Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums

Antrag nach dem HDSIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Den Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums
Ich weise darauf hin, dass ich mit der Anfrage ein rein wirtschaftliches Interesse verfolge.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem HDSIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Geschäftsve…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums [#187243]
Datum
22. Mai 2020 23:10
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums Ich weise darauf hin, dass ich mit der Anfrage ein rein wirtschaftliches Interesse verfolge. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 187243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187243 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben in Ihrem Antrag auf Informationszugang angegeben, dass Sie mit der Anfrage…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums [#187243]
Datum
27. Mai 2020 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben in Ihrem Antrag auf Informationszugang angegeben, dass Sie mit der Anfrage ein rein wirtschaftliches Interesse verfolgen. Nach § 82 Nr. 5 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, soweit ein rein wirtschaftliches Interesse an den Informationen besteht. Ein rein wirtschaftliches Interesse an den Informationen liegt insbesondere vor, wenn das Interesse des Antragstellers darin besteht, die erhaltenen Informationen entgeltlich weiterzuverwenden, regelmäßig also wenn die Informationen Gewinnerzielungs- bzw. Gewerbezwecken dienen (Informationshandel). Ich weise deshalb darauf hin, dass Ihr Antrag auf Informationszugang voraussichtlich abgelehnt wird, sofern Sie den Antrag nicht abändern oder die beabsichtigte Verwendung der Informationen näher erläutern, damit geprüft werden kann, ob Sie mit der beabsichtigten Verwendung ein rein wirtschaftliches Interesse im Sinn des § 82 Nr. 5 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz verfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meinem Antrag fest und verweise darauf, dass ich angesichts der …
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums [#187243]
Datum
27. Mai 2020 15:19
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meinem Antrag fest und verweise darauf, dass ich angesichts der Regelungen in der Public Sector Information Directive bzw. dem Informationsweiterverwendungsgesetz davon ausgehe, dass die von Ihnen angesprochene Regelung in § 82 Nr. 5 HDSIG unwirksam ist. Bitte bescheiden Sie meinen Antrag. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 187243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187243 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 22.05.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Inf…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums [#187243] - (Az. II 6-01a01.23-04-20/028)
Datum
2. Juni 2020 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 22.05.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, Ihnen den Geschäftsverteilungsplans des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu übersenden. Im Antrag haben Sie angegeben, mit der Anfrage ein rein wirtschaftliches Interesse zu verfolgen. Nach § 82 Nr. 5 HDSIG hat ein Antragsteller keinen Anspruch auf Zugang zu Informationen, soweit ein rein wirtschaftliches Interesse an den Informationen besteht. Mit E-Mail vom 27.05.2020 wurden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Antrag auf Informationszugang voraussichtlich abgelehnt wird, sofern Sie den Antrag nicht abändern oder die beabsichtigte Verwendung der Informationen näher erläutern, damit geprüft werden kann, ob Sie mit der beabsichtigten Verwendung ein rein wirtschaftliches Interesse im Sinn des § 82 Nr. 5 HDSIG verfolgen. Mit E-Mail vom gleichen Tag haben Sie um Bescheidung des gestellten Antrags gebeten. Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt, da Sie nach § 82 Nr. 5 HDSIG keinen Anspruch auf Zugang zu den gewünschten Informationen haben. Mit freundlichen Grüßen