Grundwasserverseuchung mit PFC durch Flughafen Düsseldorf

Das Dokument bzw. den Abschnitt (bei umfangreichen Dokumenten), welches die Grundwasserverseuchung mit PFC durch den Flughafen Düsseldorf auch in Hinblick auf Hydraulikflüssigkeiten untersucht.
Hydraulikflüssigkeiten im Luftverkehr anhalten m.W. sogar heute noch PFC.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Grundwasserverseuchung mit PFC durch Flughafen Düsseldorf [#186726]
Datum
15. Mai 2020 06:35
An
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Dokument bzw. den Abschnitt (bei umfangreichen Dokumenten), welches die Grundwasserverseuchung mit PFC durch den Flughafen Düsseldorf auch in Hinblick auf Hydraulikflüssigkeiten untersucht. Hydraulikflüssigkeiten im Luftverkehr anhalten m.W. sogar heute noch PFC.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 186726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186726 Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Sie baten am 15.05.2020 in Zusammenhang mit der PFC-Problematik am Flughafen um …
Von
Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Re: Grundwasserverseuchung mit PFC durch Flughafen Düsseldorf [#186726]
Datum
4. Juni 2020 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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36,4 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, Sie baten am 15.05.2020 in Zusammenhang mit der PFC-Problematik am Flughafen um ?das Dokument bzw. den Abschnitt (bei umfangreichen Dokumenten), welches die Grundwasserverseuchung mit PFC durch den Flughafen Düsseldorf auch in Hinblick auf Hydraulikflüssigkeiten untersucht?. Ihre Anfrage wurde als Antrag nach § 2 Umweltinformationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) in Verbindung mit § 4 UIG des Bundes gewertet. Als Anlage beigefügt erhalten Sie den entsprechenden Abschnitt aus dem PFT Kataster des Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG), der auf Recherchen aus dem Jahr 2012 beruht. Hydrauliköl wird auf dem Flughafengelände nur innerhalb von Hallen und auf versiegelten Flächen eingesetzt, so dass bei möglichen Handhabungsverlusten eine Untergrundbelastung auszuschließen ist. Schadensfälle mit Hydraulikölen sind nicht bekannt. Weitere Informationen und Dokumente zu dieser Fragestellung liegen mir nicht vor. Die auf dem Flughafengelände identifizierten PFT-Eintragsstellen, die zu den PFT-Grundwasserverunreinigungen in Lohausen / Kaiserswerth geführt haben, sind auf Löschschaummittel zurückzuführen. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen