"Rundflug" eines Seefernaufklärers und U-Jagd-Flugzeugs des Typs Lockheed P-3 Orion im Binnenland

Anfrage an: Marinekommando

Die Marine nutzt Maschinen des Typs Lockheed P-3 Orion als Seefernaufklärer und U-Jagd-Flugzeug.
Siehe dazu auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lockheed_P-3

Dies sind die Luftfahrzeuge mit den taktische Kennzeichen 60+01 bis 60+08.
Siehe dazu auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Taktische_Kennzeichen_f%C3%BCr_Luftfahrzeuge_der_Bundeswehr

Meine Anfrage bezieht sich konkret auf einen "Rundflug" der
Lockheed P-3 Orion, taktisches Kennzeichen 60+08, ICAO: 3F6008, am 02.06.20:

- Abflug und Landung erfolgte am Marinefliegerstützpunkt Nordholz

Danach erfolgten Überflüge in niedriger Höhe bzw. Zwischenstopps am
- Flughafen Köln / Bonn
- Flughafen Frankfurt am Main
- Flughafen München
- Flughafen Leipzig / Halle
- Flughafen Berlin-Tegel Otto Lilienthal
- Hamburg Airport Helmut Schmidt

Der Flugverlauf kann nachvollzogen werden unter:
https://tar1090.adsbexchange.com/?icao=3f6008&lat=50.764&lon=8.923&zoom=6.7&showTrace=2020-06-02

Meine Fragen:

1) Was ist der Grund für den "rundflug-ähnlichen" Flugverlauf des Seefernaufklärers und U-Jagd-Flugzeugs im Binnenland?

2) Dienen solche Flüge der regelmäßigen Ausbildung bzw. Weiterbildung von Flugpersonal ?
Wenn ja, warum finden diese Flüge im Binnenland statt und nicht im potentiellen Einsatzgebiet (auf See) ?

3) Dienen die Flüge der Reduzierung von zukünftigen Schadensausfällen, sind also notwendige "Bewegungsflüge" ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Marine nutzt Ma…
An Marinekommando Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Rundflug" eines Seefernaufklärers und U-Jagd-Flugzeugs des Typs Lockheed P-3 Orion im Binnenland [#188063]
Datum
5. Juni 2020 14:13
An
Marinekommando
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Marine nutzt Maschinen des Typs Lockheed P-3 Orion als Seefernaufklärer und U-Jagd-Flugzeug. Siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Lockheed_P-3 Dies sind die Luftfahrzeuge mit den taktische Kennzeichen 60+01 bis 60+08. Siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Taktische_Kennzeichen_f%C3%BCr_Luftfahrzeuge_der_Bundeswehr Meine Anfrage bezieht sich konkret auf einen "Rundflug" der Lockheed P-3 Orion, taktisches Kennzeichen 60+08, ICAO: 3F6008, am 02.06.20: - Abflug und Landung erfolgte am Marinefliegerstützpunkt Nordholz Danach erfolgten Überflüge in niedriger Höhe bzw. Zwischenstopps am - Flughafen Köln / Bonn - Flughafen Frankfurt am Main - Flughafen München - Flughafen Leipzig / Halle - Flughafen Berlin-Tegel Otto Lilienthal - Hamburg Airport Helmut Schmidt Der Flugverlauf kann nachvollzogen werden unter: https://tar1090.adsbexchange.com/?icao=3f6008&lat=50.764&lon=8.923&zoom=6.7&showTrace=2020-06-02 Meine Fragen: 1) Was ist der Grund für den "rundflug-ähnlichen" Flugverlauf des Seefernaufklärers und U-Jagd-Flugzeugs im Binnenland? 2) Dienen solche Flüge der regelmäßigen Ausbildung bzw. Weiterbildung von Flugpersonal ? Wenn ja, warum finden diese Flüge im Binnenland statt und nicht im potentiellen Einsatzgebiet (auf See) ? 3) Dienen die Flüge der Reduzierung von zukünftigen Schadensausfällen, sind also notwendige "Bewegungsflüge" ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188063 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Marinekommando
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Deutschen Marine. Ihre Nachri…
Von
Marinekommando
Betreff
Antwort: "Rundflug" eines Seefernaufklärers und U-Jagd-Flugzeugs des Typs Lockheed P-3 Orion im Binnenland, BA 200183
Datum
8. Juni 2020 07:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Deutschen Marine. Ihre Nachricht haben wir zur Prüfung / weiteren Bearbeitung an das Marinefliegergeschwader 3 in Nordholz weitergeleitet. Sicherlich erhalten Sie von dort in Kürze eine Nachricht. Bitte haben Sie in der Zwischenzeit noch ein wenig Geduld. Wir hoffen, wir konnten Ihnen ein wenig weiterhelfen und verbleiben mit freundlichen Grüßen,
Marinekommando
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Übungsflug am 02.06.2020. Wie v…
Von
Marinekommando
Betreff
"Rundflug" eines Seefernaufklärers und U-Jagd-Flugzeugs des Typs Lockheed P-3 Orion im Binnenland, BA 200183
Datum
22. Juni 2020 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Übungsflug am 02.06.2020. Wie von Ihnen beschrieben fand der Flug mit einer P-3C Orion mit dem von Ihnen dargestellten Flugverlauf statt. Nach dem Start auf dem Marinefliegerstützpunkt Nordholz wurden Instrumentenanflüge und niedrige Überflüge auf die Flughäfen Köln/Bonn, Frankfurt am Main, München, Leipzig, Berlin-Tegel sowie Hamburg durchgeführt und anschließend wieder in Nordholz gelandet. In Ihrem Schreiben fragen Sie nach dem Grund für diesen Flugverlauf und ob diese Flüge der Aus- und Weiterbildung unseres Personals dienen. Bei diesem Flug handelte es sich um einen Trainingsflug, der dem Üben von Cockpit- und Betriebsverfahren (bezeichnet als "Crew Coordination and Handling", CCH) dient. Der Flugverlauf wird individuell vor Flugantritt von der jeweiligen Besatzung geplant und festgelegt. Speziell in diesem Fall wurden dabei An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln trainiert. Diese müssen von den Piloten regelmäßig zur Erhaltung der Lizenzen, zum Erfahrungsaufbau sowie zum Erhalt und zur Verbesserung der allgemeinen Flugsicherheit durchgeführt werden. Mindestvorgaben zum Erhalt von Luftfahrzeugführerscheinen werden maßgeblich durch die Zentralvorschrift „ A1-271/4-8901 Lizenzierung von Personal bemannter Luftfahrzeuge“ geregelt. Demnach sind durch unsere Piloten wenigstens 20 Flugstunden unter Instrumentenflugregeln, 6 Nicht-Präzisions- sowie 6 Präzisionsanflüge in einem Jahr durchzuführen. Weitere Vorgaben zur Umsetzung sind im „Tactical Combat Training Program (Marine)“ zu finden, wonach ein Pilot mindestens 8 solcher Flüge zur Verbesserung der Handlungssicherheit im jeweiligen Jahr durchzuführen hat. Beide Vorschriften sind Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch und können daher leider nicht eingesehen werden. Des Weiteren sind neben den Luftfahrzeugbesatzungen auch die Fluglotsen verpflichtet gewisse Mindestanforderungen zur Wahrung der Sicherheit im Luftraum zu erfüllen, womit jeder Anflug in der derzeitigen Situation auch durch die deutsche Flugsicherung gerne angenommen wird und zudem die zivil-militärische Zusammenarbeit vertieft werden kann. Die Deutsche Flugsicherung schreibt hierzu: „Die zivil-militärische Zusammenarbeit hat sich nunmehr über viele Jahre von zwei separat organisierten Systemen zu einer effizienten, integrierten Organisation entwickelt. Dabei war die Entwicklung eines flexiblen Luftraummanagements ein entscheidender Gewinn sowohl für den zivilen als auch für den militärischen Luftverkehr“ [dfs.de]. Dies ist auch der Grund für den zweiten, nicht geplanten Anflug in Hamburg, der auf Anfrage des für den Kontrollturm zuständigen Fluglotsen erfolgte. Üblicherweise finden Übungsanflüge an verkehrsarmen Zivilflughäfen oder an Militärplätzen statt, um die Auswirkungen auf den Passagierverkehr möglichst gering zu halten. Das derzeitige Luftverkehrsaufkommen- und damit auch die Auslastung der internationalen Verkehrsflughäfen, welche im Rahmen der aktuellen COVID-19 Pandemie sehr gering ist, erlaubt es, auch an diesen, üblicherweise voll ausgelasteten Flughäfen, Anflüge durchzuführen. Dies ist für unsere Piloten eine exzellente Möglichkeit die für sie größtenteils unbekannten Flughäfen mit den meist wesentlich komplexeren Anflüge, kennen zu lernen sowie einen wichtigen Übungsfortschritt zu erzielen. Eine weitere Frage von Ihnen ist, warum diese Flüge nicht im potentiellen Einsatzgebiet auf See, sondern im Binnenland durchgeführt werden. Auch über See werden von unseren Besatzungen Übungsflüge durchgeführt, wobei diese aber die besonderen taktischen Verfahren und Flugprofile trainieren. Für den vorliegenden Fall, bei dem speziell das Trainieren von Anflugverfahren im Vordergrund stand, war das Vorhandensein einer Bodeninfrastruktur sowie veröffentlichten Anflugverfahren vorausgesetzt. Notwendig sind neben einer Luftverkehrskontrollstelle mit Radarabdeckung auch bodengebundene Navigationseinrichtungen wie beispielsweise ein NDB (Non-Directional Beacon), ein VOR (Very High Frequency Omni-Directional Range) oder ein ILS (Instrument Landing System). Sie möchte zuletzt wissen, ob es sich um notwendige Flüge zur Reduzierung der Standzeit handelt. Solche reinen „Bewegungsflüge“ werden von uns nicht durchgeführt werden, sondern immer mit Einsatzzweck, Ausbildung oder Übung verbunden. Alle Flugvorhaben dienen der Aus- und Weiterbildung unserer Besatzungen gemäß den oben genannten Vorschriften, der Verlegung eines Luftfahrzeuges oder dem Aufrechterhalten des Einsatzbetriebes. Rein technische Flüge werden im Rahmen sogenannter Nachprüfflüge nur notwendig, sofern bestimmte technische Arbeiten am Flugzeug eine Abnahme im Fluge notwendig machen. Nachprüfflüge werden jedoch nicht mit einem Flugverlauf wie dem am 02.06.2020, sondern im Regelfall im lokalen Bereich des Marinefliegerstützpunktes Nordholz durchgeführt. Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen damit zur Zufriedenheit beantworten. Im Auftrag, Szczepanski << Antragsteller:in >> Szczepanski Fregattenkapitän <<E-Mail-Adresse>> Tel: 04741/94-14300 FspNBw 90-2513-14300 Marinefliegergeschwader 3 "Graf Zeppelin" Fliegende Gruppe FS 3 u. stellv. Kommandeur Peter-Strasser-Platz 1 27639 Wurster Nordseeküste Der Inhalt dieser E-Mail kann personenbezogene Daten beinhalten und ist nach datenschutz- rechtlichen Bestimmungen zu behandeln. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. Von: << Antragsteller:in >> An: MFG3 F Führung/BMVg/BUND/DE@KVLNBW Datum: 08.06.2020 07:56 Betreff: WG: "Rundflug" eines Seefernaufklärers und U-Jagd-Flugzeugs des Typs Lockheed P-3 Orion im Binnenland, BA 200183 Gesendet von: Andre 1 Möller ÖFFENTLICH PersDat Schutzbereich 1 Mit der Bitte um: Rückruf Prüfung Kenntnisnahme Antwort zuständigkeitshalber Bearbeitung Eröffnung Zuarbeit weitere Veranlassung wie telefonisch besprochen bis zum: Der anliegende Vorgang wird zuständigkeitshalber mit der Bitte um Übernahme / Beantwortung der Anfrage übersandt. Eine Abgabenachricht wurde erteilt. Im Auftrag André Möller Oberstabsbootsmann Marinekommando Presse- und Informationszentrum Info-Service / Bürgerfragen Postfach 15 11 36 18063 Rostock Telefon: 0381-802-51555 Fax: 0381-802-51509 EMail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.marine.de Wir. Dienen. Deutschland. ----- Weitergeleitet von Andre 1 Möller/BMVg/BUND/DE am 08.06.2020 07:52 ----- Von: "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#188063]" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 05.06.2020 14:13 Betreff: "Rundflug" eines Seefernaufklärers und U-Jagd-Flugzeugs des Typs Lockheed P-3 Orion im Binnenland, BA 200183 Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Marine nutzt Maschinen des Typs Lockheed P-3 Orion als Seefernaufklärer und U-Jagd-Flugzeug. Siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Lockheed_P-3 Dies sind die Luftfahrzeuge mit den taktische Kennzeichen 60+01 bis 60+08. Siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Taktische_Kennzeichen_f%C3%BCr_Luftfahrzeuge_der_Bundeswehr Meine Anfrage bezieht sich konkret auf einen "Rundflug" der Lockheed P-3 Orion, taktisches Kennzeichen 60+08, ICAO: 3F6008, am 02.06.20: - Abflug und Landung erfolgte am Marinefliegerstützpunkt Nordholz Danach erfolgten Überflüge in niedriger Höhe bzw. Zwischenstopps am - Flughafen Köln / Bonn - Flughafen Frankfurt am Main - Flughafen München - Flughafen Leipzig / Halle - Flughafen Berlin-Tegel Otto Lilienthal - Hamburg Airport Helmut Schmidt Der Flugverlauf kann nachvollzogen werden unter: https://tar1090.adsbexchange.com/?icao=3f6008&lat=50.764&lon=8.923&zoom=6.7&showTrace=2020-06-02 Meine Fragen: 1) Was ist der Grund für den "rundflug-ähnlichen" Flugverlauf des Seefernaufklärers und U-Jagd-Flugzeugs im Binnenland? 2) Dienen solche Flüge der regelmäßigen Ausbildung bzw. Weiterbildung von Flugpersonal ? Wenn ja, warum finden diese Flüge im Binnenland statt und nicht im potentiellen Einsatzgebiet (auf See) ? 3) Dienen die Flüge der Reduzierung von zukünftigen Schadensausfällen, sind also notwendige "Bewegungsflüge" ? Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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An Marinekommando Details
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Betreff
AW: "Rundflug" eines Seefernaufklärers und U-Jagd-Flugzeugs des Typs Lockheed P-3 Orion im Binnenland, BA 200183 [#188063]
Datum
22. Juni 2020 16:59
An
Marinekommando
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die sehr ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188063/