Akteneinsicht zu AZ: VG 27 A 214.93
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte gewähren Sie mir Zugang zu:
Auf Grund des Umfangs der Prozessunterlagen (8 Bände Gerichtsakten nebst Beistücken sowie 16 Leitzordner Verwaltungsvorgänge) bitte ich um Einsichtnahme. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen gehe ich von mehreren Terminen zur Durcharbeitung aus.
Welchen Umfang stellen die "Selbstdarstellungen" und "durch eigene Literatur belegten Erklärungen" der Klägerin dar und wie hoch belaufen sich die Kosten um diese zuzusenden (elektronisch oder auch in Papierform)?
Bei einer Anfrage beim OVG Berlin-Brandenburg erhielt ich folgende Auskunft: "Die Gerichtsakten sind nach Abschluss des Verfahrens an das Verwaltungsgericht Berlin zurückgesandt worden und die von Ihnen erwähnten Verwaltungsvorgänge befinden sich ebenfalls nicht mehr beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Sie dürften vom Verwaltungsgericht Berlin bereits vor geraumer Zeit an die zuständige Verwaltungsbehörde zurückgegeben worden sein."
Welches ist hier die zuständige Verwaltungsbehörde, so dass ich gegebenenfalls dort eine entsprechende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen kann?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und bitte bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
-
Datum5. Juni 2020
-
10. Juli 2020
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!