Einführung von itslearning als Plattform für Schulen

Sämtliche Informationen bzgl. der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gemäß DSGVO Artikel 6 bei der Verwendung der laut Pressemitteilung vom 19.05.2020 den staatlichen Schulen zur Verfügung gestellten Plattform "itslearning": https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Aktuell/?id=160320&processor=processor.sa.pressemitteilung

Von besonderem Interesse ist:
1) Auf welcher Grundlage erfolgt die Datenverarbeitung?
2) Wer ist jeweils Verantwortliche/r der Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO beim Einsatz der Plattform?
3) Sofern die Verarbeitung auf Grundlage von DSGVO Artikel 6, Absatz 1, Buchst. a) beruhen sollte, bitte ich um Transparenz zu einem Muster der Einwilligungserklärung, die Verwendung findet.

Des weiteren bitte ich um sämtliche Kommunikation mit dem Landesdatenschutzbeauftragten bzgl. der Einführung der Plattform.

Des weiteren bitte ich um Transparenz zu dem Vertrag, Vereinbarungen oder vergleichbarem zwischen dem Ministerium und dem betreffenden Plattformanbieter.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung von itslearning als Plattform für Schulen [#187061]
Datum
19. Mai 2020 20:27
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen bzgl. der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gemäß DSGVO Artikel 6 bei der Verwendung der laut Pressemitteilung vom 19.05.2020 den staatlichen Schulen zur Verfügung gestellten Plattform "itslearning": https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Aktuell/?id=160320&processor=processor.sa.pressemitteilung Von besonderem Interesse ist: 1) Auf welcher Grundlage erfolgt die Datenverarbeitung? 2) Wer ist jeweils Verantwortliche/r der Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO beim Einsatz der Plattform? 3) Sofern die Verarbeitung auf Grundlage von DSGVO Artikel 6, Absatz 1, Buchst. a) beruhen sollte, bitte ich um Transparenz zu einem Muster der Einwilligungserklärung, die Verwendung findet. Des weiteren bitte ich um sämtliche Kommunikation mit dem Landesdatenschutzbeauftragten bzgl. der Einführung der Plattform. Des weiteren bitte ich um Transparenz zu dem Vertrag, Vereinbarungen oder vergleichbarem zwischen dem Ministerium und dem betreffenden Plattformanbieter.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187061 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Einführung von itslearning als Plattform für Schulen [#187061]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Einführung von itslearning als Plattform für Schulen [#187061]
Datum
19. Mai 2020 20:28
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
54,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung von itslearning als Plattform für Sch…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einführung von itslearning als Plattform für Schulen [#187061]
Datum
24. Juni 2020 16:15
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung von itslearning als Plattform für Schulen“ vom 19.05.2020 (#187061) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187061/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung von itslearning als Plattform für Sc…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einführung von itslearning als Plattform für Schulen [#187061]
Datum
30. März 2021 15:22
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung von itslearning als Plattform für Schulen“ vom 19.05.2020 (#187061) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 281 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187061/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mec…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einführung von itslearning als Plattform für Schulen“ [#187061]
Datum
30. März 2021 15:22
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/187061/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich keine Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 187061.pdf - 2020-05-19_2-fax.pdf Anfragenr: 187061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187061/
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Waldorfschule Märkisches Viertel Berlin (Berlin)
Ihre fragdenstaat.de-Anfrage #187061 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur Einführung der Lernma…
Von
Waldorfschule Märkisches Viertel Berlin (Berlin)
Betreff
Ihre fragdenstaat.de-Anfrage #187061
Datum
15. April 2021 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur Einführung der Lernmanagementsoftware. Folgend möchten wir näher auf Ihre Anfragen eingehen. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e), Abs. 2 und 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bzgl. Schülerdaten i. V. m. § 70 Schulgesetz sowie bzgl. der Daten der Lehrkräfte in § 84 Landesbeamtengesetz und § 10 Landesdatenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (M-V) geregelt. Die Datenverarbeitung zur Lernmanagementsoftware erfolgt zudem auf Grundlage der Schuldatenschutzverordnung (M-V). Die aktuelle Schuldatenschutzverordnung wurde in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V erarbeitet und ist am 23.4.2020 in Kraft getreten. Der § 5a SchulDSVO regelt die Nutzung des zentralen Identitätsmanagementsystems des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V sowie die Nutzung der Lernmanagementsoftware des Anbieters itslearning GmbH. Die Datenverarbeitung erfolgt laut § 5a (3) Schuldatenschutzverordnung in gemeinsamer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und jeweils der Schule, die die Lernmanagementlösung in Anspruch nimmt. Die Schuldatenschutzverordnung Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im Anhang. Der Auftrag zur Bereitstellung und den Betrieb einer Lernmanagementsoftware erfolgte durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V an den Anbieter itslearning GmbH. Der Anbieter wurde aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Coronabedingten Schulschließungen, per Direktvergabe ausgewählt. Bei der Bereitstellung der Lernmanagementsoftware handelt es sich um eine vorübergehende Lösung. Die Bereitstellung einer langfristigen Lösung wird parallel erarbeitet. Der Anbieter dieser langfristigen Lösung wurde durch ein europaweites Ausschreibungsverfahren ermittelt, es handelt sich um denselben Anbieter der kurzfristigen Lösung, itslearning GmbH. Alle Belange hinsichtlich des Datenschutzes, der IT-Sicherheit etc. werden unter anderem in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V erarbeitet. Bei der Nutzung der Lernmanagementsoftware entsteht ein direktes Mandantenverhältnis zwischen der Schule und dem Anbieter itslearning GmbH. Die Nutzung beruht auf Freiwilligkeit, jede Schule kann für sich entscheiden, ob sie das Angebot des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V in Anspruch nimmt. Das Verhältnis zwischen Schule und Anbieter wird durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geregelt. Den Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung finden Sie anbei. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern ist der Betreiber des zentralen Identitätsmanagementsystems. Das zentrale Identitätsmanagementsystem wird gemeinsam mit dem Anbieter Univention GmbH aufgebaut. Die Nutzung des IDM erfolgt in gemeinsamer Verantwortung gemäß Art. 26 DSGVO zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V und der jeweiligen Schule. Diese Anforderung ergibt sich aus dem § 5a (3) Schuldatenschutzverordnung M-V. Der Anbieter Univention GmbH wurde durch ein Ausschreibungsverfahren des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) ermittelt. Für nähere Informationen zum Ausschreibungsverfahren verweisen wir direkt auf den Zweckverband eGo M-V. Für die Zusammenarbeit zwischen der Univention GmbH und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V wurde ein entsprechender Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Betreiber des zentralen Identitätsmanagementsystems ist allein das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V. Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung finden Sie anbei. Mit freundlichen Grüßen