Liste der Sozialwohnungen die nach § 2 WoG Bln Mietzuschussberechtigt sind

Die Liste der Sozialwohnungen, auf die die Investitionsbank Berlin Entscheidungen über die Bewilligung eines Mietzuschusses nach § 2 WoG Bln basiert.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Mai 2020
  • Frist
    4. August 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
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Betreff
Liste der Sozialwohnungen die nach § 2 WoG Bln Mietzuschussberechtigt sind [#187537]
Datum
28. Mai 2020 12:56
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste der Sozialwohnungen, auf die die Investitionsbank Berlin Entscheidungen über die Bewilligung eines Mietzuschusses nach § 2 WoG Bln basiert.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187537 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Sozialwohnungen die nach § 2 WoG Bln M…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
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Betreff
AW: Liste der Sozialwohnungen die nach § 2 WoG Bln Mietzuschussberechtigt sind [#187537]
Datum
30. Juni 2020 07:08
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Sozialwohnungen die nach § 2 WoG Bln Mietzuschussberechtigt sind“ vom 28.05.2020 (#187537) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187537/
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Erinnerung vom 30.06.2020 zur Beantwortung Ihrer Anfrage vom 28.05.2020 nach § …
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Liste der Sozialwohnungen die nach § 2 WoG Bln Mietzuschussberechtigt sind [#187537]
Datum
1. Juli 2020 13:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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631 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Erinnerung vom 30.06.2020 zur Beantwortung Ihrer Anfrage vom 28.05.2020 nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist mir zur Beantwortung übergeben worden. Hiermit bestätige ich den Eingang. Kosten sollen nicht geltend gemacht werden. Zur Übersendung der Antwort erbitte ich eine zustellfähige Anschrift per Briefpost oder Ihre E-Mail-Adresse, an die ein Bescheid versandt werden kann. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte um eine elektronische Zusendung der Unterlag…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der Sozialwohnungen die nach § 2 WoG Bln Mietzuschussberechtigt sind [#187537]
Datum
1. Juli 2020 14:37
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte um eine elektronische Zusendung der Unterlagen an: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187537/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Anfrage nach IFG vom 28.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Anfrage nach IFG vom 28.05.2020
Datum
13. Juli 2020 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28.05.2020 über "Fragdenstaat.de". Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen Ihren IFG-Ablehnungsbescheid vom 13.07.2020
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Ihren IFG-Ablehnungsbescheid vom 13.07.2020
Datum
12. August 2020
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
geschwärzt
767,8 KB

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitgesetz (IFG)
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitgesetz (IFG)
Datum
29. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen