Energiebedarfsausweis Bezirksamt Mitte
Antrag nach dem HmbUIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe folgender Informationen in Bezug auf das Gebäude Bezirksamt Hamburg-Mitte in der Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg:
1. Aktuell gültiger Energiebedarfsausweis
Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf das HmbUIG
Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG.
Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Meines Erachtens handelt es sich nach der Anlage zu § 1 Abs. 1 UIGGebV um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte gemäß § 3 Abs. 2 UIG um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Mai 2020
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30. Juni 2020
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