Sehr geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Position der Bundesnetzagentur zum Thema "New IP".
Zum Meeting der Telecommunication Standardization Advisory Group (TSAG) der International Telecommunication Union (ITU), einer Sonderorganisation der UNO; im September 2019 wurde von der Chinesischen Regierung sowie chinesischen Firmen der Beitrag C83 eingereicht, welcher eine Reform des derzeitigen Internet Protokolls (IP) unter dem Schlagwort "NewIP" fordert. Als Begründung für diesen Vorstoß wurde angeführt, dass das derzeitige Protokoll nicht in der Lage sei, den steigenden Anforderungen wie Datenmenge, Latenz, Security und Reliability gerecht zu werden. Zum Beleg wird beispielsweise auf die zukünftige Übertragung von Hologrammen verwiesen, wodurch Datenraten von 1TBit/s und Latenzzeiten von 1ms notwendig werden. Um dies zu erreichen, wurde ein Ansatz vorgestellt, der das Internet stärker vertikal integriert.
Die Weiterentwicklung des Internet-Protokolls in der IETF ist ein permanenter Prozess. Alternative und ergänzende Ansätze werden bereits seit einigen Jahren in unterschiedlichen (internationalen) Gremien diskutiert, wobei die betrachteten Konzepte und Ansätze nicht notwendiger Weise kompatibel und/oder interoperabel sind und ggf. auch nicht mit bereits existierenden Implementierungen zusammenarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde bereits 2018 die ITU-T Focus Group "Technologies for Network 2030" (FG NET2030) gegründet. Weitere diesbezügliche Initiativen sind "Non-IP" von ETSI und "RINA" von ISO/IEC. Auch hier werden die angeblichen Schwächen der TCP/IP Technologie als Begründung verwendet.
Ein zentraler Aspekt von "NewIP" ist die Verwendung von IDs anstelle von IP Adressen. Diese sollen auf einer semantischen Ebene fungieren, wodurch eine inhaltliche Suche ermöglicht werden soll, ohne dabei einen Dienst wie z.B. DNS zu verwenden. Zur Verbesserung der Sicherheit werden sogenannte "Auditing Agents" verwendet, welche in Verbindung mit den "ID Authenticatorn" eine Kontrolle bzw. Überwachung der Teilnehmer sowie der zugehörigen Daten vornehmen. Ziel ist die Erkennung und Unterdrückung von Hackerangriffen wie beispielsweise Denial-of-Service (DoS) Attacken. Die Funktionalität könnte aber auch für eine gezielte Datenfilterung sowie zur gezielten Blockierung von Teilnehmern oder ganzen Netzwerkabschnitten verwendet werden. Die daraus resultierende bzw. geplante "Shut-Down"-Funktion zieht Kritik auf sich, dadurch diese Weiterentwicklung des Internet Protokolls der derzeitig offene Charakter des Internets grundlegend negativ verändert werden könnte.
Die Bundesnetzagentur analysiert derzeit die technischen Sachverhalte. Sie befindet sich hierzu in einem engen Austausch mit dem BMWi, internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien sowie Marktteilnehmern. Eine abschließende Bewertung konnte aufgrund der Informationslage noch nicht erfolgen. Allerdings ist sich die Bundesnetzagentur der Gefahren, die mit der Umsetzung des NewIP-Vorschlags einhergehen würden, bewusst und wird alles daransetzen, dass der offene Charakter des Internets erhalten bleibt.
Da es sich hier um eine einfache Auskunft handelt, werden keine Kosten erhoben.
Mit freundlichen Grüßen