Krafträder, bei welchen die Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen 80 dB(A) nicht überschreiten

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Eine Liste aller Krafträder (EG-Fahrzeugklasse L3e), für welche eine EG-Typgenehmigung oder ABE vorliegt, wobei die Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen (Real Driving Sound Emissions) 80 dB(A) nicht überschreiten.
Die Liste kann auf Fahrzeuge beschränkt werden, für welche erstmalig ab 01.01.2010 eine EG-Typgenehmigung oder ABE erteilt wurde, sofern dies den Bearbeitungsaufwand verringert.

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  • Datum
    19. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
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Nils Ziegfeld
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Nils Ziegfeld
Betreff
Krafträder, bei welchen die Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen 80 dB(A) nicht überschreiten [#187045]
Datum
19. Mai 2020 12:43
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller Krafträder (EG-Fahrzeugklasse L3e), für welche eine EG-Typgenehmigung oder ABE vorliegt, wobei die Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen (Real Driving Sound Emissions) 80 dB(A) nicht überschreiten. Die Liste kann auf Fahrzeuge beschränkt werden, für welche erstmalig ab 01.01.2010 eine EG-Typgenehmigung oder ABE erteilt wurde, sofern dies den Bearbeitungsaufwand verringert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nils Ziegfeld Anfragenr: 187045 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Nils Ziegfeld [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Nils Ziegfeld

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Kraftfahrt-Bundesamt
Ihre Anfrage vom 19.05.2020, Az.: 187045
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.05.2020, Az.: 187045
Datum
25. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen