Über 1 Woche keinerlei Reaktion und keine Maßnahmen auf Hinweis: Parken auf öffentlichem Parkplatz ohne amtliche Kennzeichen

Am Dienstag (26.05.2020) teilte ich Ihnen per E-Mail mit, dass in der Erzberger Str. / Ecke Riemekestr. ein Fahrzeug bereits seit dem 22.05.2020 ohne amtliche Kennzeichen verbotswidrig auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt wird.

Bis heute haben Sie als Ordnungsbehörde der Stadt Paderborn weder einen Hinweisaufkleber an die Windschutzscheibe geklebt, noch haben Sie dafür gesorgt, dass dieser Parkplatz wieder frei für zugelassene Fahrzeuge, deren Halter brav Ihre Steuern zahlen, diese Parkmöglichkeit in Anspruch nehmen können.

Frage:
Warum dauert es so lange, bis Sie reagieren?

Frage:
Interessiert es Sie nicht, wenn Bürger Ihre Belange und Hinweise an Sie weiterleiten?

Frage:
Ist es Ihnen nicht bewusst, dass auch die Stadt Paderborn von Ihren Bürgern Steuern eintreibt und diese Bürger im Gegenzug auch von Ihrer Stadtverwaltung einen gewissen Service erhalten möchten?

Frage:
Warum erhalte ich keine Rückantwort darüber, dass z.B. meine Anfrage bearbeitet wird?

Frage:
Wissen Sie eigentlich wie arrogant es ist, wenn Sie weder Ihre Arbeit gewissenhaft erledigen, noch eine freundliche Bürgernähe zeigen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Über 1 Woche keinerlei Reaktion und keine Maßnahmen auf Hinweis: Parken auf öffentlichem Parkplatz ohne amtliche Kennzeichen [#187630]
Datum
30. Mai 2020 11:57
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Dienstag (26.05.2020) teilte ich Ihnen per E-Mail mit, dass in der Erzberger Str. / Ecke Riemekestr. ein Fahrzeug bereits seit dem 22.05.2020 ohne amtliche Kennzeichen verbotswidrig auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt wird. Bis heute haben Sie als Ordnungsbehörde der Stadt Paderborn weder einen Hinweisaufkleber an die Windschutzscheibe geklebt, noch haben Sie dafür gesorgt, dass dieser Parkplatz wieder frei für zugelassene Fahrzeuge, deren Halter brav Ihre Steuern zahlen, diese Parkmöglichkeit in Anspruch nehmen können. Frage: Warum dauert es so lange, bis Sie reagieren? Frage: Interessiert es Sie nicht, wenn Bürger Ihre Belange und Hinweise an Sie weiterleiten? Frage: Ist es Ihnen nicht bewusst, dass auch die Stadt Paderborn von Ihren Bürgern Steuern eintreibt und diese Bürger im Gegenzug auch von Ihrer Stadtverwaltung einen gewissen Service erhalten möchten? Frage: Warum erhalte ich keine Rückantwort darüber, dass z.B. meine Anfrage bearbeitet wird? Frage: Wissen Sie eigentlich wie arrogant es ist, wenn Sie weder Ihre Arbeit gewissenhaft erledigen, noch eine freundliche Bürgernähe zeigen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187630 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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