Corona Tracing-Warn-App

Im Auftrag der Bundesregierung entwickeln SAP und die Deutsche Telekom momentan eine Contact-Tracing-App im Rahmen von Apples und Googles Exposure-Notification-Framework. Die sogenannte "Corona Tracing-Warn-App" und alle von ihr genutzten Serverkomponenten sollen im Vorfeld der für kommenden Monat geplanten Veröffentlichung der App unter der Apache-2.0-Lizenz als Open-Source-Software auf GitHub bereitgestellt werden (Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung…).
Gemäß Art. 35 EU-Datenschutzgrundverordnung ist vor der Inbetriebnahme bzw. der Bereitstellung der oben genannten "Corona Tracing-Warn-App" eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen, da die Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen ein hohes Risiko birgt (Verwendung neuer Technologien, Art. 35 Abs. 1; umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten; systematische Überwachung von Betroffenen, die sich in der EU aufhalten, Art. 35 Abs. 3 EU-Datenschutzgrundverordnung). Eine Bereistellung der genannten App ohne durchgeführte Datenschutzfolgenabschätzung wäre ein Verstoß gegen geltendes europäisches Datenschutzrecht.
Deshalb bitte ich höflich darum, mir die vollständige Dokumentation der Datenschutzfolgenabschätzung zu der oben bezeichneten App zur Verfügung zu stellen, sobald diese durchgeführt worden ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
Dr. Christian Szidzek
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Auftrag …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Dr. Christian Szidzek
Betreff
Corona Tracing-Warn-App [#186778]
Datum
15. Mai 2020 15:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Auftrag der Bundesregierung entwickeln SAP und die Deutsche Telekom momentan eine Contact-Tracing-App im Rahmen von Apples und Googles Exposure-Notification-Framework. Die sogenannte "Corona Tracing-Warn-App" und alle von ihr genutzten Serverkomponenten sollen im Vorfeld der für kommenden Monat geplanten Veröffentlichung der App unter der Apache-2.0-Lizenz als Open-Source-Software auf GitHub bereitgestellt werden (Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung…). Gemäß Art. 35 EU-Datenschutzgrundverordnung ist vor der Inbetriebnahme bzw. der Bereitstellung der oben genannten "Corona Tracing-Warn-App" eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen, da die Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen ein hohes Risiko birgt (Verwendung neuer Technologien, Art. 35 Abs. 1; umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten; systematische Überwachung von Betroffenen, die sich in der EU aufhalten, Art. 35 Abs. 3 EU-Datenschutzgrundverordnung). Eine Bereistellung der genannten App ohne durchgeführte Datenschutzfolgenabschätzung wäre ein Verstoß gegen geltendes europäisches Datenschutzrecht. Deshalb bitte ich höflich darum, mir die vollständige Dokumentation der Datenschutzfolgenabschätzung zu der oben bezeichneten App zur Verfügung zu stellen, sobald diese durchgeführt worden ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr. Christian Szidzek Anfragenr: 186778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186778 Postanschrift Dr. Christian Szidzek << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Christian Szidzek
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Szidzek, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihn…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Corona Tracing-Warn-App [#186778]
Datum
18. Mai 2020 11:33
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Dr. Szidzek, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 15. Mai 2020
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 15. Mai 2020
Datum
15. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Dr. Christian Szidzek
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Dr. Christian Szidzek
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Corona Tracing-Warn-App“ [#186778] [#186778]
Datum
21. Juli 2020 20:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186778/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Datenschutzfolgenabschätzungen nach Art. 35 Abs. 1 S. 1 EU-Datenschutzgurndverordnung (DS-GVO) vor der Inbetriebnahme von Verarbeitungen personenbezogener Daten zu erfolgen haben. Die öffentliche Zurverfügungstellung erfolgte am 15.06.2020, also an dem Tag, an dem die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit abgesendet wurde. Beratungen im Rahmen einer Datenschutzfolgenabschätzung hätten also zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen sein müssen oder aber die Corona-App hätte noch nicht bereitgestellt werden dürfen. Wurde die App bereitgestellt ohne vorherige Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung, stellt dies einen Verstoß gegen Art. 35 DS-GVO dar. Soweit in der Antwort auf Drittbeteiligte und Geschäftsgeheimnisse der an der Entwicklung beteiligten Ungternehmen abgestellt wird, widerspricht dies dem Grundsatz der Transparenz nach Art. 5 Abs. 1 lit.a DS-GVO. Diesseits besteht jedoch mit einer Schwärzung der Drittbeteiligten und konkreter Geschäftsgeheimnisse vorläufig Einverständnis, sodass damit einer nachträglichen Übersendung der Datenschutzfolgenabschätzung aus hiesiger Sicht nichts entgegensteht. Soweit Kosten anfallen sollen, bitte ich vorab um Information über die Höhe der zu erwartenden Gebühren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Christian Szidzek Anhänge: - 186778.pdf - 2020-06-15_1-antwort-bundesministerium-fur-gesundheit-15062020.pdf Anfragenr: 186778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186778/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Juli 2020 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
648,4 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
1,2 MB

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Szidzek, die Datenschutzfolgeabschätzung ist inzwischen unter über den folgenden Link öffe…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Corona Tracing-Warn-App [#186778]
Datum
11. August 2020 18:10
Status
Sehr geehrter Herr Dr. Szidzek, die Datenschutzfolgeabschätzung ist inzwischen unter über den folgenden Link öffentlich zugänglich https://www.coronawarn.app/assets/documents/cwa-datenschutz-folgenabschaetzung.pdf Mit freundlichen Grüßen