Rahmenverträge

Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188077]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188077
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-12) Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 05. Juni 2020 baten Sie…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.06.2020; hier: Rahmenverträge [#188077]
Datum
3. Juli 2020 15:10
Status
Warte auf Antwort
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-12) Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 05. Juni 2020 baten Sie um Übersendung einer Übersicht über Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen. Ich weise darauf hin, dass die von Ihnen gewünschte Informationsbeschaffung nicht im Rahmen einer einfachen schriftlichen Auskunft (Arbeitsaufwand ca. eine halbe Stunde) möglich ist. Die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem IFG richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) in Verbindung mit § 10 IFG und dem zweiten Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG). Grundlage der zu erhebenden Gebühr ist das Gebühren- und Auslagenverzeichnis gemäß Anlage 1 zur IFGGebV. Die maßgebliche Höhe der von Ihnen zu erstattenden Gebühren errechnet sich aus dem für die Bearbeitung Ihres Antrages notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Es handelt sich in Ihrem Fall um eine schriftliche Auskunft, die einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen erfordert und damit in einem Rahmen zwischen 60 und 500 € liegt. Die genaue Gebührenberechnung und -festsetzung kann jedoch erst nach Abschluss der Prüfung und Feststellung des konkret erforderlichen Aufwandes erfolgen. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in halte ich Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 05.06.2020; hier: Rahmenverträge [#188077]
Datum
4. Juli 2020 01:00
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in halte ich Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188077/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in halte ich Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 05.06.2020; hier: Rahmenverträge [#188077]
Datum
4. Juli 2020 01:00
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in halte ich Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188077/

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Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Geschäftszeichen Bearbeiterin Datum ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-12) …
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.06.2020; hier: Rahmenverträge [#188077]
Datum
7. Juli 2020 10:54
Status
Geschäftszeichen Bearbeiterin Datum ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 20-12) Frau Pernak 07. Juli 2020 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Rahmenverträge [#188077] Ihre Nachricht vom 04.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in aus Ihrer o.a. Nachricht geht nicht eindeutig hervor, ob Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrecht erhalten wollen. Um Missverständnisse zu vermeiden, bitte ich daher erneut um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen