Kosten des Overheads der GIZ

Wie finanziert sich der Overhead (Vorstand, zentrale Abteilungen wie HR, Finance und IT, Fach- und Methodenbereich) der GIZ und die hoch sind hierfür die Kosten?

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie finanziert sic…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des Overheads der GIZ [#187796]
Datum
3. Juni 2020 12:00
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie finanziert sich der Overhead (Vorstand, zentrale Abteilungen wie HR, Finance und IT, Fach- und Methodenbereich) der GIZ und die hoch sind hierfür die Kosten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/187796/upload/78f6badc4c10d0cc53f850c75f8f742f39f7cc19/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289 / 044 - hier: Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in ich bestätige den …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289 / 044 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
3. Juni 2020 14:21
Status
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Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03. Juni 2020, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Haus zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenübergabeverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 - 0289 / 044 - hier: Bescheid Sehr Antragsteller/in mit Bezug auf Ihren IFG Antrag …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 - 0289 / 044 - hier: Bescheid
Datum
17. Juni 2020 15:16
Status
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geschwärzt
541,6 KB
Sehr Antragsteller/in mit Bezug auf Ihren IFG Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom 17. Juni 2020. Mitfreundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289/044 - hier: Bescheid Sehr Antragsteller/in mit Bezug auf Ihren IFG Antrag n…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289/044 - hier: Bescheid
Datum
17. Juni 2020 15:32
Status
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geschwärzt
521,5 KB
Sehr Antragsteller/in mit Bezug auf Ihren IFG Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom 17. Juni 2020. Mitfreundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289/044 - hier: Bescheid [#187796] Sehr << Anrede >> vielen Dan…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289/044 - hier: Bescheid [#187796]
Datum
19. Juni 2020 12:25
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben, dass sich der Overhead vollständig aus den Projekten finanziert. Die von Ihnen angegebene Steuerungskennzahl ist dabei jedoch eine Zusammenfassung über alle Steuerungskosten der GIZ. Deshalb bitte ich noch um Bantwortung folgende Detailfragen: 1. Wie hoch ist der jeweilige prozentuale Anteil der Projektkosten für die Steuerungskosten? Hintergrund hierfür ist, dass die GIZ ein steuerfinanziertes Unternehmen ist. Deshalb ist natürlich wichtig, wieviel die GIZ hierfür aufschlagen darf zu den realen Projektkosten. 2. Wie hoch ist der Gewinnanteil in den Projektkosten? 3. Sie schreiben, dass es sich hierbei lediglich um die Kosten für den gemeinnützigen Bereich handelt. Wie werden die Overheadkosten für den kommerziellen Bereich behandelt? Wieviele Anteile beispielsweise im Bereich Vorstand, Personal, IT, FInanzen, Sicherheit etc. sind der Beitrag des kommerziellen Bereiches? 4. Wie hoch war der Gewinn / Verlust des kommerziellen Bereiches in 2018 und 2019? Wer steht für einen möglichen Verlust gerade? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/187796/upload/78f6badc4c10d0cc53f850c75f8f742f39f7cc19/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
AW: AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289/044 - hier: Bescheid [#187796] Sehr Antragsteller/in ich bestätige …
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289/044 - hier: Bescheid [#187796]
Datum
22. Juni 2020 07:56
Status
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Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19. Juni 2020, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Haus zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenübergabeverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ. Z14 O4010 - 0289 / 044 (a) - hier: Gebührenkonkretisierung Sehr Antragsteller/in ich nehme B…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ. Z14 O4010 - 0289 / 044 (a) - hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
1. Juli 2020 15:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag zum Thema „Kosten der Overheads der GIZ (hier: Detailfragen)“ vom 19. Juni 2020, GZ Z14 O4010 – 0289 / 044 (a). Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Angesichts des großen Umfangs der zu Ihrem Antrag zu ermittelnden Daten wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage ein erheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Die anfallenden Gebühren schätze ich auf 120 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Über die Grundlagen der Kostentragungspflicht habe ich Sie bereits mit der Eingangsbestätigung informiert. Sollten Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen, übermitteln Sie mir bitte bis zum 07. Juli 2020 eine ladungsfähige Anschrift und erklären Sie sich schriftlich bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG Antrag - GZ. Z14 O4010 - 0289 / 044 (a) - hier: Gebührenkonkretisierung [#187796] Sehr << Anrede…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - GZ. Z14 O4010 - 0289 / 044 (a) - hier: Gebührenkonkretisierung [#187796]
Datum
5. Juli 2020 10:36
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin etwas verwundert, dass eine relativ einfache Auskunft hier mit soviel Aufwand verbunden wird. Ich denke, es existieren generelle Vereinbarungen mit der GIZ, wie sich der Overhead der GIZ finanziert. Hier gibt es im Ergebnis zwei Möglichkeiten: 1) Die GIZ erhält hierfür einen entsprechenden Globalzuschuss. 2) Die GIZ hat in allen Projekten einen bestimmten Prozentanteil, der für dessen Finanzierung (rechnerisch) vorgesehen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/187796/upload/78f6badc4c10d0cc53f850c75f8f742f39f7cc19/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289 / 044 a - hier: Bescheid Sehr Antragsteller/in mit Bezug auf Ihre Mail vom 0…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289 / 044 a - hier: Bescheid
Datum
10. Juli 2020 10:56
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
646,6 KB
Sehr Antragsteller/in mit Bezug auf Ihre Mail vom 05. Juli 2020 übersende ich Ihnen mein Schreiben vom 10. Juli 2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten des Overheads der GIZ“ [#187796] [#187796]
Datum
12. März 2021 09:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/187796/auth/c6338f30ce7673b18ed2902a2d38704c39607258/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Kosten sind vorgeschoben Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 187796.pdf - 2020-06-17_1-Z14040100289044.pdf - 2020-06-17_2-Z14O40100289044.pdf - 2020-07-10_1-GZZ14040100289044a.pdf Anfragenr: 187796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/187796/upload/78f6badc4c10d0cc53f850c75f8f742f39f7cc19/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim BMZ vom 3.6.2020 # 25-733/002 II…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim BMZ vom 3.6.2020 # 25-733/002 II#0140
Datum
23. März 2021 11:16
Status
140,8 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. # 25-733/002 II#0140 Sehr Antragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen