Aufschlüsselung der Straftaten Erregung öffentlichen Ärgernisses § 183a StGB nach Geschlechtern
Gegenwärtig werden jährlich etwa 12.000 Straftaten der Erregung öffentlichen Ärgernisses § 183a StGB polizeilich angezeigt.
Wieviele Verurteilungen wurden als Beispiel im Jahre 2018 wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses ausgesprochen und um wieviele Verurteilungen gegen Männer und um wieviele Verurteilungen gegen Frauen handelt es sich dabei? Ich gehe davon aus, dass regelmäßig mehr als 95% aller Verurteilungen gegen Männer ausgesprochen werden, obwohl § 183a StGB laut Gesetzbuch den Anspruch erhebt, gegen Männer und Frauen unterschiedslos angewendet zu werden.
Um zu verstehen, warum dann trotzdem regelmäßig sehr viel mehr Männer als Frauen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt werden, muss erfasst werden, welche Tatfeststellungen für die Verurteilungen zugrunde gelegen haben. Bei Männern genügt oft bloße Nacktheit in der Öffentlichkeit, - also eigentlich eine Ordnungswidrigkeit -, um wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses trotzdem verurteilt zu werden. Frauen hingegen wurden meiner Kenntnis nach noch nie für bloße Nacktheit in der Öffentlichkeit bestraft.
Deshalb muss ermittelt werden:
Wieviele Männer wurden im Falljahr 2018 für bloße Nacktpräsentationen in der Öffentlichkeit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt?
Und wieviele Frauen wurden im Falljahr 2018 für bloße Nacktpräsentationen in der Öffentlichkeit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt?
Erst diese Zahlen geben Aufschluss über die tatsächliche Geschlechterneutralität des § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum20. Mai 2020
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23. Juni 2020
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Ich vermute, dass für bloße öffentliche Nacktheit noch nie eine Frau nach § 183a StGB verurteilt wurde, sondern ausschließlich nur Männer oder Menschen mit männlichem Geschlechtsteil.
Somit wird § 183a StGB seinem Anspruch, bei Männern und Frauen unterschiedslos angewendet zu werden, nicht gerecht. Außerdem ist öffentliche Nacktheit in Deutschland nicht verboten und dürfte strafrechtlich rein gar nicht verfolgt werden oder als "Erregung öffentlichen Ärgernisses" deklariert werden. Enttäuschend!