Rückholprogramm in der CORONA-Pandemie

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 17. März dieses Jahres gab das Auswärtige Amt bekannt, die größte Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. Aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus waren hunderttausende Deutsche - vor allem Urlauber - im Ausland gestranded.

Dieses Rückholprogramm wurde inzwischen abgeschlossen. Hierzu habe ich einige Fragen:

1. Welche Fluggesellschaften wurden beauftragt?

2. Wie viele Rückflüge wurden je Fluggesellschaft durchgeführt?

3. Wie hoch waren die Gesamtkosten des Rückholprogramms?

4. Wieviel Geld wurde von den rückgeführten Personen insgesamt eingefordert?

5. Wie hoch sind die Kosten für den Steuerzahler?

6. Wie viele Deutsche Staatsbürger wurden zurückgeholt?

7. Wie viele EU-Bürger wurden zurückgeholt?

8. Wurden auch Menschen ohne Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, aber mit Wohnsitz in der EU zurückgeholt?

9. Wie viele Deutsche Staatsbürger sitzen noch heute im Ausland fest?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Mai 2020
  • Frist
    24. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Rüdiger Krause
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> am 17. März dieses Jahres gab das Auswärtige Am…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Rückholprogramm in der CORONA-Pandemie [#187163]
Datum
21. Mai 2020 13:14
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> am 17. März dieses Jahres gab das Auswärtige Amt bekannt, die größte Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. Aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus waren hunderttausende Deutsche - vor allem Urlauber - im Ausland gestranded. Dieses Rückholprogramm wurde inzwischen abgeschlossen. Hierzu habe ich einige Fragen: 1. Welche Fluggesellschaften wurden beauftragt? 2. Wie viele Rückflüge wurden je Fluggesellschaft durchgeführt? 3. Wie hoch waren die Gesamtkosten des Rückholprogramms? 4. Wieviel Geld wurde von den rückgeführten Personen insgesamt eingefordert? 5. Wie hoch sind die Kosten für den Steuerzahler? 6. Wie viele Deutsche Staatsbürger wurden zurückgeholt? 7. Wie viele EU-Bürger wurden zurückgeholt? 8. Wurden auch Menschen ohne Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, aber mit Wohnsitz in der EU zurückgeholt? 9. Wie viele Deutsche Staatsbürger sitzen noch heute im Ausland fest? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 187163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187163
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Krause, zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Rückholprogramm in der CORONA-Pandemie; Vg. 225-2020
Datum
27. Mai 2020 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Da Ihre Anfrage nicht mehr im Rahmen einer einfachen kostenfreien Auskunft beantwortet werden kann, ist eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des IFG-Bescheids mit Blick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkungen und die Bestimmung der Rechtsbehelfsfristen sicherzustellen. Daher ist die Mitteilung der Postadresse erforderlich und datenschutzrechtlich gem. Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG gerechtfertigt. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte beantworten Sie nur diese Fragen, die Ihrer Meinung nach im Rahmen ein…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Rückholprogramm in der CORONA-Pandemie; Vg. 225-2020 [#187163]
Datum
30. Juni 2020 00:25
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte beantworten Sie nur diese Fragen, die Ihrer Meinung nach im Rahmen einer einfachen und kostenfreien Anfrage beantwortet werden können. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 187163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187163/
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Krause, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz übersende ich Ihnen den Link zu z…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Rückholprogramm in der CORONA-Pandemie; Vg. 225-2020
Datum
7. Juli 2020 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz übersende ich Ihnen den Link zu zwei relevanten Kleinen Anfragen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/194/1919473.pdf https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/198/1919821.pdf Die Antwort auf die Frage, wieviel der Steuerzahler zu tragen hat, wird darin nicht beantwortet, steht aber aufgrund des laufenden Verfahren auch noch nicht fest. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dnak für die Links. Steht inzwischen fest, wie hoch die Kosten für de…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Rückholprogramm in der CORONA-Pandemie; Vg. 225-2020 [#187163]
Datum
22. August 2020 11:50
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dnak für die Links. Steht inzwischen fest, wie hoch die Kosten für den Steuerzahler ausfallen? Warum werden nicht die Gesamtkosten der Rückflüge den Fluggästen in Rechnung gestellt? Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 187163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187163/
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Krause, bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine IFG-Anfrage. Ich habe sie daher an den…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Rückholprogramm in der CORONA-Pandemie; Vg. 225-2020 [#187163]
Datum
24. August 2020 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krause, bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine IFG-Anfrage. Ich habe sie daher an den Bürgerservice im Auswärtigen Amt zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
AW: [Ticket#: 10519763] Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; [...] Sehr geehrter Herr Krause, Sie haben…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: [Ticket#: 10519763] Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; [...]
Datum
15. Oktober 2020 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krause, Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Ihre weitergehenden Fragen wurden bereits in der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Antwort des Auswärtigen Amtes auf die Kleine Anfrage der FDP zur Berechnung der Beteiligung deutscher Flugreisenden an Rückholkosten (Bundestagsdrucksache Nr. 19/21689 vom 18.08.2020) beantwortet. Mit freundlichen Grüßen,