Mögliche Konsequenzen von Impfungen - MMRV-Vierfachimpfstoff PRIORIX TETRA von GSK

Zusammenfassung der Anfrage
Italienische Wissenschaftler stellten im MMRV-Vierfachimpfstoff PRIORIX TETRA von GSK künstlich veränderte DNA eines abgetriebenen männlichen Fetus fest. Die DNA könne zu Mutationen und zu Autoimmunerkrankungen führen. Die Forscher nennen zwei Risiken durch enthaltene menschliche DNA aus Zellkulturen:

wird die enthaltene menschliche und künstlich veränderte DNA von den körpereigenen Zellen nicht als fremd erkannt, kann dies zu unerwünschten Mutationen führen
Kann das Immunsystem mit der Fremd-DNA nicht richtig umgehen, kann dies zu Angriffen auf körpereigene Zellen führen, also zu Autoimmunerkrankungen.

Können Sie sicherstellen das Mutationen und Autoimmunerkrankungen NICHT von der Impfung ausgelöst werden können?

Italienische Wissenschaftler stellten im MMRV-Vierfachimpfstoff PRIORIX TETRA von GSK künstlich veränderte DNA eines abgetriebenen männlichen Fetus fest. Die DNA könne zu Mutationen und zu Autoimmunerkrankungen führen. Die Forscher nennen zwei Risiken durch enthaltene menschliche DNA aus Zellkulturen:

wird die enthaltene menschliche und künstlich veränderte DNA von den körpereigenen Zellen nicht als fremd erkannt, kann dies zu unerwünschten Mutationen führen
Kann das Immunsystem mit der Fremd-DNA nicht richtig umgehen, kann dies zu Angriffen auf körpereigene Zellen führen, also zu Autoimmunerkrankungen.

Können Sie sicherstellen das Mutationen und Autoimmunerkrankungen NICHT von der Impfung ausgelöst werden können?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. Mai 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zusammenfassung der…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mögliche Konsequenzen von Impfungen - MMRV-Vierfachimpfstoff PRIORIX TETRA von GSK [#187651]
Datum
30. Mai 2020 23:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zusammenfassung der Anfrage Italienische Wissenschaftler stellten im MMRV-Vierfachimpfstoff PRIORIX TETRA von GSK künstlich veränderte DNA eines abgetriebenen männlichen Fetus fest. Die DNA könne zu Mutationen und zu Autoimmunerkrankungen führen. Die Forscher nennen zwei Risiken durch enthaltene menschliche DNA aus Zellkulturen: wird die enthaltene menschliche und künstlich veränderte DNA von den körpereigenen Zellen nicht als fremd erkannt, kann dies zu unerwünschten Mutationen führen Kann das Immunsystem mit der Fremd-DNA nicht richtig umgehen, kann dies zu Angriffen auf körpereigene Zellen führen, also zu Autoimmunerkrankungen. Können Sie sicherstellen das Mutationen und Autoimmunerkrankungen NICHT von der Impfung ausgelöst werden können? Italienische Wissenschaftler stellten im MMRV-Vierfachimpfstoff PRIORIX TETRA von GSK künstlich veränderte DNA eines abgetriebenen männlichen Fetus fest. Die DNA könne zu Mutationen und zu Autoimmunerkrankungen führen. Die Forscher nennen zwei Risiken durch enthaltene menschliche DNA aus Zellkulturen: wird die enthaltene menschliche und künstlich veränderte DNA von den körpereigenen Zellen nicht als fremd erkannt, kann dies zu unerwünschten Mutationen führen Kann das Immunsystem mit der Fremd-DNA nicht richtig umgehen, kann dies zu Angriffen auf körpereigene Zellen führen, also zu Autoimmunerkrankungen. Können Sie sicherstellen das Mutationen und Autoimmunerkrankungen NICHT von der Impfung ausgelöst werden können? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187651 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Mai 2020 23:21
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Mögliche Konsequenzen von Impfungen - MMRV-Vierfachimpfstoff PRIORIX TETRA von GSK [#187651]
Datum
2. Juni 2020 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. Mai 2020. Die in Deutschland zur Verfügung steh…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Mögliche Konsequenzen von Impfungen - MMRV-Vierfachimpfstoff PRIORIX TETRA von GSK [#187651]
Datum
2. Juni 2020 10:52
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. Mai 2020. Die in Deutschland zur Verfügung stehenden Impfstoffkombinationen zum Schutz gegen Masern (Mumps-Masern-Röteln; MMR bzw. Mumps-Masern-Röteln-Varizellen; MMRV) werden bereits über einen langen Zeitraum weltweit angewendet, sie sind effektiv und relativ nebenwirkungsarm. Bei dem Masern-Anteil der Impfstoffe handelt es sich um einen Lebendvirusimpfstoff, hergestellt aus abgeschwächten Masernviren. Bei den Antigenen gegen Mumps, Röteln und Windpocken handelt es sich ebenfalls um abgeschwächte Virusstämme der Erreger. Die Drei- und Vierfachkombinationen enthalten weder Konservierungsstoffe noch wirkverstärkende Agentien. Die beiden Anbieter von Masern-Kombinationsimpfstoffen mit Zulassungen in Deutschland, Merck, Sharp & Dohme und GlaxoSmithKline, verwenden für die Herstellung ihrer Mumps-Masern-Röteln (MMR) bzw. Mumps-Masern-Röteln-Windpocken (MMRV)- Kombinationsimpfstoffe zur Anzucht für bestimmte Viren (Röteln, Windpocken) Zelllinien, die auf Zellen fetalen Ursprungs zurückgehen. Zum Einsatz kommen dabei zwei sehr gut charakterisierte und seit Jahrzehnten etablierte Zelllinien, die für die Herstellung von viralen Impfstoffen weltweit eingesetzt werden. In den Impfstoffen selbst sind diese Zellen nicht enthalten. Die Ausgangszellen für die Etablierung genannter Zelllinien wurden einmalig in den 1960-er Jahren gewonnen. Die Föten wurden jedoch nicht abgetrieben, um als Ausgangsmaterial für die Etablierung von Zellkulturen zu dienen. Die Zelllinien werden seither kontinuierlich vermehrt und eingefroren und im Labor als sogenannte Zellbanken geführt. Für die Herstellung der Impfstoffe werden daher keine neuen Föten benötigt. Begründet wird die Verwendung damit, dass Viren zur Vermehrung lebende Zellen benötigen, auf denen eine gute Vermehrung möglich ist. Die zu verwendenden Zellbänke sind in der jeweiligen Zulassung eines Impfstoffs festgelegt. Seriöse und wissenschaftlich fundierte Informationen rund um das Thema Impfen finden Sie auch auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Im…) und der Bundezentrale für gesundheitliche Aufklärung (https://www.impfen-info.de/). Mit freundlichen Grüßen

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Betreff
AW: Mögliche Konsequenzen von Impfungen - MMRV-Vierfachimpfstoff PRIORIX TETRA von GSK [#187651]
Datum
20. Juni 2020 11:02
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hallo Antragsteller/in Leider sind Sie nicht präzise auf meine präzise Frage eingegangen, >>> ob Sie sicherstellen können, dass Mutationen und Autoimmunerkrankungen NICHT von der Impfung ausgelöst werden können??? Stattdessen schreiben Sie nur: ..."effektiv und relativ nebenwirkungsarm". Was heißt das genau? Auf welche Quellen greifen Sie für die gewünschten Antworten zurück? Und - Sie schreiben: Die Ausgangszellen für die Etablierung genannter Zelllinien wurden einmalig in den 1960-er Jahren gewonnen. Die Föten wurden jedoch nicht abgetrieben." Meine Frage hier? Wie kam man an die benötigten Zellen??? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187651/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>