Kommunikation zur Anfrage der BILD für einen Gastbeitrag von Tom Buhrow

jegliche Kommunikation (bspw. per E-Mail) im Bezug auf den Gastbeitrag „Angst um Amerika” von Tom Buhrow in der Bild-Zeitung (Ausgabe 4. Juni 2020)

Auf eine Presseanfrage von Übermedien vom 4. Juni 2020 antworteten Sie folgendes:
„Herr Buhrow ist angefragt worden. Da er sich als ehemaliger USA-Korrespondent dem Land und seinen Menschen sehr verbunden fühlt, ist er dieser Bitte nachgekommen, ohne Honorar.“[1]

Der Antwort entnehme ich also, dass Herr Buhrow von der BILD angefragt wurde und offensichtlich geantwortet hat.
Die Anfrage beinhaltet somit u.a. diese Kommunikation, aber bspw. auch Auswertungen oder Kommunikation nach der Fertigstellung und/oder Veröffentlichung des Artikels.

Vorausgehender Hinweis: Meiner Einschätzung nach sind keine journalistisch-redaktionelle Informationen im Sinne von § 55a WDR Gesetz betroffen, welche einen Ablehnungsgrund darstellten könnten; da es sich hierbei vielmehr um eine Personalfrage bzw. eine Frage bzgl. der nicht in journalistischen, sondern in einem entgeltlich oder unentgeltlichen arbeits- bzw. vertragsrechtlichen Sinne stehenden „Ausleihe” eines Mitarbeiters durch eine Drittpartei, handelt. Dies kann analog auch bei anderen Verwaltungsbetrieben, welche nicht im Journalismus tätig sind, geschehen.
Es werden somit explizit keine redaktionellen Inhalte angefragt, denn eine journalistisch-redaktionelle Bearbeitung kann erst nach bzw. mit der Festlegung auf ein Thema/einen Artikel geschehen. Diese Anfrage bezieht sich dagegen auf die „Meta-Ebene” der Kommunikation mit einer Drittpartei (BILD), welche explizit nicht zu journalistischen Zwecken diente. Dies beinhaltet, insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kommunikation vor Beginn der Erstellung des Artikels – welche somit, alleine schon aus den erwähnten zeitlichen Korrelationen, keinen journalistisch-redaktionellen Inhalt darstellen kann – und die evt. Kommunikation nach Fertigstellung des Artikels.
Da auch während der Erstellung des Artikels zu dem Sachverhalt auch mit der BILD nicht in journalistischen Kontexten (bspw. Quellenrecherche etc.) kommuniziert wurde; was sich alleine schon daraus ergibt, dass der Artikel nicht über die Bild-Zeitung handelt, sondern lediglich dort publiziert wurde; ist auch die Kommunikation während der Erstellung des später veröffentlichten Inhaltes nicht als journalistisch-redaktionell einzuordnen, sondern ist – wie bereits obig erläutert – eine Kommunikation zur der Erstellung eines journalistischen Inhaltes, angefordert durch einen Drittakteur außerhalb des WDRs, mit dem Ziel der Beauftragung und Abarbeitung ebendieses.
Ebenfalls ist nicht anzunehmen, dass für den Artikel eine journalistische-redaktionelle Recherche erfolgte, da der Artikel ein Meinungsartikel (Kommentar) ist.
Ferner ist anzumerken, dass der aus Ergebnis der Kommunikation entstandene Gastartikel selbst nicht in einem Medium des WDR veröffentlicht wurde, sodass auch deswegen hierbei keine journalistisch-redaktionelle Informationen des WDR betroffen sein können.

Die Anfrage bezieht sich auf einen Beitrag von Stefan Niggemeier, veröffentlicht von Übermedien am 4. Juni 2020. Siehe [1].

[1] https://uebermedien.de/49774/ard-chef-macht-gratis-programm-fuer-bild/

Ergebnis der Anfrage

Auf Basis des WDR-Gesetzes abgelehnt

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 12 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zur Anfrage der BILD für einen Gastbeitrag von Tom Buhrow [#188038]
Datum
4. Juni 2020 22:00
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
jegliche Kommunikation (bspw. per E-Mail) im Bezug auf den Gastbeitrag „Angst um Amerika” von Tom Buhrow in der Bild-Zeitung (Ausgabe 4. Juni 2020) Auf eine Presseanfrage von Übermedien vom 4. Juni 2020 antworteten Sie folgendes: „Herr Buhrow ist angefragt worden. Da er sich als ehemaliger USA-Korrespondent dem Land und seinen Menschen sehr verbunden fühlt, ist er dieser Bitte nachgekommen, ohne Honorar.“[1] Der Antwort entnehme ich also, dass Herr Buhrow von der BILD angefragt wurde und offensichtlich geantwortet hat. Die Anfrage beinhaltet somit u.a. diese Kommunikation, aber bspw. auch Auswertungen oder Kommunikation nach der Fertigstellung und/oder Veröffentlichung des Artikels. Vorausgehender Hinweis: Meiner Einschätzung nach sind keine journalistisch-redaktionelle Informationen im Sinne von § 55a WDR Gesetz betroffen, welche einen Ablehnungsgrund darstellten könnten; da es sich hierbei vielmehr um eine Personalfrage bzw. eine Frage bzgl. der nicht in journalistischen, sondern in einem entgeltlich oder unentgeltlichen arbeits- bzw. vertragsrechtlichen Sinne stehenden „Ausleihe” eines Mitarbeiters durch eine Drittpartei, handelt. Dies kann analog auch bei anderen Verwaltungsbetrieben, welche nicht im Journalismus tätig sind, geschehen. Es werden somit explizit keine redaktionellen Inhalte angefragt, denn eine journalistisch-redaktionelle Bearbeitung kann erst nach bzw. mit der Festlegung auf ein Thema/einen Artikel geschehen. Diese Anfrage bezieht sich dagegen auf die „Meta-Ebene” der Kommunikation mit einer Drittpartei (BILD), welche explizit nicht zu journalistischen Zwecken diente. Dies beinhaltet, insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kommunikation vor Beginn der Erstellung des Artikels – welche somit, alleine schon aus den erwähnten zeitlichen Korrelationen, keinen journalistisch-redaktionellen Inhalt darstellen kann – und die evt. Kommunikation nach Fertigstellung des Artikels. Da auch während der Erstellung des Artikels zu dem Sachverhalt auch mit der BILD nicht in journalistischen Kontexten (bspw. Quellenrecherche etc.) kommuniziert wurde; was sich alleine schon daraus ergibt, dass der Artikel nicht über die Bild-Zeitung handelt, sondern lediglich dort publiziert wurde; ist auch die Kommunikation während der Erstellung des später veröffentlichten Inhaltes nicht als journalistisch-redaktionell einzuordnen, sondern ist – wie bereits obig erläutert – eine Kommunikation zur der Erstellung eines journalistischen Inhaltes, angefordert durch einen Drittakteur außerhalb des WDRs, mit dem Ziel der Beauftragung und Abarbeitung ebendieses. Ebenfalls ist nicht anzunehmen, dass für den Artikel eine journalistische-redaktionelle Recherche erfolgte, da der Artikel ein Meinungsartikel (Kommentar) ist. Ferner ist anzumerken, dass der aus Ergebnis der Kommunikation entstandene Gastartikel selbst nicht in einem Medium des WDR veröffentlicht wurde, sodass auch deswegen hierbei keine journalistisch-redaktionelle Informationen des WDR betroffen sein können. Die Anfrage bezieht sich auf einen Beitrag von Stefan Niggemeier, veröffentlicht von Übermedien am 4. Juni 2020. Siehe [1]. [1] https://uebermedien.de/49774/ard-chef-macht-gratis-programm-fuer-bild/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188038
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de, die zuständigkeitshalber an die Pu…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Kommunikation zur Anfrage der BILD für einen Gastbeitrag von Tom Buhrow [#188038]
Datum
2. Juli 2020 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de, die zuständigkeitshalber an die Publikumsstelle des WDR weitergeleitet wurde. Leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten Antrag an uns weitergegeben. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir Sie daher um Zuleitung Ihrer Postanschrift bzw. einer persönlichen E-Mail-Adresse, unter welcher wir Sie erreichen können. Hintergrund ist, dass Anfragen zwar auch in elektronischer Form über ein Portal wie fragdenstaat.de gestellt werden können. Allerdings besteht kein Anspruch auf öffentliche Kommunikation über ein solches Portal, zumal über diese Kommunikationsform die Identität des Anspruchstellers nicht feststellbar ist. Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist aber Grundlage der Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung vom 2. Juli 2020. In dieser baten Sie zude…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zur Anfrage der BILD für einen Gastbeitrag von Tom Buhrow [#188038]
Datum
2. Juli 2020 14:52
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung vom 2. Juli 2020. In dieser baten Sie zudem um eine Postadresse mit Hinweis auf die Identitätsfestellung von mir als antragstellende Person. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW habe ich Sie um eine Antwort per E-Mailgebeten. Dies beinhaltet auch einen elektronischen Bescheid. Aus dem IFG NRW ergibt sich meiner Ansicht nach kein Erfordernis oder auch nur Möglichkeit der Identitätsfeststellung oder -kontrolle der anfragenden Person. Die ebenfalls erwähnte „öffentliche Kommunikation über ein […] Portal“ steht meiner Ansicht nach dem IFG NRW meiner Ansicht nach auch nicht entgegen. Weitere Informationen zu FragDenStaat finden Sie unter https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ sowie im „Leitfaden für Behörden” (PDF) von FragDenStaat.de.[1] Zu den Voraussetzungen zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des IFG, siehe die Anweisung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herr Prof. Ulrich Kelber, gegenüber dem BMI: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/AccessforoneAccessforall/2020/2020-Bescheid-BMI-Anweisung.pdf Dem ist zu entnehmen, dass eine Postadresse nur bei einer (teilweisen) Ablehnung und somit benötigten postalischen Zustellung des Bescheids benötigt wird. Dies war in diesem Fall hier nicht gegeben. Zusätzlich möchte ich auch des Umweltschutzes wegen darauf verweisen, dass ein Briefversand nicht nötig ist, und ich es bevorzugen würde, all diese Informationen im Digitalen zu halten. Bitte bearbeiten Sie den Antrag demzufolge mit der vorhandenen E-Mail-Adresse weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://media.frag-den-staat.de/files/media/main/1c/0a/1c0aa5f6-28b8-4fa9-b71b-f2675dc8553d/fds-leitfaden.pdf Anfragenr: 188038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188038/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zur Anfrage der BILD für einen Gas…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zur Anfrage der BILD für einen Gastbeitrag von Tom Buhrow [#188038]
Datum
7. Juli 2020 14:06
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zur Anfrage der BILD für einen Gastbeitrag von Tom Buhrow“ vom 04.06.2020 (#188038) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188038/
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrteAntragsteller/in da wir beabsichtigen Ihre Anfrage abzulehnen, benötigen wir zur rechtskräftigen Zust…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Kommunikation zur Anfrage der BILD für einen Gastbeitrag von Tom Buhrow [#188038]
Datum
8. Juli 2020 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in da wir beabsichtigen Ihre Anfrage abzulehnen, benötigen wir zur rechtskräftigen Zustellung des Bescheids Ihre Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei, wie gewünscht, meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in A…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zur Anfrage der BILD für einen Gastbeitrag von Tom Buhrow [#188038]
Datum
8. Juli 2020 16:06
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei, wie gewünscht, meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188038/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zur Anfrage der BILD für einen Gas…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zur Anfrage der BILD für einen Gastbeitrag von Tom Buhrow [#188038]
Datum
2. August 2020 16:15
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zur Anfrage der BILD für einen Gastbeitrag von Tom Buhrow“ vom 04.06.2020 (#188038) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. In Ihrer letzten E-Mail vom 8. Juli 2020 fragten Sie nach einer Postadresse, welche Ich Ihnen noch am gleichen Tag in weniger als einer Stunde Antwortzeit mitteilte. Es ist in der Zwischenzeit keine Postsendung bei mir eingetroffen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188038/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Westdeutscher Rundfunk
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist es zu einem Fehler in unserem internen Workflow ge…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Kommunikation zur Anfrage der BILD für einen Gastbeitrag von Tom Buhrow [#188038]
Datum
3. August 2020 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist es zu einem Fehler in unserem internen Workflow gekommen. Deshalb haben wir den Bescheid nicht zeitgerecht versendet. Wir bitten, dies zu entschuldigen. Im Anhang erhalten Sie nun den Bescheid in digitaler Form. Das Original erhalten Sie in Kürze auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]