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Gutachten bezüglich Wirksamkeit und rechtlichen Zulässigkeit von Luftreinigungsanlagen

- Gutachten oder sonstige Unterlagen und Erkenntnisse, aus denen sich ergibt, dass:
1) Die von der Stadt Kiel und dem MELUND beschafften Luftfilteranlagen der Firma Purvento wirksam die Stickstoffdioxidwerte in dem auch im Luftreinhalteplan beschriebenen Umfang generell und am Theodor-Heuss-Ring speziell senken können, sowie
2) die rechtliche Vereinbarkeit des Aufstellens und Betreibens dieser Anlagen insbesondere bezüglich der Vorschriften der StVO, der VwV-StVO, hier vor allem bezüglich der Mindestbreiten für (gemeinsame) Geh- und Radwege gegeben ist,

3) außerdem die rechtliche Vereinbarkeit auch gegeben ist im Bezug zu den Aufstellungsrichtlinien und Vergleichbarkeit der Messungen nach B. 1.b) der 39. BImSchV und der entsprechenden Regelung des Anhang III, B 1.b) RICHTLINIE 2008/50/EG,

4) das Aufstellen und Betreiben vereinbar ist mit den Grund 2 der Richtlinie, den Ausstoß von Schadstoffen an der Quelle zu bekämpfen und die effizientesten Maßnahmen zur Emissionsminderung zu ermitteln, die Luftmessstation also jedenfalls weiterhin für nicht weniger als 100m repräsentativ ist,

5) weiterhin gewährleistet ist, dass die gesammelten Daten zur Luftverschmutzung hinreichend repräsentativ und gemeinschaftsweit vergleichbar sind (Grund 7 der RL)

6) die Gewährleistung gegeben ist, dass der nach der aktuellen Covid-19-Bekämpfungs-VO einzuhaltende Mindestabstand von 1,5m weiterhin auch auf den verbliebenden Restgehwegbreiten eingehalten werden kann, sowie,

7) die Vereinbarkeit mit sonstigem nationalen Recht und Europarecht gegeben ist.

Falls derartige Gutachten oder Untersuchen nicht vorliegen bitte ich darzulegen, auf welchen (wissenschaftlichen) Erwägungen die Entscheidung getroffen wurde, Luftfilteranlagen einzusetzen und aufzustellen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Gutachten oder son…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten bezüglich Wirksamkeit und rechtlichen Zulässigkeit von Luftreinigungsanlagen [#187548]
Datum
28. Mai 2020 14:41
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Gutachten oder sonstige Unterlagen und Erkenntnisse, aus denen sich ergibt, dass: 1) Die von der Stadt Kiel und dem MELUND beschafften Luftfilteranlagen der Firma Purvento wirksam die Stickstoffdioxidwerte in dem auch im Luftreinhalteplan beschriebenen Umfang generell und am Theodor-Heuss-Ring speziell senken können, sowie 2) die rechtliche Vereinbarkeit des Aufstellens und Betreibens dieser Anlagen insbesondere bezüglich der Vorschriften der StVO, der VwV-StVO, hier vor allem bezüglich der Mindestbreiten für (gemeinsame) Geh- und Radwege gegeben ist, 3) außerdem die rechtliche Vereinbarkeit auch gegeben ist im Bezug zu den Aufstellungsrichtlinien und Vergleichbarkeit der Messungen nach B. 1.b) der 39. BImSchV und der entsprechenden Regelung des Anhang III, B 1.b) RICHTLINIE 2008/50/EG, 4) das Aufstellen und Betreiben vereinbar ist mit den Grund 2 der Richtlinie, den Ausstoß von Schadstoffen an der Quelle zu bekämpfen und die effizientesten Maßnahmen zur Emissionsminderung zu ermitteln, die Luftmessstation also jedenfalls weiterhin für nicht weniger als 100m repräsentativ ist, 5) weiterhin gewährleistet ist, dass die gesammelten Daten zur Luftverschmutzung hinreichend repräsentativ und gemeinschaftsweit vergleichbar sind (Grund 7 der RL) 6) die Gewährleistung gegeben ist, dass der nach der aktuellen Covid-19-Bekämpfungs-VO einzuhaltende Mindestabstand von 1,5m weiterhin auch auf den verbliebenden Restgehwegbreiten eingehalten werden kann, sowie, 7) die Vereinbarkeit mit sonstigem nationalen Recht und Europarecht gegeben ist. Falls derartige Gutachten oder Untersuchen nicht vorliegen bitte ich darzulegen, auf welchen (wissenschaftlichen) Erwägungen die Entscheidung getroffen wurde, Luftfilteranlagen einzusetzen und aufzustellen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187548 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem IZG-SH/VIG zu den Gu…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
Ihr Antrag nach dem IZG-SH/VIG zu den Gutachten bezüglich Wirksamkeit und rechtlichen Zulässigkeit von Luftreinigungsanlagen
Datum
29. Mai 2020 13:28
Status
Warte auf Antwort
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10,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem IZG-SH/VIG zu den Gutachten bezüglich Wirksamkeit und rechtlichen Zulässigkeit von Luftreinigungsanlagen. Ich werde Sie darüber informieren, wenn ich Ihre Anfrage bzw. Teile Ihrer Anfrage zur Beantwortung entsprechend der Zuständigkeit an weitere Behörden weiterleite. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
Ihr Antrag nach dem IZG-SH/VIG zu den Gutachten bezüglich Wirksamkeit und rechtlichen Zulässigkeit von Luftreinigungsanlagen
Datum
26. Juni 2020 12:39
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB
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10,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf das Antwortschreiben des Ministeriums für Energiewende, Landwirtsch…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
AW: Gutachten bezüglich Wirksamkeit und rechtlichen Zulässigkeit von Luftreinigungsanlagen [#187548]
Datum
30. Juni 2020 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf das Antwortschreiben des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 24.06.2020 und den Verweis auf die Weiterleitung der Fragen zu 1), 2), 6) und 7) an die Landeshauptstadt Kiel, nehmen Sie bitte das angehängte Schreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen