Auskunft über Wahlbewerber:innen für die Wahl zum 19., 18. und 17. dt. Bundestag

Anfrage an: Bundeswahlleiter

eine oder mehrere Dateien im maschinenlesbaren Format (etwa .csv/.xlsx) mit einer Auflistung aller Wahlbewerber:innen zur Wahl des 17., 18. und 19. Bundestags, die folgende Informationen beinhaltet:
Name,
Vorname,
Wahlkreis
Partei
und natürlich zu welcher Wahl der/die Bewerber:in antrat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine oder mehrere D…
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über Wahlbewerber:innen für die Wahl zum 19., 18. und 17. dt. Bundestag [#188426]
Datum
8. Juni 2020 12:43
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine oder mehrere Dateien im maschinenlesbaren Format (etwa .csv/.xlsx) mit einer Auflistung aller Wahlbewerber:innen zur Wahl des 17., 18. und 19. Bundestags, die folgende Informationen beinhaltet: Name, Vorname, Wahlkreis Partei und natürlich zu welcher Wahl der/die Bewerber:in antrat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188426 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeswahlleiter
Sehr [geschwärzt], wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08. Juni 202…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 389: Auskunft über Wahlbewerber:innen für die Wahl zum 19., 18. und 17. dt. Bundestag [#188426]
Datum
9. Juni 2020 13:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08. Juni 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]|[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundeswahlleiter
Sehr geehrteAntragsteller/in der Bereich des Bundeswahlleiters hat uns im Hinblick auf Ihre Anfrage das Folgende …
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
AW: Auskunft über Wahlbewerber:innen für die Wahl zum 19., 18. und 17. dt. Bundestag [#188426]
Datum
24. Juni 2020 17:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in der Bereich des Bundeswahlleiters hat uns im Hinblick auf Ihre Anfrage das Folgende mitgeteilt: Nach § 86 Absatz 3 Bundeswahlordnung dürfen die Wahlorgane die Inhalte öffentlicher Bekanntmachungen (also unter anderem die Wahlbewerberdaten) im Internet veröffentlichen. Sie müssen die personenbezogenen Daten der Bewerber jedoch spätestens sechs Monate nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses löschen. Danach darf der Bundeswahlleiter diese Informationen nicht mehr im Internet publizieren. Es ist daher nicht möglich, Ihnen die gewünschten Informationen über die Plattform fragdenstaat.de, über die Sie Ihren Antrag gestellt haben, zur Verfügung zu stellen, da auf dieser Plattform die Antworten/Bescheide üblicherweise veröffentlicht werden. Wir bitten Sie deshalb um die Mitteilung einer persönlichen E-Mail-Adresse, an die wir Ihnen die gewünschten Informationen übermitteln können. Alternativ kommt eine Übermittlung per Post in Betracht, falls Sie dies wünschen. Wir sehen Ihrer Nachricht entgegen. Bis dahin ruht die Bearbeitung Ihres Anliegens. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Dann verwenden Sie bitte folgende Empfänger-Adresse: &…
An Bundeswahlleiter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über Wahlbewerber:innen für die Wahl zum 19., 18. und 17. dt. Bundestag [#188426]
Datum
25. Juni 2020 16:41
An
Bundeswahlleiter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Dann verwenden Sie bitte folgende Empfänger-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188426/

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Bundeswahlleiter
IFG-Bescheid: Auskunft über Wahlbewerber/-innen für die Wahl zum 19., 18. und 17. dt. Bundestag Sehr [geschwärzt],…
Von
Bundeswahlleiter
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Bescheid: Auskunft über Wahlbewerber/-innen für die Wahl zum 19., 18. und 17. dt. Bundestag
Datum
1. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Sie haben mit Nachricht vom 08. Juni 2020 (unser Az.: [geschwärzt]) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Eine oder mehrere Dateien im maschinenlesbaren Format mit einer Auflistung aller Wahlbewerber/-innen zur Wahl des 17., 18. und 19. Bundestags, die folgende Informationen beinhaltet: Name, Vorname, Wahlkreis, Partei, zu welcher Wahl der/die Bewerber/-in antrat. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit dem Bereich des Bundeswahlleiters das Folgende mit: Diese Anfrage betrifft den Bereich des Bundeswahlleiters. Da der Bundeswahlleiter gleichzeitig Präsident des Statistischen Bundesamtes ist, hat er uns als im Statistischen Bundesamt für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach dem IFG zuständige Organisationseinheit gebeten, Ihnen folgendes mitzuteilen: Sie haben Ihr Auskunftsersuchen auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützt. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG eröffnet jedem die Möglichkeit, gegenüber den Behörden des Bundes den Zugang zu amtlichen Informationen zu verlangen. Der Bundeswahlleiter ist jedoch – was seine originäre Tätigkeit betrifft – nicht „Behörde“ im Sinne dieses Gesetzes, sondern eine Einrichtung politisch-gesellschaftlicher Selbstorganisation. Er ist Bundeswahlorgan (§ 8 Abs. 1 Bundeswahlgesetz) zur Vorbereitung und Unterstützung der demokratischen Willensbildung durch Wahlen. Der Bundeswahlleiter, wie die übrigen Wahlorgane, sind Organe eigener Art und stehen außerhalb der Behördenorganisation. Der Bundeswahlleiter handelt funktionell nicht als Teil der Verwaltung (Exekutive) oder einer anderen Staatsgewalt, sondern im Vorfeld der Staatsgewalten als Unterstützungsorgan des Staatsvolkes, um den Parteien bzw. allen Bürgerinnen und Bürgern die Wahlbeteiligung und Konstituierung des Bundestages zu ermöglichen. Deshalb handelt es sich bei den Entscheidungen und Maßnahmen des Bundeswahlleiters um Wahlverfahrensakte und nicht um Verwaltungsakte im Sinne von § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz. Demnach besteht gegenüber dem Bundeswahlleiter kein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG. Jedoch besteht ein Anspruch auf Informationszugang im Wahlverfahren aus dem Verfassungsgebot der Öffentlichkeit der Wahl bezogen auf den jeweiligen Wahlverfahrensakt. Dieses Gebot verlangt, dass alle wesentlichen Schritte einer (Bundestags-)Wahl sich unter den Augen der Öffentlichkeit vollziehen oder zumindest öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen. Auf dieser Basis übersenden wir Ihnen im Anhang die gewünschten Informationen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: [geschwärzt] Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]