Auskunft über Ermittlungsverfahren gegen Fahrkartenbetrüger - Razzia am 17.05.20 laut Meldung afp in Berliner Zeitung am 19.05.20

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich lese in der Berliner Zeitung vom 19.05.20 den Text:

Razzia gegen mutmaßliche Onlinebetrüger bei der Bahn

Mit einer Razzia in vier Bundesländern sind rund 200 Bundespolizisten gegen eine mutmaßliche Bande von online-Betrügern vorgegangen. Die Beamten durchsuchten am Sonntag( 17.05.20) die Wohnungen von zehn Beschuldigten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Bayern, wie die Staatsanwaltschaft und Bundespolizei am Montag (18.05) in Köln mitteilten. Dabei wurden gegen drei Beschuldigte Untersuchungshaftbefehle vollstreckt. Die Verdächtigen sollen mit mißbräuchlich erlangten Kontodaten rund 8700 online-Tickets der Deutschen Bahn erworben haben und im Internet Waren bestellt haben. Der Gesamtschaden beläuft sich den Ermittlungen zufolge auf etwa 745 000 EUR. In dem Verfahren ermittelt die Bundespolizei bereits seit Juli 2017 gegen insgesamt 15 Beschuldigte im Alter von 24 bis 45 Jahren. Ihnen werden gewerbsmäßiger Computerbetrug, Warenkreditbetrug, Urkundenfälschung und Hehlerei zur Last gelegt.

Meine Frage an die Bundespolizei:

Als Vorsitzender des Landesverbandes Berlin-Brandenburg des Fahrgastverbandes PRO BAHN möchte ich als Öffentlichkeit an den Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Ich möchte daher als ersten Schritt die Aktenzeichen dieser Verfahren und die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft erfahren.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich lese in der Ber…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über Ermittlungsverfahren gegen Fahrkartenbetrüger - Razzia am 17.05.20 laut Meldung afp in Berliner Zeitung am 19.05.20 [#187048]
Datum
19. Mai 2020 13:26
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich lese in der Berliner Zeitung vom 19.05.20 den Text: Razzia gegen mutmaßliche Onlinebetrüger bei der Bahn Mit einer Razzia in vier Bundesländern sind rund 200 Bundespolizisten gegen eine mutmaßliche Bande von online-Betrügern vorgegangen. Die Beamten durchsuchten am Sonntag( 17.05.20) die Wohnungen von zehn Beschuldigten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Bayern, wie die Staatsanwaltschaft und Bundespolizei am Montag (18.05) in Köln mitteilten. Dabei wurden gegen drei Beschuldigte Untersuchungshaftbefehle vollstreckt. Die Verdächtigen sollen mit mißbräuchlich erlangten Kontodaten rund 8700 online-Tickets der Deutschen Bahn erworben haben und im Internet Waren bestellt haben. Der Gesamtschaden beläuft sich den Ermittlungen zufolge auf etwa 745 000 EUR. In dem Verfahren ermittelt die Bundespolizei bereits seit Juli 2017 gegen insgesamt 15 Beschuldigte im Alter von 24 bis 45 Jahren. Ihnen werden gewerbsmäßiger Computerbetrug, Warenkreditbetrug, Urkundenfälschung und Hehlerei zur Last gelegt. Meine Frage an die Bundespolizei: Als Vorsitzender des Landesverbandes Berlin-Brandenburg des Fahrgastverbandes PRO BAHN möchte ich als Öffentlichkeit an den Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Ich möchte daher als ersten Schritt die Aktenzeichen dieser Verfahren und die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft erfahren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187048 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11- 0003 - 20-23 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag - Auskunft über Ermittlungsverfahren gegen Fahrkartenbetrüger - Razzia am 17.05.20 laut Meldung afp in Berliner Zeitung am 19.05.20 [#187048]
Datum
19. Mai 2020 16:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11- 0003 - 20-23 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 19.05.2020 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Lage- und situationsbedingt teile ich Ihnen bereits jetzt mit, dass eine Bearbeitung Ihrer Anfrage derzeit nur eingeschränkt möglich ist und diese innerhalb der Frist gemäß § 7 Abs. 5 IFG daher nicht gewährleistet werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
Auskunft über Ermittlungsverfahren Fahrkartenbetrüger Razzia
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft über Ermittlungsverfahren Fahrkartenbetrüger Razzia
Datum
20. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
458,9 KB