktors mit berücksichtigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186685
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Mai 2020 11:27
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert Koch-Institut
Ihre Anfragen vom 14.05.2020 Sehr <Information-entfernt> zu Ihren o. g. Anträgen auf Informationszugang tei…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfragen vom 14.05.2020
Datum
24. Juni 2020 19:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> zu Ihren o. g. Anträgen auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Da Ihr zweiter Antrag auch alle Fragen des ersten Antrags enthält, werden wir nur den zweiten Antrag bescheiden. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfragen vom 14.05.2020 Sehr <Information-entfernt> zu Ihren o. g. Anträgen auf Informationszugang tei…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfragen vom 14.05.2020
Datum
24. Juni 2020 19:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> zu Ihren o. g. Anträgen auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Da Ihr zweiter Antrag auch alle Fragen des ersten Antrags enthält, werden wir nur den zweiten Antrag bescheiden. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen vom 14.05.2020 [#186685] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 14.05.2020 [#186685]
Datum
20. Juli 2020 12:35
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Test-Ergebnis bei allen Coronaviren positiv?“ vom 14.05.2020 (#186685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186685/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen vom 14.05.2020 [#186685] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 14.05.2020 [#186685]
Datum
18. Januar 2021 17:16
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Test-Ergebnis bei allen Coronaviren positiv?“ vom 14.05.2020 (#186685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 217 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186685/
Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfragen vom 14.05.2020 [#186685] / 052 Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage nach dem Informat…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 14.05.2020 [#186685] / 052
Datum
19. Januar 2021 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde am 24.07.2020 umfassend beantwortet. Ihre Nachfragen wurden am 20.08.2020 beantwortet. Dem können wir inhaltlich keine weiteren amtlichen Informationen hinzufügen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Nachfragen in derselben Sache künftig nicht mehr reagieren werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen vom 14.05.2020 [#186685] / 052 [#186685] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Information…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 14.05.2020 [#186685] / 052 [#186685]
Datum
19. Januar 2021 10:49
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Test-Ergebnis bei allen Coronaviren positiv?“ vom 14.05.2020 (#186685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 218 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Wie Sie aus dem Verlauf entnehmen können, ist weder eine Antwort vom 24.07.2020 noch eine Antwort vom 20.08.2020 ersichtlich. Bitte übersenden Sie mir diese Antworten. Wenn diese dennoch übermittelt wurden, bitte ich um Mitteilung, wo ich die Antworten finde. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186685/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen vom 14.05.2020 [#186685] / 052 [#186685] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Information…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 14.05.2020 [#186685] / 052 [#186685]
Datum
4. Februar 2021 10:21
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Test-Ergebnis bei allen Coronaviren positiv?“ vom 14.05.2020 (#186685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 234 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186685/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfragen vom 14.05.2020 [#186685] / 052 [#186685] Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage nach dem In…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfragen vom 14.05.2020 [#186685] / 052 [#186685]
Datum
5. Februar 2021 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhrAntragvom14.05.2020.pdf
51,5 KB
Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde am 24.07.2020 umfassend beantwortet. Ihre Nachfragen wurden am 20.08.2020 beantwortet. Das Antwortschreiben füge ich bei. Dem können wir inhaltlich keine weiteren amtlichen Informationen hinzufügen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Nachfragen in derselben Sache künftig nicht mehr reagieren werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen vom 14.05.2020 [#186685] / 052 [#186685] Sehr << Anrede >> eine Nachricht vom 24.07…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 14.05.2020 [#186685] / 052 [#186685]
Datum
16. Februar 2021 13:10
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> eine Nachricht vom 24.07. oder 20.08.2020 existiert nicht. Einen Anhang kann ich leider auch nicht finden. Bitte übersenden Sie mir diesen nochmals gesondert. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186685/

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.05.2020 [#186685] / 052 [#186685] Sehr <Informat…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.05.2020 [#186685] / 052 [#186685]
Datum
17. Februar 2021 16:14
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Germering_20_08_20.pdf
52,0 KB
Germering_27_07_20.pdf
51,6 KB
Sehr <Information-entfernt> bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom 16.02.2021 übersenden wir Ihnen die Antwortschreiben vom 24.07.2020 und 20.08.2020. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.