Rückholprogramm in der CORONA-Pandemie
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 17. März dieses Jahres gab das Auswärtige Amt bekannt, die größte Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. Aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus waren hunderttausende Deutsche - vor allem Urlauber - im Ausland gestranded.
Dieses Rückholprogramm wurde inzwischen abgeschlossen. Hierzu habe ich einige Fragen:
1. Welche Fluggesellschaften wurden beauftragt?
2. Wie viele Rückflüge wurden je Fluggesellschaft durchgeführt?
3. Wie hoch waren die Gesamtkosten des Rückholprogramms?
4. Wieviel Geld wurde von den rückgeführten Personen insgesamt eingefordert?
5. Wie hoch sind die Kosten für den Steuerzahler?
6. Wie viele Deutsche Staatsbürger wurden zurückgeholt?
7. Wie viele EU-Bürger wurden zurückgeholt?
8. Wurden auch Menschen ohne Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, aber mit Wohnsitz in der EU zurückgeholt?
9. Wie viele Deutsche Staatsbürger sitzen noch heute im Ausland fest?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum21. Mai 2020
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24. Juni 2020
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