Hinterziehung von Hundesteuern

Wie hoch war die Hundesteuer in 2018 (2019)?
Wie viele Hunde waren 2018 (2019) gemeldet?
Wurde aktiv nach unangemeldeten Hunden ermittelt?
Wie viele Verstöße gegen die Meldepflicht wurden 2018 (2019) ermittelt?
Was ist das Strafmaß bei einem Meldeverstoß?
Wie hoch sind die Strafen für die ermittelten Meldeverstöße in 2018 (2019) ausgefallen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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Alexander Hecking
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
Alexander Hecking
Betreff
Hinterziehung von Hundesteuern [#187989]
Datum
4. Juni 2020 11:57
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch war die Hundesteuer in 2018 (2019)? Wie viele Hunde waren 2018 (2019) gemeldet? Wurde aktiv nach unangemeldeten Hunden ermittelt? Wie viele Verstöße gegen die Meldepflicht wurden 2018 (2019) ermittelt? Was ist das Strafmaß bei einem Meldeverstoß? Wie hoch sind die Strafen für die ermittelten Meldeverstöße in 2018 (2019) ausgefallen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Hecking Anfragenr: 187989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187989 Postanschrift Alexander Hecking << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Hecking

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrter Herr Hecking, Ihre Anfrage ist in der Pressestelle des Bezirksamtes Treptow-Köpenick eingegangen. D…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Hinterziehung von Hundesteuern [#187989]
Datum
4. Juni 2020 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hecking, Ihre Anfrage ist in der Pressestelle des Bezirksamtes Treptow-Köpenick eingegangen. Da im Land Berlin Hunde beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden müssen und die Hundesteuer auch an diese Behörde abführen, liegen die von Ihnen geforderten Informationen nicht dem Bezirksamt Treptow-Köpenick, sondern vermutlich dem Finanzamt Treptow-Köpenick vor. Ich möchte Sie bitten, sich an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde zu wenden. Mit freundlichen Grüßen