Unterlagen zur Zulassung der Nutzung der Dienste des Hochschulrechenzentrums
Laut Ihrer Satzung aus dem Jahr 2000 gibt es einen Antrag zur Zulassung für die Dienste des Hochschulrechenzentrums.
Ich bitte um Übermittlung oder Verweis auf den dort erwähnten Antrag. Ebenso bitte ich um Übermittlung sämtlicher weiterer Unterlagen, die Studierende oder Mitarbeiter bei Antritt Ihrer Tätigkeit/Studiums (also zu Beginn) zu unterzeichnen haben, sofern sich diese auf Dienste des Hochschulrechenzentrums beziehen. Anträge für eventuell später zusätzliche freizuschaltende Dienste benötige ich nicht.
Aufgrund meiner bisherigen Erfahrung im Thema AIG/Transparenz weise ich auf folgende Grundlagen der Bearbeitung hin:
- Sie sind verpflichtet diesen Antrag unverzüglich intern an die bearbeitende Stelle weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
- Die Plattform FragDenStaat.de hält Logdaten über die erfolgreiche Zustellung an die Mailserver der TH Wildau (DFN) vor. In der Vergangenheit, gerade von mir immer wieder mal verlorengegangene Emails, werte ich daher künftig als Zugangsvereitelung.
- Sollte inhaltlich unklar sein, was ich wie meinte, sind Sie verpflichtet mir innerhalb von 2 Wochen die Möglichkeit einer Konkretisierung zu geben.
- Sie sind verpflichtet mich bei der Konkretisierung zu unterstützen.
- Mein Antrag ist innerhalb eines Monats zu bescheiden.
- Sollte die Bearbeitung länger als einen Monat dauern, sind Sie verpflichtet mir einen Zwischenbescheid zu erteilen.
- Mein Wunsch auf hinreichend bestimmten Kostenvoranschlag ist verpflichtend zu beachten.
- Sollten Sie die Anfrage nicht elektronisch, wie von mir beantragt erteilen wollen, ist dies zu begründen.
Ergebnis der Anfrage
Bei einer Ordnung aus dem Jahre 2000, war das fast zu erwarten.
Die Ordnung sehe ich auch aus Datenschutzgründen als veraltet und nach aktuellen Entwicklungen rechstwidrig an.
Information nicht vorhanden
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Datum24. Mai 2020
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2. September 2020
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