Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG Sachsen

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu:

Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Einverfahren) zum AFBG seit 01.08.2016. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren.

Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin.

Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)". Dies beschränkt sich gleichwohl nicht auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen.

Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die…
An Oberverwaltungsgericht Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG Sachsen [#187659]
Datum
31. Mai 2020 07:43
An
Oberverwaltungsgericht Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu: Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Einverfahren) zum AFBG seit 01.08.2016. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren. Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin. Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)". Dies beschränkt sich gleichwohl nicht auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen. Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187659 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Oberverwaltungsgericht Sachsen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Aufstiegsfortbildung…
Von
Oberverwaltungsgericht Sachsen
Betreff
AW: Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG Sachsen [#187659]
Datum
3. Juni 2020 06:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sind in der Entscheidungsdatenbank unter https://www.justiz.sachsen.de//ovgentschweb/<https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/> kostenfrei abrufbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich konnte im Justizportal nur eine Entscheidung zum …
An Oberverwaltungsgericht Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG Sachsen [#187659]
Datum
3. Juni 2020 08:51
An
Oberverwaltungsgericht Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich konnte im Justizportal nur eine Entscheidung zum AFBG seit 01.08.2016 finden (Az.: 5 A 224/15). Können Sie bitte kurz bestätigen, dass ausnahmslos alle Entscheidungen am OVG Sachsen dort veröffentlicht werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187659 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Oberverwaltungsgericht Sachsen
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Rückfrage bei den Senaten hat bestätigt, dass außer der von Ihnen bereits genan…
Von
Oberverwaltungsgericht Sachsen
Betreff
AW: Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG Sachsen [#187659]
Datum
3. Juni 2020 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Rückfrage bei den Senaten hat bestätigt, dass außer der von Ihnen bereits genannten Entscheidung seit 2016 keine weiteren Entscheidungen zum AFBG getroffen worden sind. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anfrage hat sich damit erledigt. Mit freundlich…
An Oberverwaltungsgericht Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG Sachsen [#187659]
Datum
3. Juni 2020 10:35
An
Oberverwaltungsgericht Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anfrage hat sich damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187659 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>