Beschluss eines Landgerichtes
Ein Betreuungsgericht stellte in 2017 fest, dass es versäumt wurde, den Betreuer in 2013 zum Berufsbetreuer zu ernennen. Nun entschied das Landgericht in Saarbrücken, dass dieser Vorgang zulässig sei. Meine Beschwerde, dass eine derartige Rückwirkende Ernennung lt. BgH aber nicht zulässig sei, wurde abgelehnt. Meine Betreuung gehört mal auf den Prüfstand. Die Betreuung war diskriminierend. Der Betreuer richtete mir einen seelischen und finanziellen Schaden an. Ich war dem Betreuer schutzlos ausgeliefert, Beschwerden wurden nicht beachtet. Das BVerfGG will meine Beschwerde nicht zulassen. Der EMGR stellte meine Beschwerde ohne Begründung ein.
Was tun mit einer solchen richterlichen Anordnung und Handlung? Gibt es keine Gleichbehandlung mehr in Deutschland / Europa?
Anfrage abgelehnt
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Datum25. Mai 2020
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27. Juni 2020
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