Mund-Nase-Schutz in geschlossenen Räumen

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Guten Morgen.
Warum ist vorgeschrieben, dass beim Besuch eines Restaurants vom Personal ein Mund-Nase-Schutz getragen werden muss, beim Schulbesuch ist es jedoch nur eine Empfehlung? Beides findet in geschlossenen Räumen statt.

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mund-Nase-Schutz in geschlossenen Räumen [#186732]
Datum
15. Mai 2020 08:33
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Guten Morgen. Warum ist vorgeschrieben, dass beim Besuch eines Restaurants vom Personal ein Mund-Nase-Schutz getragen werden muss, beim Schulbesuch ist es jedoch nur eine Empfehlung? Beides findet in geschlossenen Räumen statt. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186732
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Frage. Hamburgs Schulen haben Schritt für Schritt ihre Tür…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: Hamburgisches Transparenzgesetz: Mund-Nase-Schutz in geschlossenen Räumen [#186732]
Datum
20. Mai 2020 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Frage. Hamburgs Schulen haben Schritt für Schritt ihre Türen für erste Unterrichtsangebote geöffnet. Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt und jede Schülerin und jeder Schüler bleibt ausschließlich in seiner Gruppe. Jede Lerngruppe soll nur in einem Klassenraum unterrichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler betreten einzeln die Schule und tragen einen Mund-Nasen-Schutz bis zum Erreichen des Klassenraumes. Sie haben einen eigenen, festen und unveränderten Arbeitsplatz mit einen Abstand von 1,5 m zueinander. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist neben der Vermeidung von Infektionen auch die Ermittlung von Personen besonders wichtig, die mit einem Corona-Infizierten Kontakt hatten. Die Nachverfolgung der Kontakte von COVID-19-Patienten auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Für die betroffene Personen, um sich in Quarantäne zu begeben und nicht ggf. noch weitere Personen anzustecken, aber auch um das Ausbruchsgeschehen berechnen und einschätzen zu können. Bei Schülerinnen und Schülern wird in den Klassenräumen der wichtige Abstand von 1,5 Metern verlässlich durch die Sitzanordnung eingehalten, somit sind die Infektionsketten der Kontaktdaten schnell zu ermitteln. Das Ansteckungsrisiko in Räumen ist stark abhängig vom gegebenen Luftaustausch, der Luftfeuchtigkeit und der Anzahl der Menschen in Bezug auf das Raumvolumen. Damit die Raumluft mehrmals täglich ausgetauscht wird, müssen die Klassenräume mindestens in jeder Pause mit vollständig geöffneten Fenstern und Türen gelüftet werden. Außerdem bleiben die Türen der Klassenräume während des Unterrichts geöffnet. Im Restaurant haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unmittelbaren Gästekontakt, darum ist ein Mund-Nasen-Schutz dringend notwendig. Anders als in der Schule findet im Restaurant ein ständiger Wechsel von Kunden/Gästen statt. Die Gäste können sich permanent und frei im Restaurant bewegen. Der Mund-Nasen-Schutz dient zum Schutz und zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektionen. Mit freundlichen Grüßen