Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Halle (Saale)
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters
Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum26. Oktober 2016
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29. November 2016
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Kosten dieser Information:300,00 Euro
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Ein:e Follower:in
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Anfrage teilen
Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Halle (Saale) [#18705]
- Datum
- 26. Oktober 2016 08:58
- An
- Jobcenter Halle (Saale)
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Jobcenter Halle (Saale)
- Betreff
- AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Halle (Saale) [#18705]
- Datum
- 27. Oktober 2016 12:57
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Halle (Saale)“ [#18705]
- Datum
- 29. Oktober 2016 13:59
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Halle (Saale)“ [#18705]
- Datum
- 1. November 2016 00:34
- An
- Jobcenter Halle (Saale)
- Status
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- Von
- Jobcenter Halle (Saale)
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Halle (Saale)“ [#18705]
- Datum
- 1. November 2016 07:14
- Status
- Warte auf Antwort
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Copy & Paste ist okay, aber nicht vergessen den eigenen Namen und den Mitarbeiter-Namen einzusetzen, sowie Datum und Titel zu ändern ;).
- Von
- Jobcenter Halle (Saale)
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Halle (Saale)“ [#18705]
- Datum
- 2. November 2016 15:49
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 9. November 2016 11:31
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Jobcenter Halle (Saale)
- Betreff
- 20161117 WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Halle (Saale) [#18705]
- Datum
- 17. November 2016 08:25
- Status
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 1. Dezember 2016 11:21
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Jobcenter Halle (Saale)
- Betreff
- 20161117 WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Halle (Saale)
- Datum
- 14. Dezember 2016 09:32
- Status
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Halle (Saale)“ [#18705]
- Datum
- 28. April 2017 12:09
- Status
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<b>Schoch, IFG (2. Auflage) § 7 Rn. 17: </b>
Der Antragsteller entscheidet über die Form der Antragstellung.41 Verbreitet ist die AntragsteIlung per E-Mail; auf diese Vorgehensweise des Antragstellers wird gerichtlich verschiedentlich ausdrücklich hingewiesen.42 Soweit behauptet wird, im Einzelfall dürfe die informationspflichtige Stelle einen schriftlichen Antrag verlangen,43 bleibt offen, durch welche Befugnisnorm eine entsprechende behördliche Anforderung gedeckt sein soll.
Fußnoten:
41: Schomerus/Tollknitt. DÖV 2007, 985 (991); Sicko, in: Gersdorf/Paal, Informations- und Medienrecht, § 7 IFG Rn. 8.
42: Vgl. etwa BayVGH, DVBl. 2012, 1034 = BeckRS 2012, 52870; OVG Bln-Bbg, Urt. v. 7.6.2012 - 12 B 34/10 - juris Rn. 3 = BeckRS 2012, 51575; VG Berlin, Urt. v. 13.11.2013 - 2 K 293/12 - juris Rn. 3 = BeckRS 2013, 58291; VG Köln, ZUM 2013,906 und AfP 2015,477.
43: So Berger, in: ders./Partsch/Roth/Scheel Rn. 8.
und:
<b>ders. § 10 Rn. 43:</b>
Rechtlich kommen die Zahlung eines Vorschusses oder die Leistung einer Sicherheit als Voraussetzung(en) für die Bearbeitung des IFG-Antrags und die Durch- ftihrung des Informationszugangs nur bei einer Gefährdung des Haushaltsinteresses in Betracht.127 Dies setzt zunächst einen voraussichtlich größeren Verwaltungsaufwand voraus, so dass entsprechend hohe Gebühren (und ggf. Auslagen) anfallen können.128 Zusätzlich muss prognostiziert werden, dass auf Grund konkreter tatsächlicher Anhalts- punkte mit einem Zahlungsausfall zu rechnen ist; nur dann ist ohne die Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung das Haushaltsinteresse gefahrdet. Kein Kriterium ist, dass der zu erwartende Verwaltungsaufwand hoch ist und deshalb "möglicherweise die nach dem einschlägigen Gebührenrahmen vorgesehene Höchstgebühr übersteigt".129
Fußnoten:
127 Berger, in: ders.!Partsch/Roth/Scheel Rn. 15.
128 Berger, in: ders.!Partsch/Roth/Scheel Rn. 15.
129 So aber OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 26.5.2014 - 12 B 22/12 - juris Rn. 2 = BeckRS 2014,
52865.