Radwege entlang der Bundesstraßen - Einschränkungen?
Informationen zum Hintergrund der Entstehung und Rechtsfolgen der folgenden Aussage aus den "Grundsätzen für Bau und Finanzierung von Radwegen im Zuge von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes":
"Es ist nicht Aufgabe des Bundes als Baulastträger der Straßen für den Fernverkehr, ein geschlossenes Radwegenetz entlang der Bundesstraßen zu errichten. Vielmehr sind die Radwege entlang der Bundesstraßen als sinnvolle Netzergänzungen regionaler Netze zu integrieren. Entsprechend dem Charakter des Radverkehrs sind für den Ausbau der regionalen Netze die Länder, Kreise und Kommunen gefordert."
- https://www.fgsv-verlag.de/pub/media/pdf/284.r.17102008.pdf
Wieso steht dieser Satz dort? Ist er als Einschränkung zu verstehen? D.h. Radwege entlang der Bundesstraßen gibt es nur in Ausnahmefällen, wo diese "sinnvolle Netzergänzungen regionaler Netze" sind?
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Mai 2020
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30. Juni 2020
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