Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen im Schulgebiet

- Informationen, wie mit Verstößen seitens der Lehrkräften gegen die Corona-Regeln umgegangen wird.

Für Ihre Information:
Meine Tochter besucht eine berufsbildende Schule in Niedersachsen und berichtet davon, dass Lehrer - sehr häufig sogar OHNE Maske - zwischen dem Korridor der 1,50m Tischabstände entlanglaufen. Dies ist mMn nicht mit dem Infektionsschutz (sowohl mit als auch ohne Maske) vereinbar.
Ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll, ohne einen eventuellen Nachteil für meine Tochter zu erwirken. Daher würde ich mich insbesondere auch freuen, wenn Sie die Lehrkräfte in diesem Thema nochmal stärker sensibilisieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    14. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen, wie m…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen im Schulgebiet [#186812]
Datum
15. Mai 2020 19:36
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen, wie mit Verstößen seitens der Lehrkräften gegen die Corona-Regeln umgegangen wird. Für Ihre Information: Meine Tochter besucht eine berufsbildende Schule in Niedersachsen und berichtet davon, dass Lehrer - sehr häufig sogar OHNE Maske - zwischen dem Korridor der 1,50m Tischabstände entlanglaufen. Dies ist mMn nicht mit dem Infektionsschutz (sowohl mit als auch ohne Maske) vereinbar. Ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll, ohne einen eventuellen Nachteil für meine Tochter zu erwirken. Daher würde ich mich insbesondere auch freuen, wenn Sie die Lehrkräfte in diesem Thema nochmal stärker sensibilisieren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186812 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Mail zuständigkeitshalber an die NLSchB weitergeleitet. Mit freundlic…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
WG: Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen im Schulgebiet [#186812]
Datum
26. Mai 2020 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Mail zuständigkeitshalber an die NLSchB weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zusenden, lassen wir …
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
WG: Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen im Schulgebiet [#186812]
Datum
27. Mai 2020 14:18
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zusenden, lassen wir Ihnen gerne eine Antwort zukommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meine E-Mail Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse&g…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen im Schulgebiet [#186812]
Datum
28. Mai 2020 16:06
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meine E-Mail Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186812

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Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir geben Ihnen insoweit Recht, dass insbesondere d…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
Ihre Anfrage "Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen im Schulgebiet"
Datum
29. Mai 2020 10:57
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir geben Ihnen insoweit Recht, dass insbesondere die Abstandsregelungen sehr wichtig sind, um die bisherigen Erfolge in der Bewältigung der Pandemie nicht wieder zu verspielen. Wie im öffentlichen Leben, sind die angeordneten Hygiene - und Abstandsregelungen auch im Schulbetrieb zu befolgen. Dabei ist immer anhand des konkreten Einzelfalls zu prüfen, ob ein Verstoß vorliegt und weitergehende dienstrechtliche Maßnahmen notwendig sind. Diese Prüfung ist ohne weitere Angaben nicht möglich. In der Schule kann es Situationen geben, in denen es kurzfristig zu einer Unterschreitung des Mindestabstands kommt. Diese Situationen sollten aber nur eintreten, wenn es nicht vermeidbar ist, und der Mindestabstand sollte dann nur so kurz wie möglich unterschritten werden, wie z.B. bei einem Kontrollgang durch den Klassenraum. Wir werden Ihre Nachricht aber auch über den Einzelfall hinaus zum Anlass nehmen, für eine erneute Sensibilisierung zu sorgen. Erlauben Sie uns darüber hinaus noch den Hinweis, dass die Niedersächsische Landesschulbehörde für Bürgeranfragen Servicestellen eingerichtet hat. So ist sichergestellt, dass auch direkte Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zeitnah von uns beantwortet werden. https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/organisation/servicestellen Mit freundlichen Grüßen