Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz

In Ihrem Haus vorhandene Statistiken zu Anfragen nach dem VIG.
Ich erhoffe mir daraus einen Einblick in die Menge der seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde eingegangenen Anträge, deren Bearbeitungsstand und die Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht).

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#187426]
Datum
26. Mai 2020 12:32
An
Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrem Haus vorhandene Statistiken zu Anfragen nach dem VIG. Ich erhoffe mir daraus einen Einblick in die Menge der seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde eingegangenen Anträge, deren Bearbeitungsstand und die Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187426 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#187426]
An Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#187426]
Datum
26. Mai 2020 12:33
An
Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,6 KB