Erlass zur Aufforderung an die Gesundheitsämter Niedersachsens, personenbezogene Daten im Zuge der Corona-Epidimie an die Polizei zu übermitteln

Erlass vom 31.3.2020 samt Folgeerlass aus dem April 2020 und etwaig vorhandenen weiteren Folgeerlassen zur Sache, in der es um die Anweisung an die Gesundheitsämter Niedersachsens geht, Anschriften von unter Corona-Quarantäne stehenden Personen an die Polizei zu übermitteln.

Bezug:

Meldung der LfD Niedersachsen vom 7.4.2020.

Auszug:

"Mit Erlass vom 31. März wurden die Gesundheitsämter durch das Gesundheitsministerium angewiesen, die Anschriften der unter häuslicher Quarantäne stehenden Personen nach einem positiven Test auf Corona an die Polizei zu übermitteln. Die LfD Niedersachsen hatte das Gesundheitsministerium nach Bekanntwerden am 3. April aufgefordert, den Erlass zurückzunehmen, da es insbesondere keine Rechtsgrundlage für die pauschale Übermittlung dieser sensitiven Gesundheitsdaten gibt. Statt dieser Aufforderung zu folgen, gab das Ministerium kurz darauf einen weiteren bestätigenden Erlass an die Gesundheitsämter heraus. Dabei beruft es sich auf das Infektionsschutzgesetz und das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, da keine Befunde, sondern nur die Anschriften der unter Quarantäne stehenden Personen übermittelt würden. Zudem hält es den Tatbestand des rechtfertigenden Notstands für erfüllt."

Quelle:

https://lfd.niedersachsen.de/startseite/allgemein/presseinformationen/erlass-zur-datenubermittlung-durch-gesundheitsamter-187289.html

Bitte beachten Sie:

Sollten Teile meines Antrags bzw. meiner Anfrage mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner Anfrage!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2020
  • Frist
    22. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Michael Ebeling
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erlass vom 31.…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Erlass zur Aufforderung an die Gesundheitsämter Niedersachsens, personenbezogene Daten im Zuge der Corona-Epidimie an die Polizei zu übermitteln [#187246]
Datum
23. Mai 2020 04:14
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erlass vom 31.3.2020 samt Folgeerlass aus dem April 2020 und etwaig vorhandenen weiteren Folgeerlassen zur Sache, in der es um die Anweisung an die Gesundheitsämter Niedersachsens geht, Anschriften von unter Corona-Quarantäne stehenden Personen an die Polizei zu übermitteln. Bezug: Meldung der LfD Niedersachsen vom 7.4.2020. Auszug: "Mit Erlass vom 31. März wurden die Gesundheitsämter durch das Gesundheitsministerium angewiesen, die Anschriften der unter häuslicher Quarantäne stehenden Personen nach einem positiven Test auf Corona an die Polizei zu übermitteln. Die LfD Niedersachsen hatte das Gesundheitsministerium nach Bekanntwerden am 3. April aufgefordert, den Erlass zurückzunehmen, da es insbesondere keine Rechtsgrundlage für die pauschale Übermittlung dieser sensitiven Gesundheitsdaten gibt. Statt dieser Aufforderung zu folgen, gab das Ministerium kurz darauf einen weiteren bestätigenden Erlass an die Gesundheitsämter heraus. Dabei beruft es sich auf das Infektionsschutzgesetz und das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, da keine Befunde, sondern nur die Anschriften der unter Quarantäne stehenden Personen übermittelt würden. Zudem hält es den Tatbestand des rechtfertigenden Notstands für erfüllt." Quelle: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/allgemein/presseinformationen/erlass-zur-datenubermittlung-durch-gesundheitsamter-187289.html Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines Antrags bzw. meiner Anfrage mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner Anfrage!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling Anfragenr: 187246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187246 Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Sehr geehrter Herr Ebeling, das Gesundheitsministerium hat am 31.03.2020 einen Erlass an die örtlich zuständigen u…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Erlass zur Aufforderung an die Gesundheitsämter Niedersachsens, personenbezogene Daten im Zuge der Corona-Epidimie an die Polizei zu übermitteln [#187246]
Datum
25. Mai 2020 16:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ebeling, das Gesundheitsministerium hat am 31.03.2020 einen Erlass an die örtlich zuständigen unteren Gesundheitsbehörden verschickt, in dem diese aufgefordert werden, die Anschriften der unter häuslicher Quarantäne stehenden Personen an die Polizeileitstellen zu übermitteln. Dies geschah in enger Abstimmung mit dem Innenministerium. Ziel ist zum Einen der Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten, die wissen müssen, ob sie es bei einem Einsatz potentiell mit Covid-19-Infizierten zu tun haben könnten. Zum anderen obliegt es der Polizei auch, die Einhaltung der angeordneten Quarantänemaßnahmen zu überwachen – ohne das Wissen, wer eine entsprechende Anordnung erhalten hat, ist dies praktisch nicht möglich. Entscheidend ist: Es werden von Seiten der Gesundheitsämter keine Gesundheitsdaten herausgegeben. Die Polizei wird über eine behördliche Anordnung der Quarantäne informiert. Die Anordnung enthält keine Angaben darüber, ob jemand als Kontaktperson oder als infizierte Person unter Quarantäne steht und auch sonst keine Gesundheitsdaten. Die Landesregierung hält die derzeitige Erlasslage bezüglich der Datenübermittlung an die Polizei weiterhin für erforderlich und rechtmäßig, nimmt aber die Anregungen und Empfehlungen der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen sehr ernst und wird deshalb ein formales Rechtssetzungsverfahren in Gang setzen, um den Sachverhalt gesetzlich zu regeln. Im Niedersächsischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, die die Datenübermittlung durch die örtlich zuständige untere Gesundheitsbehörde an die Polizeileitstellen des Landes normiert. Mit freundlichen Grüßen
Michael Ebeling
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Erlass zur Aufforderung an die Gesundhei…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Erlass zur Aufforderung an die Gesundheitsämter Niedersachsens, personenbezogene Daten im Zuge der Corona-Epidimie an die Polizei zu übermitteln [#187246]
Datum
23. Juni 2020 02:10
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Erlass zur Aufforderung an die Gesundheitsämter Niedersachsens, personenbezogene Daten im Zuge der Corona-Epidimie an die Polizei zu übermitteln“ vom 23.05.2020 (#187246) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling Anfragenr: 187246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187246/ Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
WG: Kritik von frag den staat Sehr geehrter Herr Ebeling, entschuldigen Sie bitte, dass wir uns auf Ihre Anfrage …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Betreff
WG: Kritik von frag den staat
Datum
23. Juni 2020 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ebeling, entschuldigen Sie bitte, dass wir uns auf Ihre Anfrage bislang nicht gemeldet haben. In der aktuellen Corona-Zeit ist das Anfrageaufkommen sehr hoch, so dass nicht immer alle Anfragen termingerecht beantwortet werden können. Allerdings scheint uns Ihre Anfrage in der großen Anzahl der Maileingänge tatsächlich untergegangen zu sein. Daher bitte ich Sie, uns Ihre Frage nochmals zukommen zu lassen, damit wir sie zügig beantworten können. Beste Grüße
Michael Ebeling
AW: WG: Kritik von frag den staat [#187246] Sehr geehrte<< Anrede >> die Anfrage ist öffentlich auf d…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: WG: Kritik von frag den staat [#187246]
Datum
24. Juni 2020 03:03
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die Anfrage ist öffentlich auf dem Portal fragdenstaat.de einsehbar: https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-zur-aufforderung-an-die-gesundheitsamter-niedersachsens-personenbezogene-daten-im-zuge-der-corona-epidimie-an-die-polizei-zu-ubermitteln/ Danke für die Rückmeldung und ihre Arbeit und viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 187246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187246/ Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
AW: WG: Kritik von frag den staat [#187246] Sehr geehrter Herr Ebeling, Ihre Anfrage wurde am 25.05. um 16:45 Uhr…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Betreff
AW: WG: Kritik von frag den staat [#187246]
Datum
24. Juni 2020 11:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ebeling, Ihre Anfrage wurde am 25.05. um 16:45 Uhr beantwortet, siehe Screenshot in der Anlage. Beste Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Michael Ebeling
AW: WG: Kritik von frag den staat [#187246] Sehr geehrte<< Anrede >> keineswegs wurde meine Anfrage m…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: WG: Kritik von frag den staat [#187246]
Datum
14. Juli 2020 22:48
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> keineswegs wurde meine Anfrage mit der Übersendung des Erlasses vom 31.3.2020 erledigt, da ich zudem den Folgeerlass aus April 2020 ersucht hatte. Insofern bitte ich um möglichst baldige Übersendung oder Veröffentlichung des Folgeerlasses, wie von mir am 23.5.2020 angefragt. Danke für die Mühe mit mir und viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 187246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187246/ Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>