Schrägluftbilder

In "Geo-Online" (https://geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/index.html) werden der Öffentlichkeit seit dem 21.12.2018 mehr als 50.000 Schrägluftbilder zugänglich gemacht.

Im Transparenzportal Hamburg sind diese Geodaten bis heute nicht auffindbar.

Ich hatte diese Anfrage ähnlich schon vor anderthalb Jahren gestellt, leider verlief der Fall damals. Mittlerweile wurde die Auflösung der Bilder eingeschränkt. Daher hier als neue Anfrage bezüglich der aktuell zugänglichen Daten.

Bitte stellen Sie die via Geo-Online zugänglich gemachten Schrägluftbilder gemäß des im Hamburgischen Transparenzgesetz formulierten Transparenzgebots zeitnah in entsprechender Form (im Informationsregister Transparenzportal Hamburg) bereit.

Sollten Sie diese Geodaten nicht von der aktiven Veröffentlichungspflicht betroffen sehen, so begründen Sie dies bitte und informieren Sie mich über die Möglichkeiten zu Informationszugang auf Antrag (§ 11 HmbTG).

Herzlichen Dank!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schrägluftbilder [#188034]
Datum
4. Juni 2020 20:47
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In "Geo-Online" (https://geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/index.html) werden der Öffentlichkeit seit dem 21.12.2018 mehr als 50.000 Schrägluftbilder zugänglich gemacht. Im Transparenzportal Hamburg sind diese Geodaten bis heute nicht auffindbar. Ich hatte diese Anfrage ähnlich schon vor anderthalb Jahren gestellt, leider verlief der Fall damals. Mittlerweile wurde die Auflösung der Bilder eingeschränkt. Daher hier als neue Anfrage bezüglich der aktuell zugänglichen Daten. Bitte stellen Sie die via Geo-Online zugänglich gemachten Schrägluftbilder gemäß des im Hamburgischen Transparenzgesetz formulierten Transparenzgebots zeitnah in entsprechender Form (im Informationsregister Transparenzportal Hamburg) bereit. Sollten Sie diese Geodaten nicht von der aktiven Veröffentlichungspflicht betroffen sehen, so begründen Sie dies bitte und informieren Sie mich über die Möglichkeiten zu Informationszugang auf Antrag (§ 11 HmbTG). Herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188034 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese Mitteilung wurde von einem automatischen An…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN]-Schrägluftbilder [#188034]
Datum
4. Juni 2020 20:47
Status
Warte auf Antwort
 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese Mitteilung wurde von einem automatischen Antwortsystem erzeugt. Bitte nutzen Sie nicht die Antwortfunktion auf diese Nachricht. Handelt es sich bei Ihrer E-Mail um eine Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster, werden wir diesen Auftrag voraussichtlich innerhalb von 5 Arbeitstagen bearbeiten. Nähere Auskünfte entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: http://www.geoinfo.hamburg.de Zu Ihrer Sicherheit weisen wir zudem darauf hin, dass der Versand von vertraulichen Daten über das Internet mit Risiken verbunden sein kann. Aktueller Hinweis! Mit einem lachenden und einem weinenden Auge trennen wir uns nun endgültig von unserem Kundenzentrum in der Neuenfelder Straße 19, im Dienstgebäude in Wilhelmsburg. Ab sofort sind wir dort nicht mehr für Sie erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Verzeihung, die Mail ging raus, bevor ich die schon in der vorherigen A…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schrägluftbilder [#188034]
Datum
4. Juni 2020 21:04
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Verzeihung, die Mail ging raus, bevor ich die schon in der vorherigen Anfrage erarbeiteten Details hinzugefügt hatte. Hier der Rest der Anfrage: Meine Anfrage bezieht sich explizit auf die tatsächlich in Geo-Online verfügbar gemachten Bilder. Diese liegen ja bei Ihnen vor, sonst wären sie nicht abrufbar. > Auf Grundlage dieser datenschutzrechtlichen Bewertung hat der LGV die in hoher Auflösung vorhandenen datenschutzrelevanten Schrägluftbilder aufarbeiten lassen und eine Darstellung der Schrägluftbilder in dieser grundsätzlich datenschutzkonformen Auflösung im Geoportal zur Einsicht bereitgestellt. Sollten die in der Auflösung verringerten Bilder nicht als Gesamtbilder, sondern nur als einzelne Bildkacheln vorliegen, bin ich natürlich damit einverstanden als "die Daten" tatsächlich die in Geo-Online verwendeten Bildkacheln inklusive der dazugehörigen Metadaten (https://geoportal-hamburg.de/gdi3d/datasource-data/Schraegluftbilder2018/image.json) zu sehen. Sollte es für Sie einfacher sein, sind die Bilder der detailliertesten, abrufbaren Zoomstufe/Auflösung ausreichend. Dies ist vergleichbar mit den ebenfalls u. a. als Rasterkacheln bereitgestellten Datensätzen "ALKIS - ausgewählte Daten Hamburg" oder der "Digitale Topographische Karte". Die grundsätzliche Verwendbarkeit der Schrägluftbilder unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (Namensnennung: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) hatten Sie mir am 30. September 2019 bestätigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188034
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Sie beziehen sich auf Ihre v…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
WG: [EXTERN]-AW: Schrägluftbilder [#188034]
Datum
6. Juli 2020 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Sie beziehen sich auf Ihre vorherige Anfrage zu diesem Thema (#46162), die wir Ihnen am 10. Januar 2020 ausführlich beantwortet haben. Ich kann Ihnen mitteilen, dass sich an der Sachlage seitdem nichts verändert hat. Wir werden die Schrägluftbilder aus Geo-Online einerseits aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht als Einzelbilder im Transparenzportal zur Verfügung stellen, da wir damit die Möglichkeit verlieren, ggf. durch nachträgliches Entfernen einzelner Bilder besondere Betroffenen-Belange zu berücksichtigen. Darüber hinaus liegen uns die Bilder in einer Form vor, in der nur durch zusätzliche Programmierarbeiten die verschiedenen Auflösungsstufen voneinander getrennt werden könnten. Das HmbTG und auch das HmbVermG beinhalten keine Verpflichtung zur Aufbereitung von Geodaten nur für die Veröffentlichung im Transparenzportal. Somit besteht für die Schrägluftbilder keine Veröffentlichungspflicht gem. § 3 HmbTG. Das gleiche gilt für die Bereitstellung von Informationen auf Antrag gem. § 11 HmbTG. Auch hier können nur bei der auskunftspflichtigen Stelle vorliegende Informationen Gegenstand eines Informationszugangsanspruchs sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider haben Sie meine Anfrage missverstanden. Die von mir angefragten Geodaten sin…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-AW: Schrägluftbilder [#188034]
Datum
13. Juli 2020 20:39
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider haben Sie meine Anfrage missverstanden. Die von mir angefragten Geodaten sind explizit diejenigen Schrägluftbild-Bildkacheln, die: - in Geo-Online bereits uneingeschränkt zugänglich gemacht wurden ("Zoomstufe" 3 in gekachelten Bilddateien sowie die image.json mit den zugehörigen Metadaten) - in einer Auflösung bereitgestellt werden, die datenschutzrechtlich unproblematisch ist - "unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (Namensnennung: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) genutzt werden" können (Zitat https://fragdenstaat.de/anfrage/schragluftbilder/#nachricht-425327) und damit ohnehin nicht mehr Ihrer Kontrolle unterliegen Die Ausführungen vom 10. Januar 2020 (https://fragdenstaat.de/anfrage/schragluftbilder/#nachricht-446771) sind hier nicht relevant, dort wurden als "die Geodaten" die hochaufgelösten Schrägluftbilder behandelt. Nochmal: Diese Anfrage bezieht sich auf exakt die Geodaten der Schrägluftbilder, die in Geo-Online zugänglich gemacht sind. Diese sind zwar abgeleitete, aufbereitete Geodaten, aber das ändert nichts daran, dass es Geodaten (bzw. "vorliegende Informationen") sind, die bei Ihnen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188034/

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Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kann Ihnen mitteilen, dass ich Ihre Anfrage nicht…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
AW: Schrägluftbilder [#188034]
Datum
30. Juli 2020 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kann Ihnen mitteilen, dass ich Ihre Anfrage nicht missverstanden habe. Meine Antwort bezog sich explizit auf die in Geo-Online der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Schrägluftbilder. Wir werden diese Bilder nicht als physische Einzelbilder im Transparenzportal zur Verfügung stellen. Begründung: Datenschutz Bei den Schrägluftbildern handelt es sich wegen des Blickwinkels aus vier verschiedenen Himmelsrichtungen um besonders sensible Daten. Die Veröffentlichung in Geo-Online in der dortigen Auflösungsstufe ist mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt. Dabei behält der LGV die Möglichkeit, ggf. durch nachträgliches Entfernen von Bildern besondere Betroffenen-Belange berücksichtigen zu können. Bei einer vollständigen Bereitstellung der Einzeldaten im Transparenzportal würde er diese Möglichkeit dagegen aufgeben. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass durch die Bereitstellung der Einzeldaten der Schrägluftbilder die Möglichkeit bestünde, diese mit anderen Datenbeständen zu verschneiden und damit nicht gewollte Einsichtmöglichkeiten in die Lebenswelt der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Technik Die Schrägluftbilder liegen im LGV hochaufgelöst vor. Im Aufbereitungstool werden dann die anderen, geringeren Auflösungen in einer internen Struktur erstellt und für das Präsentationstool bereitgestellt. Da nur ein Teil der Auflösungsstufen datenschutzrechtlich zur Veröffentlichung in Geo-Online freigegeben ist, wird dies administrativ durch die genutzte Präsentationssoftware gesteuert. Dabei werden die intern aufbereiteten Bilder der einzelnen Auflösungsstufen nicht voneinander getrennt. Das bedeutet, die Bilder der unkritischen Auflösungsstufen könnten nur durch zusätzliche Programmierarbeiten von den datenschutzrelevanten Bildern getrennt oder „extrahiert“ werden. Dies wäre eine spezielle Aufbereitung von Geodaten nur für den Zweck der Veröffentlichung im Transparenzportal. Eine solche Verpflichtung sieht das HmbTG nicht vor. Mit freundlichen Grüßen