Privat Piloten Lizens

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Wann können in Berlin die pracktische prüfung für die Privat Piloten Lizens
PPL A gemacht werden.Theoretische Prüfung ist schon vorhanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann können in Berl…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privat Piloten Lizens [#186692]
Datum
14. Mai 2020 15:30
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann können in Berlin die pracktische prüfung für die Privat Piloten Lizens PPL A gemacht werden.Theoretische Prüfung ist schon vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186692 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir werden uns bemühen, Ihnen schnellstmöglich…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Privat Piloten Lizens [#186692]
Datum
15. Mai 2020 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir werden uns bemühen, Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung zu geben. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld. Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage verweise ich auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (https://www.lba.de/DE/TopServiceStartseite/Datenschutz/Datenschutz_node.html) Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in für Privatpilotenlizenzen ist nicht das Luftfahrt-Bundesamt, sondern die jeweilige L…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
WG: SBl35 11302 200515 Antragsteller/in - WG: Privat Piloten Lizens [#186692]
Datum
15. Mai 2020 13:38
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in für Privatpilotenlizenzen ist nicht das Luftfahrt-Bundesamt, sondern die jeweilige Landesluftfahrtbehörde zuständig, in Ihrem Fall also die gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin - Brandenburg. Von dieser erhalten Sie nach Anmeldung zur praktischen Prüfung einen Prüfer zugeteilt. Mit diesem Prüfer stimmen Sie dann eigenständig einen Prüfungstermin ab. Sollte Ihre Frage darauf abzielen, ob bzw. bis wann Prüfungen aus Infektionsschutzgründen noch Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie unterliegen, wäre dies bei der in für Berlin zuständigen Infektionsschutzbehörde in Erfahrung zu bringen. Die hierzu geltenden Allgemeinverfügungen sind allgemein zugänglich. Bei Verständnisfragen kann hier jedoch ggf. ebenfalls die Landesluftfahrtbehörde Berlin - Brandenburg weiterhelfen. Die Webseite der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin - Brandenburg finden Sie unter dem folgenden Link: https://lbv.brandenburg.de/Luftfahrt.htm Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen