Beurteilungen zur Legalität der Übernahme von Atomwaffen durch die Bundeswehr ("nukleare Teilhabe")
- Beurteilungen zur Legalität der Übernahme von Atomwaffen durch die Bundeswehr ("nukleare Teilhabe"), insbesondere im Hinblick auf den Atomwaffensperrvertrag.
Zu ihrer Information:
Das Bundesministerium der Verteidigung hat mir auf diese Anfrage bereits Folgendes geantwortet:
"Zur nuklearen Teilhabe kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Deutschlands Sicherheit ist untrennbar mit der seiner Verbündeten in NATO
und EU verbunden. Für die Sicherheit Europas ist das transatlantische
Bündnis unverzichtbar. Deutschland, das sich im Kalten Krieg über fast 40
Jahre auf die Solidarität und Einsatzbereitschaft der Bündnispartner
verlassen konnte, sieht sich in der Pflicht und Verantwortung, zur
solidarischen und kollektiven Verteidigung beizutragen.
Wirksame kollektive Verteidigung ist angesichts der Rückkehr von Gewalt
und Gewaltandrohung in die europäische Politik sowie der Instabilitäten in
der Nachbarschaft des Bündnisgebietes von existenzieller Bedeutung.
Gegenüber äußeren Bedrohungen setzt die Allianz auch künftig vorrangig auf
Abschreckung. Solange nukleare Waffen ein Mittel militärischer
Auseinandersetzungen sein können, besteht die Notwendigkeit zu nuklearer
Abschreckung fort. Die NATO ist weiterhin ein nukleares Bündnis.
Deutschland bleibt über die nukleare Teilhabe in die Nuklearpolitik und
die diesbezüglichen Planungen der Allianz eingebunden. Dies geht einher
mit dem Bekenntnis Deutschlands zu dem Ziel, die Bedingungen für eine
nuklearwaffenfreie Welt zu schaffen.
"Beurteilungen zur Legalität..." liegen hier nicht vor. Ggf. könnte
diesbezüglich eine Anfrage beim Auswärtigen Amt zielführend sein."
Information nicht vorhanden
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Datum3. Juni 2020
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7. Juli 2020
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