Bauunterlagen zur Anlagendokumentation Umbau/Einbau des Kamerasystems Köln am Unicenter

- Die Bauunterlagen zur Anlagendokumentation zum Umbau/Einbau des Kamerasystems der Verkehrsleitzentrale in Köln zur Kreuzung Luxemburger Straße/Weißhausstraße. Am gemeinten Standort hängt neuerdings eine Kamera an einen Mast in der Nähe des Rewe-City Supermarktes.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
Thorsten Koch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amt für Straßen und Radwegebau Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Bauunterlagen zur Anlagendokumentation Umbau/Einbau des Kamerasystems Köln am Unicenter [#186940]
Datum
17. Mai 2020 23:28
An
Amt für Straßen und Radwegebau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Bauunterlagen zur Anlagendokumentation zum Umbau/Einbau des Kamerasystems der Verkehrsleitzentrale in Köln zur Kreuzung Luxemburger Straße/Weißhausstraße. Am gemeinten Standort hängt neuerdings eine Kamera an einen Mast in der Nähe des Rewe-City Supermarktes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 186940 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch
Amt für Straßen und Radwegebau
Sehr geehrter Herr Koch, leider scheint Sie meine Antwort nicht erreicht zu haben. Das zur Auskunft in Rede ste…
Von
Amt für Straßen und Radwegebau
Betreff
Re: Bauunterlagen zur Anlagendokumentation Umbau/Einbau des Kamerasystems Köln am Unicenter [#186940]
Datum
18. Mai 2020 12:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koch, leider scheint Sie meine Antwort nicht erreicht zu haben. Das zur Auskunft in Rede stehende Gerät wurde für künftige Anwendungen der Verkehrsbeobachtung im Rahmen der Erneuerung der Lichtsignalanlage montiert und ist dort unter den Bauunterlagen zur Anlagendokumentation beschrieben. Unterlagen mit Aktenüberschrift zu diesem Gerät werden nicht geführt. Entsprechend ist eine Auskunft nicht möglich. Zu Ihrer Information teile ich Ihnen darüber hinaus mit, dass die Behörde nicht verpflichtet ist, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Dokumente dem Auskunftsbegehren entsprechend aufzubereiten bzw. zu rekonstruieren. Freundliche Grüße
Thorsten Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bauunterlagen zur Anlagendokumentation Umbau/Einbau des Kamerasystems Köln am Unicenter“ [#186940] [#186940]
Datum
19. Mai 2020 16:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich nicht die geforderte Bauunterlagen erhalten habe. Auch eine Weiterleitung an Behörden welche diese Unterlagen haben (müssten) hat nicht stattgefunden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anhänge: - 186940.pdf Anfragenr: 186940 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre email vom 19.5.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszuga…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre email vom 19.5.2020
Datum
4. Juni 2020 15:53
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.5.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4667/20 ________________________________ Sehr geehrter Herr Koch, vielen Dank für Ihre o.g. Email. Darin bitten Sie um Vermittlung, da Sie die beantragten Unterlagen nicht erhalten hätten. In Ihrer Antwort vom 18.5. hat die Stadt mitgeteilt, dass Akten zu dem von Ihnen angesprochenen Gerät nicht geführt würden. Daher gehe ich davon aus, dass die von Ihnen beantragten Informationen nicht vorhanden sind. Sollte die Antwort aus Ihrer Sicht missverständlich sein, würde ich Sie höflich bitten, sich zunächst selbst noch einmal an das Amt für Verkehrsmanagement zu wenden. Vieles lässt sich im direkten Kontakt leichter und schneller klären, als durch eine Vermittlung - von der ich aus diesen Gründen zunächst absehen werde. Sollten Sie nach einer erneuten Kontaktaufnahme immer noch keine für Sie zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, wenden Sie sich gerne wieder an mich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christine Weggen ________________________________ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 - Christine Weggen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-52 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de<mailto:poststelle@ldi.nrw.de> Internet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de/> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> [geschwärzt]
Thorsten Koch
AW: Ihre email vom 19.5.2020 [#186940] Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie als Amt für Verkehrsmanagement die…
An Amt für Straßen und Radwegebau Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Ihre email vom 19.5.2020 [#186940]
Datum
7. August 2020 18:49
An
Amt für Straßen und Radwegebau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie als Amt für Verkehrsmanagement die Unterlagen zum Verkehrsüberwachungssystem nicht haben, teilen Sie mir bitte mit welche Behörde diese Unterlagen hat? Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 186940 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Thorsten Koch
AW: Ihre email vom 19.5.2020 [#186940] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauunte…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Ihre email vom 19.5.2020 [#186940]
Datum
27. August 2020 16:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauunterlagen zur Anlagendokumentation Umbau/Einbau des Kamerasystems Köln am Unicenter“ vom 17.05.2020 (#186940) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie schrieben mir im Juni, dass ich mich mit der Behörde in Verbindung setzen sollte. Dies habe ich getan. Diese antwortet jedoch nicht. Ich zitiere aus meiner IFG-Anfrage: "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten." Darüber hinaus steht in der E-Mail "Unterlagen mit Aktenüberschrift zu diesem Gerät werden nicht geführt.". Mir ist nicht bekannt, welche Aktenüberschrift hier gemeint ist. Ich habe die Unterlagen erfragt. Ob diese eine Aktenüberschrift haben oder nicht spielt keine Rolle. Mir ist nicht klar, weshalb da steht, dass keine Aktenüberschrift vorhanden wäre. Ich bitte um Vermittlung. Die Behörde scheint zu wissen wozu die installierte Kameras da wären (Zitat: Das zur Auskunft in Rede stehende Gerät wurde für künftige Anwendungen der Verkehrsbeobachtung im Rahmen der Erneuerung der Lichtsignalanlage montiert ). Woher weiß die Behörde dies wenn die gar keine Unterlagen habe? Die Situation ist unlogisch. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 186940 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Ihre email vom 19.5.2020 [#186940] Sehr geehrter Herr Koch, Sie beziehen sich auf einen konkreten Vorgang bei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre email vom 19.5.2020 [#186940]
Datum
28. August 2020 08:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koch, Sie beziehen sich auf einen konkreten Vorgang bei der LDI NRW, den ich nicht ohne Weiteres zuordnen kann. Bitte teilen Sie mir noch das Aktenzeichen mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schulte-Zurhausen Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Tel: 0211-38424-65 Tel: 0211-38424-10 E-Mail: referat-2@ldi.nrw.de www.ldi.nrw.de Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc. [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]" [geschwärzt] "[geschwärzt]"[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] )[geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Thorsten Koch
AW: Ihre email vom 19.5.2020 [#186940] Sehr geehrte Mitarbeiterin Jutta Schulte-Zurhausen, danke für die schnelle…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Ihre email vom 19.5.2020 [#186940]
Datum
28. August 2020 11:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Mitarbeiterin Jutta Schulte-Zurhausen, danke für die schnelle Rückmeldung. Meine Anfrage war die ganze zeit öffentlich und ist hier zu finden: https://fragdenstaat.de/anfrage/bauunterlagen-zur-anlagendokumentation-umbaueinbau-des-kamerasystems-koln-am-unicenter/ Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 186940 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Thorsten Koch
AW: Ihre email vom 19.5.2020 [#186940] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauunte…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Ihre email vom 19.5.2020 [#186940]
Datum
26. September 2020 15:24
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauunterlagen zur Anlagendokumentation Umbau/Einbau des Kamerasystems Köln am Unicenter“ vom 17.05.2020 (#186940) wurde nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 186940 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Ihre email vom 26.9. Sehr geehrter Herr Koch, eventuell hatte Sie meine mail vom 4.6. nicht erreicht: Mit freund…
Sehr geehrter Herr Koch, eventuell hatte Sie meine mail vom 4.6. nicht erreicht: Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christine Weggen ________________________________ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 - Christine Weggen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-52 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de<mailto:poststelle@ldi.nrw.de> Internet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de/> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Von: ZF LDI Referat-2 (LDI) Gesendet: Donnerstag, 4. Juni 2020 [geschwärzt] An: '[geschwärzt]' <[geschwärzt]> Betreff: Ihre email vom 19.5.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.5.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4667/20 ________________________________ Sehr geehrter Herr Koch, vielen Dank für Ihre o.g. Email. Darin bitten Sie um Vermittlung, da Sie die beantragten Unterlagen nicht erhalten hätten. In Ihrer Antwort vom 18.5. hat die Stadt mitgeteilt, dass Akten zu dem von Ihnen angesprochenen Gerät nicht geführt würden. Daher gehe ich davon aus, dass die von Ihnen beantragten Informationen nicht vorhanden sind. Sollte die Antwort aus Ihrer Sicht missverständlich sein, würde ich Sie höflich bitten, sich zunächst selbst noch einmal an das Amt für Verkehrsmanagement zu wenden. Vieles lässt sich im direkten Kontakt leichter und schneller klären, als durch eine Vermittlung - von der ich aus diesen Gründen zunächst absehen werde. Sollten Sie nach einer erneuten Kontaktaufnahme immer noch keine für Sie zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, wenden Sie sich gerne wieder an mich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christine Weggen ________________________________ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 - Christine Weggen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-52 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de<mailto:poststelle@ldi.nrw.de> Internet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de/> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]