Einführung des Themenfelds 'Deutschfeindlich' in der Statistik zur 'Politisch motivierten Kriminalität'

Anfrage an: Bundeskriminalamt

sämtliche Informationen (z.B. Kommunikation, Studien, interne Vermerke etc.), die zur Einführung des Themenfelds 'Deutschfeindlich' in der Statistik zur 'Politisch motivierten Kriminalität' (PMK) ab 01.01.2019 geführt haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2020
  • Frist
    11. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    97,50 Euro
  • 4 Follower:innen
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche I…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Einführung des Themenfelds 'Deutschfeindlich' in der Statistik zur 'Politisch motivierten Kriminalität' [#188484]
Datum
9. Juni 2020 10:26
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Informationen (z.B. Kommunikation, Studien, interne Vermerke etc.), die zur Einführung des Themenfelds 'Deutschfeindlich' in der Statistik zur 'Politisch motivierten Kriminalität' (PMK) ab 01.01.2019 geführt haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Anfragenr: 188484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188484 Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung des Themenfelds 'Deutsch…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Einführung des Themenfelds 'Deutschfeindlich' in der Statistik zur 'Politisch motivierten Kriminalität' [#188484]
Datum
13. Juli 2020 15:23
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung des Themenfelds 'Deutschfeindlich' in der Statistik zur 'Politisch motivierten Kriminalität'“ vom 09.06.2020 (#188484) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Anfragenr: 188484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188484/
Bundeskriminalamt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
883,8 KB
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Aktenzeichen: IFG - 2020-0008439198 Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ein…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Einführung des Themenfelds 'Deutschfeindlich' in der Statistik zur 'Politisch motivierten Kriminalität' [#188484]
Datum
2. Februar 2021 12:46
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: IFG - 2020-0008439198 Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einführung des Themenfelds 'Deutschfeindlich' in der Statistik zur 'Politisch motivierten Kriminalität'“ vom 09.06.2020 (#188484) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 207 Tage überschritten. Ihr letztes Schreiben ist vom 31.07.2020, das aber lediglich Informationen zum Verfahren enthielt. Einen Bescheid habe ich nicht erhalten. Ich gehe davon aus, dass ein Drittbeteiligungsverfahren, so denn wirklich notwendig, mittlerweile abgeschlossen sein müsste. Ich kann auch den Bezug auf „sicherheitssensible Bereiche“ nicht nachvollziehen, da es sich bei der PMK um eine öffentliche Statistik handelt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, da ich ansonsten den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Vermittlung in diesem Fall bitten muss. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Anfragenr: 188484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188484/ Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einführung des Themenfelds 'Deutschfeindlich' in der Statistik zur 'Politisch motivierten Kriminalität'“ [#188484] [#188484]
Datum
16. März 2021 13:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/188484/ Das Aktenzeichen ist IFG - 2020-0008439198. Leider hat sich das BKA nach meiner Anfrage vom 9.6.2020 und einer ersten Antwort am 31.7.2020 nicht mehr gemeldet und bisher keinen Bescheid ausgestellt. Ich würde Sie bitten als BfDI einmal nachzuhaken. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Anhänge: - 188484.pdf - 2020-07-31_1-bka_20200810-1356.pdf Anfragenr: 188484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188484/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. März 2021 09:43
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
698,3 KB
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1,5 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundeskriminalamt
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, mit Antrag 09.06.2020 bitten …
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
16. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
709,4 KB
1,3 MB
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, mit Antrag 09.06.2020 bitten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Zusendung "sämtlicher Informationen, die zur Einführung des Themenfelds "Deutschfeindlich" in der Statistik zur "Politisch motivierten Kriminalität" (PMK) ab 01.01.2019 geführt haben". Über Ihren Antrag wird gemäß §1Abs.18.1,82 Nr. 1,§3 Nr. 1lit. ci.V.m. §3Nr.2,§3Nr.4,§5,§7Abs.1S.1und§7 Abs. 3 IFG wie folgt entschieden: 1. Der begehrte Zugang wird durch die Übersendung des Schreibens vom LKA Mecklenburg-Vorpommern (MV), datiert vom 21.02.2018 sowie des Ergebnisses des Umlaufbeschlussverfahrens vom 09.05.2018 (beide Dokumente teilweise geschwärzt) gewährt. Im Übrigen (Herausgabe des "Themenfeldkatalog zur KTA-PMK", Protokoll zur "41. Sitzung der AG Qualitätskontrolle PMK") wird der Antrag bis zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens zurückgestellt. 2. Es werden soweit keine Kosten geltend gemacht. Begründung: Zul. a) Ihr Informationsbegehren richtet sich nach § 1 Abs. 1 S.1 IFG. Nach Maßgabe dieses Gesetzes hat jeder gegenüber Behörden Anspruch auf Informationszugang, soweit dem nicht Versagungsgründe entgegenstehen. Namentlich sind diese ein besonderes Interesse oder die Belange Dritter (vgl. u.a. §§ 3-6 IFG). Ein Informationsanspruch hinsichtlich der im Schreiben MV sowie im Ergebnis des Umlaufbeschlussverfahrens geschwärzten Stellen besteht nicht. Auch ist der Informationszugang zu den im Weiteren vorliegenden amtlichen Informationen abzulehnen. Die Möglichkeit einer (Teil-)Schwärzung wurde fachlich geprüft und für die infrage stehenden Dokumente nicht als milderes Mittel anerkannt, da es nicht einen gleichbedeutenden Schutz der beinhalteten Informationen bietet. Die 883-6 IFG normieren Ausschlussgründe, bei denen der Informationsanspruch nicht besteht. §3 IFG schützt die besonderen öffentlichen Belange und schließt einen Informationsanspruch bspw. aus, wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Belange der inneren und äußeren Sicherheit (Nr. 1lit. c), das Bekanntwerden der Informationen die öffentliche Sicherheit gefährden kann (Nr.2) oder wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt (Nr. 4).§ 5 IFG dient dem Schutz personenbezogener Daten. Hierzu im Einzelnen: aa) Das Schreiben des LKA MV vom 21.02.2018 wurde zur Berichterstattung an die Geschäftsführung Kommission Staatsschutz, angesiedelt im BKA, übermittelt. Gegenstand des Schreibens ist die Anregung für eine Thematisierung bzw. Prüfung eines Unterthemas "deutschfeindlich" durch die "AG Qualitätskontrolle": Die Herausgabe des Schreibens in anliegender Form wurde vom LKA MV genehmigt. Gemäß §3 Nr.1 lit. c IFG bzw. §3 Nr. 2 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Informationen negative Auswirkungen auf die innere oder äußere Sicherheit haben kann, wobei §3 Nr. 1lit. cIFG als lex specialis Anwendungsvorrang gegenüber § 3 Nr. 2 IFG genießt (vgl. Scherzberg/Solka, in: Kommentar zum Informationsrecht, IFG, §3 Rn. 91; Schoch, IFG-Kommentar, § 3 Rn. 155). Nach der Gesetzesbegründung umfasst die innere und äußere Sicherheit den nichtmilitärischen Sicherheitsbereich (Entwurfsbegründung, BT-Drs. 15/4493, S. 9), wobei besonders Informationen über die Tätigkeit der mit dem Schutz der inneren und äußeren Sicherheit befassten Sicherheitsbehörden des Bundes, ua. dem Bundeskriminalamt schützenswert sind (vgl. Schirmer, in: BeckOK, InfoMEdienR, IFG § 3 Rn. 61-64.2; Scherzberg/Solka, in: Kommentar zum Informationsrecht, IFG, § 3 Rn. 89; VG Wiesbaden, Urt. v. 04.09.2015 - 6K 687/15.W]). Insbesondere in sicherheitssensiblen Bereichen wie der Kommunikation zwischen polizeilichen Stellen besteht ein generelles Interesse des Versenders von Informationen, dass diese Informationen auch nur demjenigen bekannt werden, für den sie bestimmt sind. Die Schwärzungen im Schreiben MV basieren auf §3 Nr. 1 c) IFG bzw. §3 Nr. 2 IFG, da die Passagen Informationen enthalten, die den vertrauensvollen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden zum Gegenstand haben. Zudem wurden die personenbezogenen Daten gem. § 5 Abs. 1 IFG geschwärzt. bb) In dem Dokument "Ergebnis Umlaufbeschlussverfahren" wurden lediglich die personenbezogenen Daten/Erreichbarkeiten geschwärzt. cc) Bei den weiteren Dokumenten handelt es sich zum einen um den "Themenfeldkatalog zur KTA-PMK", zum anderen um das Protokoll zur 41. Sitzung der AG Qualitätskontrolle PMK. Wie bereits mit Schreiben vom 31.07.2020 mitgeteilt ist wegen bundesweiter Verantwortlichkeiten ist die Durchführung eines Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Behörden und Gremien durch das BKA erforderlich. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zu 2. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben. Allerdings ist bei einfachen schriftlichen Auskünften, der Ablehnung oder bei Zurücknahme eines Antrags keine Gebührenerhebung vorgesehen (vgl. Nr. 9 lit. g der Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz - Bek. d. BMI v 21.11.2005 - V 5a - 130 250/16). Auslagen sind nicht entstanden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundeskriminalamt, Thaerstr. 11, 65193 Wiesbaden, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskriminalamt
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, mit Antrag vom 10.06.2020 baten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um…
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
10. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
5,8 MB
geschwärzt
694,3 KB
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, mit Antrag vom 10.06.2020 baten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Zusendung "sämtliche[r] Informationen (z.B. Kommunikation, Studien, interne Vermerke etc.), die zur Einführung des Themenfelds 'Deutschfeindlichkeit' in der Statistik zur 'Politisch motivierten Kriminalität' (PMK) ab 01.01.2019 geführt haben." Mit Bescheid vom 16.06.2021 wurde Ihnen der begehrte Zugang durch die Übersendung des Schreibens vom LKA Mecklenburg-Vorpommern (MV), datiert vom 21.02.2018 sowie des Ergebnisses des Umlaufbeschlussverfahrens vom 09.05.2018 (beide Dokumente teilweise geschwärzt) gewährt. Im Übrigen wurde Ihr Antrag in Bezug auf den begehrten Themenfeldkatalog zur KPMD-PMK bis zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens zurückgestellt. Über Ihren noch offenen Teilantrag wird gemäß §§ 1 Abs. 1S.1,2 Nr. 1, 7 Abs. 3 IFG wie folgt entschieden: 1. Der begehrte Zugang wird durch Übersendung des "Themenfeldkatalogs zur KTA-PMK" gewährt. 2. Es werden Gebühren in Höhe von 97, 50 € erhoben und festgesetzt. zul; Das IFG regelt den grundsätzlichen Zugang zu amtlichen Informationen einer Behörde, soweit keine Versagungsgründe vorliegen (vgl. §§ 3-6 IFG). Da das entsprechende Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Behörden und Gremien nunmehr abgeschlossen ist, wird Ihnen der Zugang durch Übersendung der beigefügten Anlage "Themenfeldkatalog zur KTA-PMK" gewährt. Zu 2.: Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich Gebühren erhoben. Allerdings ist bei einfachen schriftlichen Auskünften, der Ablehnung oder bei Zurücknahme eines Antrags keine Gebührenerhebung vorgesehen (vgl. Nr. 9 lit. g der Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz - Bek. d. BMI v. 21.11.2005 -V 5a-130 250/16). Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-725/003 II#0581 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-725/003 II#0581
Datum
24. Januar 2022 11:27
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-725/003 II#0581 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen