Akteneinsicht zu AZ: VG 27 A 214.93

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte gewähren Sie mir Zugang zu:

Auf Grund des Umfangs der Prozessunterlagen (8 Bände Gerichtsakten nebst Beistücken sowie 16 Leitzordner Verwaltungsvorgänge) bitte ich um Einsichtnahme. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen gehe ich von mehreren Terminen zur Durcharbeitung aus.

Welchen Umfang stellen die "Selbstdarstellungen" und "durch eigene Literatur belegten Erklärungen" der Klägerin dar und wie hoch belaufen sich die Kosten um diese zuzusenden (elektronisch oder auch in Papierform)?

Bei einer Anfrage beim OVG Berlin-Brandenburg erhielt ich folgende Auskunft: "Die Gerichtsakten sind nach Abschluss des Verfahrens an das Verwaltungsgericht Berlin zurückgesandt worden und die von Ihnen erwähnten Verwaltungsvorgänge befinden sich ebenfalls nicht mehr beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Sie dürften vom Verwaltungsgericht Berlin bereits vor geraumer Zeit an die zuständige Verwaltungsbehörde zurückgegeben worden sein."
Welches ist hier die zuständige Verwaltungsbehörde, so dass ich gegebenenfalls dort eine entsprechende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen kann?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte gewähren Sie mir Z…
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsicht zu AZ: VG 27 A 214.93 [#188261]
Datum
5. Juni 2020 23:12
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte gewähren Sie mir Zugang zu: Auf Grund des Umfangs der Prozessunterlagen (8 Bände Gerichtsakten nebst Beistücken sowie 16 Leitzordner Verwaltungsvorgänge) bitte ich um Einsichtnahme. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen gehe ich von mehreren Terminen zur Durcharbeitung aus. Welchen Umfang stellen die "Selbstdarstellungen" und "durch eigene Literatur belegten Erklärungen" der Klägerin dar und wie hoch belaufen sich die Kosten um diese zuzusenden (elektronisch oder auch in Papierform)? Bei einer Anfrage beim OVG Berlin-Brandenburg erhielt ich folgende Auskunft: "Die Gerichtsakten sind nach Abschluss des Verfahrens an das Verwaltungsgericht Berlin zurückgesandt worden und die von Ihnen erwähnten Verwaltungsvorgänge befinden sich ebenfalls nicht mehr beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Sie dürften vom Verwaltungsgericht Berlin bereits vor geraumer Zeit an die zuständige Verwaltungsbehörde zurückgegeben worden sein." Welches ist hier die zuständige Verwaltungsbehörde, so dass ich gegebenenfalls dort eine entsprechende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen kann? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe und bitte bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188261 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Kenntnisnahme der Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Verwaltungsgericht Berlin
Betreff
AW: Akteneinsicht zu AZ: VG 27 A 214.93 [#188261]
Datum
16. Juni 2020 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Kenntnisnahme der Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! Es tut mir leid, dass die Anfrage Sie erreichte, und n…
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akteneinsicht zu AZ: VG 27 A 214.93 [#188261]
Datum
16. Juni 2020 21:09
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! Es tut mir leid, dass die Anfrage Sie erreichte, und nicht das Verwaltungsgericht. Könnten Sie mir bitte die entsprechende Emailadresse des Verwaltungsgerichts zukommen lassen? Eine Anfrage werde ich auch an die Senatsverwaltung für Kultur und Europa stellen. Haben Sie vielen Dank und bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188261/

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Verwaltungsgericht Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Kenntnisnahme der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Verwaltungsgericht Berlin
Betreff
AW: Akteneinsicht zu AZ: VG 27 A 214.93 [#188261]
Datum
17. Juni 2020 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Kenntnisnahme der Anlage. Mit freundlichen Grüßen