Gutachten bezüglich Wirksamkeit und rechtlichen Zulässigkeit von Luftreinigungsanlagen
- Gutachten oder sonstige Unterlagen und Erkenntnisse, aus denen sich ergibt, dass:
1) Die von der Stadt Kiel und dem MELUND beschafften Luftfilteranlagen der Firma Purvento wirksam die Stickstoffdioxidwerte in dem auch im Luftreinhalteplan beschriebenen Umfang generell und am Theodor-Heuss-Ring speziell senken können, sowie
2) die rechtliche Vereinbarkeit des Aufstellens und Betreibens dieser Anlagen insbesondere bezüglich der Vorschriften der StVO, der VwV-StVO, hier vor allem bezüglich der Mindestbreiten für (gemeinsame) Geh- und Radwege gegeben ist,
3) außerdem die rechtliche Vereinbarkeit auch gegeben ist im Bezug zu den Aufstellungsrichtlinien und Vergleichbarkeit der Messungen nach B. 1.b) der 39. BImSchV und der entsprechenden Regelung des Anhang III, B 1.b) RICHTLINIE 2008/50/EG,
4) das Aufstellen und Betreiben vereinbar ist mit den Grund 2 der Richtlinie, den Ausstoß von Schadstoffen an der Quelle zu bekämpfen und die effizientesten Maßnahmen zur Emissionsminderung zu ermitteln, die Luftmessstation also jedenfalls weiterhin für nicht weniger als 100m repräsentativ ist,
5) weiterhin gewährleistet ist, dass die gesammelten Daten zur Luftverschmutzung hinreichend repräsentativ und gemeinschaftsweit vergleichbar sind (Grund 7 der RL)
6) die Gewährleistung gegeben ist, dass der nach der aktuellen Covid-19-Bekämpfungs-VO einzuhaltende Mindestabstand von 1,5m weiterhin auch auf den verbliebenden Restgehwegbreiten eingehalten werden kann, sowie,
7) die Vereinbarkeit mit sonstigem nationalen Recht und Europarecht gegeben ist.
Falls derartige Gutachten oder Untersuchen nicht vorliegen bitte ich darzulegen, auf welchen (wissenschaftlichen) Erwägungen die Entscheidung getroffen wurde, Luftfilteranlagen einzusetzen und aufzustellen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum28. Mai 2020
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27. Juni 2020
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