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Beurteilungen zur Legalität der Übernahme von Atomwaffen durch die Bundeswehr ("nukleare Teilhabe")

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Beurteilungen zur Legalität der Übernahme von Atomwaffen durch die Bundeswehr ("nukleare Teilhabe"), insbesondere im Hinblick auf den Atomwaffensperrvertrag.

Zu ihrer Information:

Das Bundesministerium der Verteidigung hat mir auf diese Anfrage bereits Folgendes geantwortet:

"Zur nuklearen Teilhabe kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Deutschlands Sicherheit ist untrennbar mit der seiner Verbündeten in NATO
und EU verbunden. Für die Sicherheit Europas ist das transatlantische
Bündnis unverzichtbar. Deutschland, das sich im Kalten Krieg über fast 40
Jahre auf die Solidarität und Einsatzbereitschaft der Bündnispartner
verlassen konnte, sieht sich in der Pflicht und Verantwortung, zur
solidarischen und kollektiven Verteidigung beizutragen.
Wirksame kollektive Verteidigung ist angesichts der Rückkehr von Gewalt
und Gewaltandrohung in die europäische Politik sowie der Instabilitäten in
der Nachbarschaft des Bündnisgebietes von existenzieller Bedeutung.
Gegenüber äußeren Bedrohungen setzt die Allianz auch künftig vorrangig auf
Abschreckung. Solange nukleare Waffen ein Mittel militärischer
Auseinandersetzungen sein können, besteht die Notwendigkeit zu nuklearer
Abschreckung fort. Die NATO ist weiterhin ein nukleares Bündnis.
Deutschland bleibt über die nukleare Teilhabe in die Nuklearpolitik und
die diesbezüglichen Planungen der Allianz eingebunden. Dies geht einher
mit dem Bekenntnis Deutschlands zu dem Ziel, die Bedingungen für eine
nuklearwaffenfreie Welt zu schaffen.

"Beurteilungen zur Legalität..." liegen hier nicht vor. Ggf. könnte
diesbezüglich eine Anfrage beim Auswärtigen Amt zielführend sein."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Beurteilungen zur…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beurteilungen zur Legalität der Übernahme von Atomwaffen durch die Bundeswehr ("nukleare Teilhabe") [#187791]
Datum
3. Juni 2020 09:46
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Beurteilungen zur Legalität der Übernahme von Atomwaffen durch die Bundeswehr ("nukleare Teilhabe"), insbesondere im Hinblick auf den Atomwaffensperrvertrag. Zu ihrer Information: Das Bundesministerium der Verteidigung hat mir auf diese Anfrage bereits Folgendes geantwortet: "Zur nuklearen Teilhabe kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Deutschlands Sicherheit ist untrennbar mit der seiner Verbündeten in NATO und EU verbunden. Für die Sicherheit Europas ist das transatlantische Bündnis unverzichtbar. Deutschland, das sich im Kalten Krieg über fast 40 Jahre auf die Solidarität und Einsatzbereitschaft der Bündnispartner verlassen konnte, sieht sich in der Pflicht und Verantwortung, zur solidarischen und kollektiven Verteidigung beizutragen. Wirksame kollektive Verteidigung ist angesichts der Rückkehr von Gewalt und Gewaltandrohung in die europäische Politik sowie der Instabilitäten in der Nachbarschaft des Bündnisgebietes von existenzieller Bedeutung. Gegenüber äußeren Bedrohungen setzt die Allianz auch künftig vorrangig auf Abschreckung. Solange nukleare Waffen ein Mittel militärischer Auseinandersetzungen sein können, besteht die Notwendigkeit zu nuklearer Abschreckung fort. Die NATO ist weiterhin ein nukleares Bündnis. Deutschland bleibt über die nukleare Teilhabe in die Nuklearpolitik und die diesbezüglichen Planungen der Allianz eingebunden. Dies geht einher mit dem Bekenntnis Deutschlands zu dem Ziel, die Bedingungen für eine nuklearwaffenfreie Welt zu schaffen. "Beurteilungen zur Legalität..." liegen hier nicht vor. Ggf. könnte diesbezüglich eine Anfrage beim Auswärtigen Amt zielführend sein."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187791 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10473358] Beurteilungen zur Legalität der Übernah me [ [...] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben I…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10473358] Beurteilungen zur Legalität der Übernah me [ [...]
Datum
12. Juni 2020 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Die Völkerrechtskonformität der nuklearen Teilhabe leitet sich aus den Artikeln I und II des Vertrags vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Nichtverbreitungsvertrag, NVV) ab. Dass sich die im Vertrag anerkannten Kernwaffenstaaten mit Bündnispartnern über Strategien, Einsatzszenarien, technische Einsatzmittel und Stationierungsorte abstimmen, steht diesem Vertragszweck in keiner Weise entgegen, so lange die letztverbindliche Kontrolle und Verfügungsgewalt bei dem Kernwaffenstaat verbleibt. Die NVV-Konformität des NATO-Konzepts der nuklearen Teilhabe ist darüber hinaus vertragsgeschichtlich nachweisbar. Der Umstand, dass der NVV keine ausdrücklichen Bestimmungen über gemeinsame Vorkehrungen für die Dislozierung von Kernwaffen in alliiertem Hoheitsgebiet enthält, ist eine Folge des Verhandlungsverlaufs und stellt das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den USA und der UdSSR dar, bei dem die UdSSR auf ihre Forderung nach Aufhebung bestehender Teilhabevereinbarungen verzichtete, nachdem die USA auf die sog. NATO-Option (oder auch: multilaterale Option) verzichtete. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: [Ticket#: 10473358] Beurteilungen zur Legalität der Übernah me [ [...] [#187791] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Ticket#: 10473358] Beurteilungen zur Legalität der Übernah me [ [...] [#187791]
Datum
12. Juni 2020 11:39
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Sie Schreiben: "Dass sich die im Vertrag anerkannten Kernwaffenstaaten mit Bündnispartnern über Strategien, Einsatzszenarien, technische Einsatzmittel und Stationierungsorte abstimmen, steht diesem Vertragszweck in keiner Weise entgegen, so lange die letztverbindliche Kontrolle und Verfügungsgewalt bei dem Kernwaffenstaat verbleibt." Meinem Verständnis nach, wird im Falle eines Einsatzes im Rahmen der sog. nuklearen Teilhabe jedoch gerade die Kontrolle und Verfügungsgewalt über die Kernwaffe an den nicht Kernwaffenstaat übergeben, welcher dann über die Kernwaffe verfügt. So würden meinem Verständnis nach bei einem Einsatz der B61-Kernwaffen diese von US-Streitkräften scharf gemacht und an deutsche Tornados montiert. Ab diesem Zeitpunkt bzw. spätestens nach dem Abheben hätte die Deutsche Luftwaffe bzw. der jeweilige Pilot die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Kernwaffe und könnte mit dieser grundsätzlich tun und lassen was sie bzw. er möchte. Gleiches würde beim Einsatz nuklearer Artilleriegeschosse geschehen, welche ab dem Zeitpunkt des scharf machens in eine beliebige Richtung verschossen werden oder ggf. auch zunächst transportiert und gelagert werden könnten. Die genauen Fähigkeiten des angeblich eingesetzten "Permisse Action Link" Systems sind mir dabei nicht bekannt, gerne dürfen Sie mich hierüber aufklären. Meinem Verständnis nach, wird bei der sog. nuklearen Teilhabe also die Verfügungsgewalt über die Kernwaffe an den nicht-Kernwaffenstaat übergeben. Anders könnte dieser die Kernwaffe schließlich auch gar nicht ins Ziel bringen. Aus diesem Grund habe ich nach der Vereinbarkeit mit dem Atomwaffensperrvertrag gefragt und bitte hierzu um eine Antwort. Zudem schreiben Sie: "...stellt das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den USA und der UdSSR dar, bei dem die UdSSR auf ihre Forderung nach Aufhebung bestehender Teilhabevereinbarungen verzichtete, nachdem die USA auf die sog. NATO-Option (oder auch: multilaterale Option) verzichtete." Hierzu hätte ich gerne konkrete Auskünfte/Nachweise/Dokumente. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187791
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