Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundespolizei und dem FBI ausgetauschten Informationen

Im Jahr 2019 kontaktierte die Bundespolizei das FBI per E-Mail und bat um ein vollständiges kriminelles Profil von mir (<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>).
Ich bitte um eine Kopie aller Korrespondenz zwischen der Bundespolizei und dem FBI.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Jahr 2019 kontak…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundespolizei und dem FBI ausgetauschten Informationen [#186842]
Datum
16. Mai 2020 14:17
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Jahr 2019 kontaktierte die Bundespolizei das FBI per E-Mail und bat um ein vollständiges kriminelles Profil von mir (Antragsteller/in Antragsteller/in). Ich bitte um eine Kopie aller Korrespondenz zwischen der Bundespolizei und dem FBI. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186842
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundesp…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
AW: Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundespolizei und dem FBI ausgetauschten Informationen [#186842]
Datum
20. Juni 2020 07:14
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundespolizei und dem FBI ausgetauschten Informationen“ vom 16.05.2020 (#186842) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186842/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundesp…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundespolizei und dem FBI ausgetauschten Informationen [#186842]
Datum
22. Juni 2020 15:14
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundespolizei und dem FBI ausgetauschten Informationen“ vom 16.05.2020 (#186842) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186842/
Bundespolizeipräsidium
IFG Antrag - Anforderung einer Kopie der zwischen der BPOL und dem FBI ausgetauschten Informationen [#186842] 71 -…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag - Anforderung einer Kopie der zwischen der BPOL und dem FBI ausgetauschten Informationen [#186842]
Datum
23. Juni 2020 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11- 0003 - 20-30 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 20.06.2020 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Leider lag uns Ihr erster Antrag nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
2020-06-26_Empfangsbestätigung Betreff: Eingangsbestätigung Bezug: Ihre E-Mail vom 16. Mai 2020 Aktenzeichen: DS…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
2020-06-26_Empfangsbestätigung
Datum
26. Juni 2020 12:48
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Betreff: Eingangsbestätigung Bezug: Ihre E-Mail vom 16. Mai 2020 Aktenzeichen: DSB 11 03 06 0011 0640 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 16. Mai 2020 wurde uns zuständigkeitshalber übermittelt. Der Antrag liegt zur Sichtung und Bearbeitung vor. Die Auskunftserteilung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet ist, werden wir auf Sie zukommen. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz 71 - 10 00 11 - 0003 - 20-30 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegende…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. November 2020 12:02
Status
geschwärzt
542,6 KB
71 - 10 00 11 - 0003 - 20-30 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen