Problem-Mandanten?

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG an den Vorstand

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im Rahmen einer Studie über das Anwaltswesen in Deutschland lassen Sie uns bitte folgende Auskünfte zukommen: Werden bei Ihnen oder den regionalen Rechtsanwaltskammern Daten über Anwalts-Mandanten gespeichert? Gibt es Listen von Mandanten, die sich gegenüber Anwälten kritisch oder negativ geäußert haben, Zahlungsprobleme verursacht haben etc.? Und werden diese den Anwälten zur Vermeidung von Problemen auf Anfrage oder automatisch zur Kenntnis gegeben?
Wir werden Sie gerne für Ihre Mitarbeit positiv in der Studie erwähnen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2020
  • Frist
    24. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Udo vom Bruch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG an den Vorstand Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Problem-Mandanten? [#187181]
Datum
21. Mai 2020 18:08
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG an den Vorstand Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen einer Studie über das Anwaltswesen in Deutschland lassen Sie uns bitte folgende Auskünfte zukommen: Werden bei Ihnen oder den regionalen Rechtsanwaltskammern Daten über Anwalts-Mandanten gespeichert? Gibt es Listen von Mandanten, die sich gegenüber Anwälten kritisch oder negativ geäußert haben, Zahlungsprobleme verursacht haben etc.? Und werden diese den Anwälten zur Vermeidung von Problemen auf Anfrage oder automatisch zur Kenntnis gegeben? Wir werden Sie gerne für Ihre Mitarbeit positiv in der Studie erwähnen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 187181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187181 Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>
Bundesrechtsanwaltskammer
Mandantendaten - Ihr Antrag nach dem IFG Sehr geehrter Herr vom Bruch, in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Mandantendaten - Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
25. Mai 2020 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr vom Bruch, in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihren Antrag vom 21.05.2020. Der Bundesrechtsanwaltskammer liegen keine Daten über Mandanten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und über mögliche kritische Äußerungen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vor. Entsprechende Daten können daher hier auch nicht gespeichert werden. Gleiches gilt für die regionalen Rechtsanwaltskammern. Ich hoffe, Ihre Anfrage damit abschließend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Udo vom Bruch
AW: Mandantendaten - Ihr Antrag nach dem IFG [#187181] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die s…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Mandantendaten - Ihr Antrag nach dem IFG [#187181]
Datum
27. Mai 2020 12:02
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung unseres Antrages ... Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 187181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187181