Informationen zur strafrechtlichen und/oder gerichtlichen Verfolung von Diskriminierung

laut Ihrem Jahresbericht, gingen im Jahr 2018 3.455 Anfragen bei der Beratung der Antidiskriminierungsstelle ein, die sich auf mindestens ein im AGG geschütztes Diskriminierungsmerkmal bezogen. Der Bericht legt jedoch nicht offen, in wievielen dieser Anfragen den Opfern auch Gerechtigkeit widerfahren ist, sprich:

- wieviele Anfragen zogen ein Gerichtsverfahren / Anklage nach sich, bei denen der Täter rechtskräftig verurteilt wurde und zu welchem Strafmaß?
- welche Entschädigung / Gutmachung konnten Opfer im Durchschnitt geltend machen?
- wie setzt sich die Tätergruppe zusammen (Anteil Firmen, Wohnungseigentümer etc.)?

Besten Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Ihrem Jahresbe…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur strafrechtlichen und/oder gerichtlichen Verfolung von Diskriminierung [#187790]
Datum
3. Juni 2020 09:45
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Ihrem Jahresbericht, gingen im Jahr 2018 3.455 Anfragen bei der Beratung der Antidiskriminierungsstelle ein, die sich auf mindestens ein im AGG geschütztes Diskriminierungsmerkmal bezogen. Der Bericht legt jedoch nicht offen, in wievielen dieser Anfragen den Opfern auch Gerechtigkeit widerfahren ist, sprich: - wieviele Anfragen zogen ein Gerichtsverfahren / Anklage nach sich, bei denen der Täter rechtskräftig verurteilt wurde und zu welchem Strafmaß? - welche Entschädigung / Gutmachung konnten Opfer im Durchschnitt geltend machen? - wie setzt sich die Tätergruppe zusammen (Anteil Firmen, Wohnungseigentümer etc.)? Besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187790 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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