Hinterziehung von Hundesteuern

Meine Anfrage bezieht sich auf die Hinterziehung von Hundesteuern.

Wie hoch ist die Hundesteuer?
Wie viele Hunde waren 2018 (2019) gemeldet?
Wurde aktiv nach unangemeldeten Hunden ermittelt?
Wie viele Verstöße gegen die Meldepflicht wurden 2018 (2019) ermittelt?
Was ist das Strafmaß bei einem Meldeverstoß?
Wie hoch sind die Strafen für die ermittelten Meldeverstöße in 2018 (2019) ausgefallen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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Alexander Hecking
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
Alexander Hecking
Betreff
Hinterziehung von Hundesteuern [#187983]
Datum
4. Juni 2020 11:37
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage bezieht sich auf die Hinterziehung von Hundesteuern. Wie hoch ist die Hundesteuer? Wie viele Hunde waren 2018 (2019) gemeldet? Wurde aktiv nach unangemeldeten Hunden ermittelt? Wie viele Verstöße gegen die Meldepflicht wurden 2018 (2019) ermittelt? Was ist das Strafmaß bei einem Meldeverstoß? Wie hoch sind die Strafen für die ermittelten Meldeverstöße in 2018 (2019) ausgefallen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Hecking Anfragenr: 187983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187983 Postanschrift Alexander Hecking << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Hecking
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Sehr geehrter Herr Hecking, ich bestätige den Eingang Ihrer Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
AW: Hinterziehung von Hundesteuern [#187983]
Datum
5. Juni 2020 12:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hecking, ich bestätige den Eingang Ihrer Mail. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Sehr geehrter Herr Hecking, wie bereits mitgeteilt, ist Ihre Anfrage vom 4. Juni 2020 bei mir eingegangen. Nach …
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
AW: Hinterziehung von Hundesteuern [#187983]
Datum
16. Juni 2020 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hecking, wie bereits mitgeteilt, ist Ihre Anfrage vom 4. Juni 2020 bei mir eingegangen. Nach dem hier einschlägigen § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Demgegenüber ist eine juristische Person nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes vom Informationsrecht aus-geschlossen. Da die der Anfrage zugrunde liegende Postanschrift auf die << Adresse entfernt >> lautet, bitte ich höflichst kurz klarzustellen, wer Antragsteller ist. Des Weiteren bitte ich, mir eine vollständige Anschrift mitzuteilen, da ich mir vorbehalte, die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Vielen Dank dafür! Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Guten Tag Herr Hecking, ich möchte hiermit an die kurzfristige Erledigung meiner Mail vom 16.06.2020 erinnern. M…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
WG: Hinterziehung von Hundesteuern [#187983]
Datum
30. Juni 2020 11:18
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Hecking, ich möchte hiermit an die kurzfristige Erledigung meiner Mail vom 16.06.2020 erinnern. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Hecking
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Der Antragsteller bin ich selbst. Da ich mei…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
Alexander Hecking
Betreff
AW: WG: Hinterziehung von Hundesteuern [#187983]
Datum
30. Juni 2020 12:24
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Der Antragsteller bin ich selbst. Da ich meinen Arbeitslaptop auch zu privaten Zwecken nutze, ist mir nicht aufgefallen, dass die Anschrift meines Arbeitgebers automatisch ausgefüllt wurde. Vielen Dank für die Klarstellung. ... Mit freundlichen Grüßen Alexander Hecking << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Anfragenr: 187983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187983/ Postanschrift Alexander Hecking << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Sehr geehrter Herr Hecking, gerne beantworte ich Ihre Mail vom 4. Juni 2020 zur betreffenden Hundesteuerangelege…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
AW: Hinterziehung von Hundesteuern [#187983]
Datum
7. Juli 2020 11:12
Status
Sehr geehrter Herr Hecking, gerne beantworte ich Ihre Mail vom 4. Juni 2020 zur betreffenden Hundesteuerangelegenheit wie folgt: Zum 31.12.2018 waren in Mönchengladbach 14.800 Hunde erfasst. Zum Jahresende 2019 betrug die Hundeanzahl 15.600. Die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach ist öffentlich zugänglich unter der Internetadresse https://www.moenchengladbach.de/de/aktu…. Bezüglich Ihrer Anfrage zur Höhe der Hundesteuer verweise ich deshalb auf den dort aufgeführten § 2 der Hundesteuersatzung. Es wird aktiv nach nicht angemeldeten Hunden ermittelt. Zu der Anfrage bezüglich der verhängten Strafen für die ermittelten Meldeverstöße ist anzumerken, dass ein Meldeverstoß lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt und daher allenfalls mit einem Verwarn- oder Bußgeld belangt werden kann. Die Sanktionen wegen Verstößen gegen die Vorschriften der Hundesteuersatzung sind in § 9 Abs. 1 der Hundesteuersatzung normiert. Ich bitte dort Einblick zu nehmen. Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Meldeverstößen wurden 2018 und 2019 nicht durchgeführt. Da keine Statistiken zu Anmeldeverstößen geführt werden, kann ich keine Angabe zur Zahl der Verstöße gegen die Anmeldepflicht machen. Für die Beantwortung weiterer Fragen zur Hundesteuer steht der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben zur Verfügung. Die städtischen Bediensteten sind unter der Telefonnummer 02161 / 2552239 sowie unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen