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Stromkennzeichnung nach §42 EnWG und Transparenz der Stromrechnungen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Die Informationen über die Umweltauswirkungen zumindest in Bezug auf Kohlendioxidemissionen und radioaktivem Abfall aller Elektrizitätsversorgungsunternehmen (vgl. § 42 Absatz 1 Satz 2 EnWG), die zur Meldung dieser Daten an die Bundesnetzagentur verpflichtet sind (vgl. § 42 Absatz 7 EnWG).

Der Antragsteller weist vorsorglich darauf hin, dass nach seiner Auffassung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Betroffenen nicht berührt sind, da es sich um Transparenzangaben handelt, zu deren Veröffentlichung die Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet sind. Um aber eine aufwendige Drittbeteiligung nach § 8 IFG zu vermeiden, können die Daten dennoch anonymisiert zur Verfügung gestellt werden, so dass ein aggregiertes Bild über den Energieträgermix und die Umweltauswirkungen ersichtlich wird.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Informationen ü…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromkennzeichnung nach §42 EnWG und Transparenz der Stromrechnungen [#187795]
Datum
3. Juni 2020 11:08
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Informationen über die Umweltauswirkungen zumindest in Bezug auf Kohlendioxidemissionen und radioaktivem Abfall aller Elektrizitätsversorgungsunternehmen (vgl. § 42 Absatz 1 Satz 2 EnWG), die zur Meldung dieser Daten an die Bundesnetzagentur verpflichtet sind (vgl. § 42 Absatz 7 EnWG). Der Antragsteller weist vorsorglich darauf hin, dass nach seiner Auffassung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Betroffenen nicht berührt sind, da es sich um Transparenzangaben handelt, zu deren Veröffentlichung die Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet sind. Um aber eine aufwendige Drittbeteiligung nach § 8 IFG zu vermeiden, können die Daten dennoch anonymisiert zur Verfügung gestellt werden, so dass ein aggregiertes Bild über den Energieträgermix und die Umweltauswirkungen ersichtlich wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187795
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
IFG-Antrag zu Umweltauswirkungen nach der Stromkennzeichnung Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir Ih…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
IFG-Antrag zu Umweltauswirkungen nach der Stromkennzeichnung
Datum
1. Juli 2020 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.