Satzung Gefangeneninteressenvertretung

die aktuell gültige Satzung der Gefangeneninteressenvertretung, sofern diese existiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
  • Kosten dieser Information:
    6,20 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Justizvollzugsanstalt Tegel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Satzung Gefangeneninteressenvertretung [#187118]
Datum
20. Mai 2020 18:58
An
Justizvollzugsanstalt Tegel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuell gültige Satzung der Gefangeneninteressenvertretung, sofern diese existiert
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187118
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Justizvollzugsanstalt Tegel
Geschäftszeichen: LW -1E-1118/20 Versandt an: Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Singerstr. 109 10179 Ber…
Von
Justizvollzugsanstalt Tegel
Via
Briefpost
Betreff
Satzung Gefangeneninteressenvertretung [#187118]
Datum
25. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
616,5 KB
Geschäftszeichen: LW -1E-1118/20 Versandt an: Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Singerstr. 109 10179 Berlin Weitergeleitet: 2020-06-04
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: LW - 1E-1118/20 Sehr geehrteAntragsteller/in über die Open Knowledge Foundation Deutschland ist mir …
An Justizvollzugsanstalt Tegel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Satzung Gefangeneninteressenvertretung [#187118]
Datum
4. Juni 2020 19:11
An
Justizvollzugsanstalt Tegel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: LW - 1E-1118/20 Sehr geehrteAntragsteller/in über die Open Knowledge Foundation Deutschland ist mir Ihr Brief digital zugeleitet wurden. Ich bestätige hiermit, dass ich ein Mensch oder eine juristische Person im Sinne § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz bin. Konkret handelt es sich um ersteres. Sowohl die Textzeile unter der Grußformel, als auch die Anfrage sind somit meiner Ansicht nach korrekt gestellt. Zur Ihrer Information möchte ich folgendes ergänzen: Wie Sie korrekt festgestellt habe, wurde die Anfrage über die von der Open Knowledge Foundation Deutschland Plattform „FragDenStaat” versandt. Diese erleichter das Stellen von Informationsfreiheitsanfragen. Weitere Informationen finden Sie unter https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ sowie im „Leitfaden für Behörden” (PDF) von FragDenStaat.de.[1] Eine Bestätigung meiner Identität ist nicht nötig. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz enthält keine Rechtsgrundlage oder Erfordernis einer Identitätsfestellung. Es gibt zudem darüber hinaus keinen Anlass, diese über eine Drittpartei einzuholen. Zudem halte ich es, bei dieser einfachen Anfrage, nach den in Art. 5 DSGVO i.V.m. § 71 BDSG festgelegten Prinzipien der Datensparsamkeit bzw. Datenminimierung nicht erforderlich eine Postadresse anzufragen. Vielen Dank für die Bestätigung, dass die Information existiert. Sie haben Gebühren in Höhe von 41,20 Euro, gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungsgebührenordnung vom 24. November 2009 (GVBI. von Berlin 2009, 707, 894) i. V. m. Tarifstelle 1004, a) 2. und d) des Gebührenverzeichnisses, festgesetzt. Leider ist mir nicht klar, wie diese Gebühr zustande kommt. So ist nach Tarifstelle 1004 d) eine Gebühr von 0,15 pro DIN A4 Fotokopie festgelegt. Bei einer A4-Seite wären dies für die Tarifstelle 1004 a) 2 41,05 €. Bei mehreren Seiten demzufolge 40,90 €; 40,75 €; 40,60 €; 40,45 € usw. Ich halte eine solch nicht „runde” Zahl nicht für plausibel oder nachvollziehbar. Da es sich um das Zusenden eines einfachen bereits existierendes Dokumentes handelt, halte ich die Gebühr ebenso für zu hoch. Ich möchte Sie deshalb bitten, mir die Gebühren detaillierter aufzuschlüsseln. Zudem möchte ich auf § 13 Abs. 3 verweisen und um eine elektronische Auskunft bitten. Somit entfällt die Anfrage einer Postadresse und die Gebühren der Tarifstelle 1004 d) für Fotokopien oder ähnliches. Ich möchte ebenfalls die Möglichkeit, die Tarifstelle 1004 a) 1 zur mündlichen Auskunft nutzen, in Betracht ziehen. Ich würde dafür ggf. eine Telefonnummer zur Verfügung stellen. Ich möchte Sie ferner darauf hinweisen, dass ich es für zielführender erachte, die Kommunikation bzgl. dieses und evt. auch anderen über FragDenStaat gestellten oder noch kommenden Anfragen, mit der den Antrag stellenden Person direkt zu besprechen ohne eine arbeits- und zeitaufwändige Einbeziehung der Open Knowledge Foundation Deutschland in den Prozess. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, würde ich mich freuen, eine für alle beteiligten Parteien günstigere Lösung finden zu können. [1] https://media.frag-den-staat.de/files/media/main/1c/0a/1c0aa5f6-28b8-4fa9-b71b-f2675dc8553d/fds-leitfaden.pdf Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187118
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Satzung Gefangeneninteressenvertretung“ vom 20.0…
An Justizvollzugsanstalt Tegel Details
Von
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Betreff
AW: Satzung Gefangeneninteressenvertretung [#187118]
Datum
23. Juni 2020 09:58
An
Justizvollzugsanstalt Tegel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Satzung Gefangeneninteressenvertretung“ vom 20.05.2020 (#187118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187118/
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Ihr Zeichen: LW -1E-1118/20 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Satzung Gefangeneni…
An Justizvollzugsanstalt Tegel Details
Von
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Betreff
AW: Satzung Gefangeneninteressenvertretung [#187118]
Datum
16. Juli 2020 13:53
An
Justizvollzugsanstalt Tegel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: LW -1E-1118/20 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Satzung Gefangeneninteressenvertretung“ vom 20.05.2020 (#187118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Auf meine Antwort vom 4. Juni 2020 auf Ihren Brief vom 25. Mai 2020 erfolgte keine Reaktion. Da Sie damit auch die gesetzliche Frist überschritten haben, sehe ich mich wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen gezwungen, eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle, dem BfDI, einzureichen. Zu meiner letzten Mail möchte ich außerdem ergänzen, dass ich die Forderung der Bezahlung per Vorkasse ebenfalls nicht für rechtmäßig erachte, falls hierbei überhaupt Gebühren anfallen sollten, was meiner Ansicht nach nicht geschieht, wie ich ausführlich erläutert habe. So ist gemäß des Beschluss vom OVG Berlin-Brandenburg vom 26.05.2014 (OVG BB 12 B 22.12) eine „gebührenpflichtige Amtshandlung nur ausnahmsweise von der vorherigen Entrichtung der Verwaltungsgebühren abhängig gemacht werden darf“. Insbesondere ist dies nicht gegeben, wenn der Verwaltungsaufwand gering ist, was in diesem Fall basierend auf den verlangten Gebühren eindeutig der Fall ist. Sie haben keine Anhaltspunkte genannt, die eine Vorkasse hierbei rechtfertigen würden. Zu den Punkt der Identitätsfestellung möchte ich auf die Anweisung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herr Prof. Ulrich Kelber, gegenüber dem BMI verweisen: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/AccessforoneAccessforall/2020/2020-Bescheid-BMI-Anweisung.pdf Diesem sind Ausführungen darüber zu entnehmen, ob eine Identitätsfestellung nötig sei. So heißt es auf Seite 5 „[f]ür die Wirksamkeit der Bekanntgabe wäre es letztlich sogar unerheblich, wenn der Adressat der Behörde über seine Identität täusche.“. Außerdem wird dies gestützt dadurch, dass das Gesetz eine „telefonische Auskunftserteilung” erlaube und dabei ebenso keine „vertiefte Identitätsprüfung“ erfolgen kann. Ich möchte darauf hinweisen, dass auch das Berliner Informationsfreiheitsgesetz gemäß § 13 Abs. 1 IFG sowie § 13 Abs. 3 IFG mündliche Auskünfte erlaubt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187118/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ber…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Satzung Gefangeneninteressenvertretung“ an die JVA Tegel [#187118] [#187118]
Datum
16. Juli 2020 14:15
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/187118/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet wurde. Auch meine Antwort auf einen nicht an mich zugestellten Brief wurde offensichtlich nicht bearbeitet. Falls die Behörde sich Ihnen gegenüber auf die benötigte Überweisung mit Vorkasse bezieht, so möchte ich Sie auf meine der Behörde geschilderte Rechtsauffassung in der Mail vom 23. Juni 2020 sowie vom der vom 16. Juli 2020 verweisen und um Stellungnahme Ihrerseits dazu bitten. Generell bitte ich darum, … 1. die Behörde darüber aufzuklären, dass diese bitte die Kommunikation mit mir als Antragsteller per E-Mail erledigt und nicht mittels Post über die Open Knowledge Foundation, welche hierbei nicht involviert ist. 2. festzustellen, dass eine Identitätsfestellung nicht nötig ist, sofern dies Ihrer datenschutzrechtlichen Ansicht entspricht. 3. den zugesendeten Gebührenbescheid zu prüfen. Ich halte, wie bereits erwähnt, nicht nur die Vorkasse für nicht zulässig, sondern auch die Gebührenerhebung als solches für zu hoch. 4. darauf hinzuweisen, dass die Behörde die Gebühren mir gegenüber zunächst detailliert aufschlüsseln sollte, bevor sie diese erhebt. Ebenso finde ich das Verhalten der Behörde gegenüber mir, bei welchem jegliche Kommunikation und Austausch zu der IFG-Anfrage verweigert wurde und stattdessen zunächst eine Grußzeile kritisch kommentiert wurde und mit mir per Post über Dritte kommuniziert wurde und anschließend jegliche Kommunikation unterblieb, nicht statthaft. Ich versuche in jedem Fall zu einer gütlichen Einigung mit der Behörde zu gelangen. Dies ist mir jedoch nicht möglich, wenn diese die Kommunikation derartig verweigert. Ich würde mich über eine Stellungnahme Ihrerseits zu diesem Fall sehr freuen. Meine Rechtsauffassung können Sie der angehängten Kommunikation mit der Behörde entnehmen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 187118.pdf - 2020-05-25_1-jva-tegel-.pdf Anfragenr: 187118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187118/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr [geschwärzt], Ihr Schreiben vom 16. Juli 2020 ist eingegangen und bei uns unter dem GeschZ 525.703 veraktet.…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Satzung Gefangeneninteressenvertretung“ an die JVA Tegel [#187118] [#187118]
Datum
23. Juli 2020 16:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihr Schreiben vom 16. Juli 2020 ist eingegangen und bei uns unter dem GeschZ 525.703 veraktet. Wir werden die Angelegenheit überprüfen, bitten jedoch um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ihre Eingabe wird von [geschwärzt] bearbeitet, die Sie bei Rückfragen unter der Rufnummer 030 13889 - [geschwärzt] erreichen können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]][geschwärzt] > [geschwärzt], > > [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 525.703 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Vermittlungsanfrage vom 16. Juli 2020 zur IFG-Anfrage „S…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Satzung Gefangeneninteressenvertretung“ an die JVA Tegel [#187118] [#187118]
Datum
27. September 2020 21:43
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 525.703 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Vermittlungsanfrage vom 16. Juli 2020 zur IFG-Anfrage „Satzung Gefangeneninteressenvertretung“ an die JVA Tegel (GeschZ 525.703) wurde noch nicht beantwortet. Sie hatten nur am 23. Juli 2020 den Eingang unter oben genannten Aktenzeichen bestätigt. Daher bitte ich um Mitteilung des aktuellen Bearbeitungsstandes. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187118/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Nachfrage vom 27. September 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen Folgendes mit…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Nachfrage vom 27. September 2020
Datum
7. Oktober 2020 18:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen Folgendes mit: Ich habe am 27. Juli 2020 Kontakt zur aktenführenden Stelle aufgenommen. Die entsprechende E-Mail mit Sachstandsnachfrage vom 26. August 2020 schicke ich Ihnen sogleich mit gesonderter Nachricht, ebenso mit gesonderter Nachricht die Antwort an mich vom 1. Sept. 2020 auf meine E-Mail vom 28. August 2020. Da Sie das Antwortschreiben der aktenführenden Stelle offenbar nicht erhalten haben, obwohl mir in der zuletzt genannten Kommunikation die direkte elektronische Übersendung an Sie zugesagt wurde, übersende ich Ihnen beigefügt das vorgenannte Antwortschreiben zur weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Re: Beschwerde nach dem IFG (Ihr Az.: LVV - 1E-1118/20) Wie gerade angekündigt. MfG Gardain
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Re: Beschwerde nach dem IFG (Ihr Az.: LVV - 1E-1118/20)
Datum
7. Oktober 2020 18:10
Status
Warte auf Antwort
Wie gerade angekündigt. MfG Gardain
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Fwd: Beschwerde nach dem IFG (Ihr Az.: LVV - 1E-1118/20) Wie ebenfalls gerade angekündigt. MfG Gardain
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Beschwerde nach dem IFG (Ihr Az.: LVV - 1E-1118/20)
Datum
7. Oktober 2020 18:13
Status
Warte auf Antwort
Wie ebenfalls gerade angekündigt. MfG Gardain
<< Anfragesteller:in >>
AW: Fwd: Beschwerde nach dem IFG (Ihr Az.: LVV - 1E-1118/20) [#187118] Ihr Zeichen: 525.703 Sehr geehrteAntragste…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: Beschwerde nach dem IFG (Ihr Az.: LVV - 1E-1118/20) [#187118]
Datum
13. Dezember 2020 13:53
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 525.703 Sehr geehrteAntragsteller/in gibt es bzgl. dieses Falls inzwischen neue Informationen bzw. eine Rückmeldung der JVA? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187118/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Beschwerde nach dem IFG (Ihr Az.: LVV - 1E-1118/20) [#187118] Sehr geehrteAntragsteller/in die Rückmeldung der JV…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Beschwerde nach dem IFG (Ihr Az.: LVV - 1E-1118/20) [#187118]
Datum
16. Dezember 2020 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Rückmeldung der JVA vom 30. Juli 2020 hatte ich an Sie bereits am 7. Okt. 2020 weitergeleitet (als Anhang zur ersten meiner drei E-Mails an Sie vom selben Tage). Die JVA verlangte korrekterweise Ihre Postanschrift, damit sie den Gebührenbescheid wirksam zustellen kann - und zwar zusammen (!) mit der von Ihnen gewünschten Information. Gegen dieses Verfahren ist nichts einzuwenden. Mit meinen o. g. Nachrichten an Sie haben wir den Fall hier abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beschwerde nach dem IFG (Ihr Az.: LVV - 1E-1118/20) [#187118] Ihr Zeichen: 525.703 Sehr geehrteAntragsteller/…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschwerde nach dem IFG (Ihr Az.: LVV - 1E-1118/20) [#187118]
Datum
16. Dezember 2020 23:47
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 525.703 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort. Die angekündigte Mail der JVA hat mich allerdings (erneut) nie erreicht, sodass ich dies hier übersehen habe. Ich werde das FragDenStaat-Team darüber in Kenntnis setzen und erbeten den eventuellen technischen Fehler oder Grund zu finden. Ich halte den Vermittlungsfall hiermit für erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187118/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: LVV–1E-1118/20 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Brief vom 30.07.2020, der mir allerdings erst durch…
An Justizvollzugsanstalt Tegel Details
Von
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Betreff
AW: Satzung Gefangeneninteressenvertretung [#187118] (Ihr Az.: LVV - 1E-1118/20) [#187118]
Datum
17. Dezember 2020 01:19
An
Justizvollzugsanstalt Tegel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: LVV–1E-1118/20 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Brief vom 30.07.2020, der mir allerdings erst durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit am 07.10.2020 zugängig gemacht wurde, kündigen Sie an, Gebühren i.H.v. 6,20€ zu erheben. Zunächst möchte ich anmerken, dass die Anfrage einer Postadresse, wie die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mitteilte, in diesem Fall nun wohl auch gerechtfertigt ist. Allerdings nur bei einer (teilweisen) Ablehnung und somit benötigten postalischen Zustellung des Bescheids, wie der BfDI in bereits verlinkter Anweisung erkennen ließ. Selbstverständlich ist dies somit auch bei einer Gebührenerhebung und folgendem Bescheid notwendig, allerdings erst sobald der Bescheid absehbar ist. So schreibt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in seiner Rechtsauffassung vom 11. Februar 2020 folgendes: „Dies setzt jedoch zunächst die inhaltliche Befassung mit dem Gegenstand des Antrags voraus, so dass eine Einschätzung getroffen werden kann, ob ein belastender Verwaltungsakt zu erlassen sein wird. Diese Prognose muss für den Antragsteller auch die tragenden Gründe erkennen lassen. Nur in solchen Fällen kommt somit die Anforderung weiterer personenbezogener Daten in Betracht.“ (Seite 6, Abs. 2) Somit darf die Postadresse erst verlangt werden, wenn evt. vorliegende Streitpunkte bzgl. der entstehenden Kosten zwischen mir und der Behörde geklärt sind. Sollte die Anfrage am Ende bspw. ohne Gebühren zu erteilen sein und auch nicht (teilweise) abgelehnt werden, so wäre die Anfrage einer Postadresse nicht rechtens, da sie in diesem Fall nicht notwendig ist (vgl. Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Ich möchte die bzgl. der Postadresse entstandenen rechtlichen Ungenauigkeiten entschuldigen. Mir ging es jedoch hauptsächlich um die Feststellung, dass das Berliner IFG keine wie im ersten Brief geforderte Identitätsfeststellung der den Antrag stellenden Person erfordert oder erlaubt. Ich werde meine Postadresse für den Abschluss des Verfahrens nachreichen. Ich bitte darum, die Auskunft elektronisch zu erteilen. In diesem Fall entfallen somit die 1,20€ für die Kopierkosten der acht Seiten und die Gebühr sollte auf 5 Euro herabgesetzt werden. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass die Seitenanzahl nicht – wie vorher von der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit geschätzt – für eine „zweistelliger Seitenzahl” anfällt, sondern nur für acht Seiten. Außerdem möchte ich ebenso erneut darauf hinweisen, mit mir bitte auch elektronisch zu kommunizieren, also an die angegebene Mailadresse zu antworten. Briefe an die OKFN muss diese, wie die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erklärte, mir nicht weiterleiten. Ich halte es für einen schlechten Stil, bei der Kommunikation weiter unbeteiligte Dritte mit einzubeziehen, meinen Kommunikationswunsch zu ignorieren und weiter unnötigen Arbeitsaufwand zu erzeugen. Sollte bei der Übermittlung ein technischer Fehler aufgetreten sein, so bitte ich diese technischen Probleme bitte mit FragDenStaat (Mail: <<E-Mail-Adresse>>) zu klären. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187118/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: LVV–1E-1118/20 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei, wie gewünscht, meine Postadresse für die Zusendun…
An Justizvollzugsanstalt Tegel Details
Von
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Betreff
AW: Satzung Gefangeneninteressenvertretung [#187118] (Ihr Az.: LVV - 1E-1118/20) [#187118]
Datum
17. Dezember 2020 12:26
An
Justizvollzugsanstalt Tegel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: LVV–1E-1118/20 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei, wie gewünscht, meine Postadresse für die Zusendung eines Gebührenbescheids i.H.v. maximal 6,20€. Dennoch möchte ich Sie weiterhin darauf hinweisen, dass ich nach § 13 Abs. 3 Berliner IFG sowie aus Gründen des Umweltschutzes und unnötiger Ihnen entstehender Versandkosten den digitalen Versand via E-Mail erwünsche. Sollten Sie das Dokument trotzdem via Post versenden, erbitte ich zumindest eine digitale Kopie an diese E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187118/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Satzung Gefangeneninteressenvertretung [#187118]
Datum
4. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen