Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Emmendingen

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Oktober 2016
  • Frist
    29. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Inge Hannemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Landkreis Emmendingen Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Emmendingen [#18783]
Datum
28. Oktober 2016 11:35
An
Jobcenter Landkreis Emmendingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Inge Hannemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis…
An Jobcenter Landkreis Emmendingen Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Emmendingen [#18783]
Datum
3. Dezember 2016 10:19
An
Jobcenter Landkreis Emmendingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Emmendingen“ vom 28.10.2016 (#18783) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis…
An Jobcenter Landkreis Emmendingen Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Emmendingen [#18783]
Datum
3. Dezember 2016 10:19
An
Jobcenter Landkreis Emmendingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Emmendingen“ vom 28.10.2016 (#18783) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Emmendingen“ [#18783]
Datum
7. Dezember 2016 17:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18783 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil diese Anfrage nicht derart schwerwiegend ist, dass Gebühren gerechtfertigt sind. Andere Jobcenter haben diese Auskunft ebenso kostenlos erteilt. Weiterhin hat der Antragsteller über die Form des Antrags zu entscheiden und das BVerwG hat mit Urteil vom 20.10.2016 (7 C 6.15) entschieden, das Vorabauslagen nicht gestattet sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Dezember 2016 09:41
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
anfrage_18783.zip
5,2 KB

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Inge Hannemann
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben natürlich recht. Das Jobcenter Landkreis Emmendingen ist inzwischen…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: WG: Vermittlung bei Anfrage ?Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Emmendingen? [#18783]
Datum
9. Dezember 2016 13:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben natürlich recht. Das Jobcenter Landkreis Emmendingen ist inzwischen 11 Tage über der Frist der eigentlichen Anfrage vom 28. Oktober 2016. Es wäre nett, wenn Sie das Jobcenter Landkreis Emmendingen an die IFG-Auskunft erinnern würden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Dezember 2016 09:03
Status
Warte auf Antwort

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Jobcenter Landkreis Emmendingen
Sehr geehrte Frau Hannemann, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Sie bitten um…
Von
Jobcenter Landkreis Emmendingen
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Emmendingen [#18783]
Datum
13. Dezember 2016 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hannemann, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Sie bitten um die Zusendung sämtlicher derzeit gültigen internen Weisungen und Arbeitshilfen. Der Antrag ist sehr umfangreich. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags und der dort genannten zahlreichen Einzelthemen absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse Mit freundlichen Grüßen
Inge Hannemann
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens…
An Jobcenter Landkreis Emmendingen Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Emmendingen [#18783]
Datum
13. Dezember 2016 15:44
An
Jobcenter Landkreis Emmendingen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Wie bereits aus anderen Anfrage ersichtlich, haben unterschiedlichste Jobcenter kostenlose Auskünfte über ihre Weisungen gegeben. Auch hier lässt sich feststellen, dass diese z.T. sehr umfangreich in der Anzahl der Weisungen / Arbeitshilfen sind. So warte ich mit Spannung auf einen detaillierten Kostenvoranschlag oder im Sinne der Transparenz eine Entscheidung nach § 10 IFG. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren Inzwischen wurde eine Antwort durch das Jobcenter Landkreis Emmendingen, in der sie…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Emmendingen [#18783]
Datum
13. Dezember 2016 15:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren Inzwischen wurde eine Antwort durch das Jobcenter Landkreis Emmendingen, in der sie in meinen Augen unberechtigte Gebühren bis 500 Euro verlangen. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landkreis Emmendingen
Guten Tag, in der Anlage erhalten Sie die derzeit gültigen internen Weisungen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Jobcenter Landkreis Emmendingen
Betreff
AW: AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Emmendingen [#18783]
Datum
15. Dezember 2016 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, in der Anlage erhalten Sie die derzeit gültigen internen Weisungen. Mit freundlichen Grüßen

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Inge Hannemann
Sehr geehrt<< Anrede >> Haben Sie vielen Dank für die Zusendung Ihrer derzeit gültigen Weisungen. Erh…
An Jobcenter Landkreis Emmendingen Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Emmendingen [#18783]
Datum
15. Dezember 2016 09:54
An
Jobcenter Landkreis Emmendingen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Haben Sie vielen Dank für die Zusendung Ihrer derzeit gültigen Weisungen. Erholsame Feiertage und Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>