Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Übersicht der Veranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank, die im Jahr 2020 bisher registriert wurden, mit Namen der Veranstaltung sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl (vgl. Ihre Auskunft zu 2018: https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-im-jahr-2018/). Ich möchte Sie um zügige Bearbeitung bitten, Gebühren übernehme ich.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2020
  • Frist
    11. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    106,21 Euro
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir …
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020 [#188507]
Datum
9. Juni 2020 16:35
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht der Veranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank, die im Jahr 2020 bisher registriert wurden, mit Namen der Veranstaltung sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl (vgl. Ihre Auskunft zu 2018: https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-im-jahr-2018/). Ich möchte Sie um zügige Bearbeitung bitten, Gebühren übernehme ich. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188507 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020“…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020 [#188507]
Datum
25. Juli 2020 09:56
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020“ vom 09.06.2020 (#188507) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188507/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020“…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020 [#188507]
Datum
18. August 2020 17:39
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020“ vom 09.06.2020 (#188507) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188507/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020“…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020 [#188507]
Datum
14. September 2020 12:01
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020“ vom 09.06.2020 (#188507) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 66 Tage überschritten. Ich könnte jetzt Untätigkeitsklage einreichen, habe darauf aber eigentlich keine Lust. Mögen Sie die Anfrage nicht einfach beantworten? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188507/
Polizei Berlin
PPr Just 4 IFG 59.20 Sehr geehrter Herr Semsrott, für die lange Bearbeitungszeit bitte ich um Verständnis. Sie …
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020 [#188507]
Datum
16. September 2020 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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PPr Just 4 IFG 59.20 Sehr geehrter Herr Semsrott, für die lange Bearbeitungszeit bitte ich um Verständnis. Sie werden in Kürze Antwort von mir erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> wenn Sie mir keinen plausiblen Grund für die Verzögerung nennen, habe ich daf…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020 [#188507]
Datum
16. September 2020 15:34
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> wenn Sie mir keinen plausiblen Grund für die Verzögerung nennen, habe ich dafür kein Verständnis. Bitte senden Sie mir die Daten noch diese Woche zu. Gebühren kenne ich schon, übernehme ich. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188507/
Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bitte um Fristverlängerung bis zum 25.9.2020. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020 [#188507]
Datum
18. September 2020 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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2,9 KB
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Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bitte um Fristverlängerung bis zum 25.9.2020. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
IFG 59.20 Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem IFG-Antrag zu o.g. Betreff erhalten Sie anliegend die Übersicht …
Von
Polizei Berlin
Betreff
Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020 [#188507]
Datum
25. September 2020 15:34
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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2,9 KB
berlin.de-public-key-1.asc
2,3 KB


IFG 59.20 Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem IFG-Antrag zu o.g. Betreff erhalten Sie anliegend die Übersicht als PDF-Dokument. Der Bescheid folgt auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen

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Polizei Berlin
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, mit o.g. E-Mail stellen Sie einen Antrag nach dem Berliner Informati…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
9. Juni 2022
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit o.g. E-Mail stellen Sie einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und bitten um Übersendung einer Übersicht der Veranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank (VDB), die im Jahr 2020 bisher registriert wurden, mit Namen der Veranstaltung sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl. Aufgrund von organisatorischen Änderungen in der Bearbeitung von IFG Anträgen wurde Ihnen die begehrten Informationen bereits übersandt, jedoch wurde versäumt Ihnen einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen, welches ich hiermit nachhole. Ich bitte das Büroversehen zu entschuldigen. Es ergeht folgender Bescheid: 1. Ihrem Antrag gebe ich statt. 2. Für die Aktenauskunft wird eine Gebühr in Höhe von 106,21 Euro festgesetzt. Ich bitte Sie, die Zahlung des Betrages von 106,21 Euro innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Bescheides unter Angabe der folgenden Buchungsmerkmale Empfangsberechtigter: Landeshauptkasse Berlin IBAN: DE12 100100100000137106 BIC: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: Kassenzeichen 0930008629132 IFG 59.20 Begründung: Zu. 1. Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen hier vor und wurden an Sie als Datei am 25. September 2020 an die E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> übersandt. Die übersandte Datei enthält Daten für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 20. Juli 2020. Zu. 2. Die Wahrnehmung Ihres Informationsrechts ist gebührenpflichtig. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Gebührenfestsetzung noch nicht verjährt ist. Gemäß § 21 Absatz 2 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) beträgt die Festsetzungsfrist 4 Jahre. Gemäß § 9 Absatz 1 GebBtrG entsteht die Pflicht zur Zahlung von Verwaltungsgebühren mit der Vollendung der Amtshandlung, bei Vorliegen eines Antrages mit dessen Eingang. Ihr Antrag ist bei der Polizei Berlin am 9. Juni 2020 eingegangen, dem Antrag wurde durch Übersendung der begehrten Unterlagen am 25. September 2020 stattgegeben. Rechtsgrundlage für die Gebühr ist & 16 IFG Bin in Verbindung mit § 6 Abs. 1 GebBtrG, § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 bis Nr. 4 des Gebührenverzeichnisses in der Anlage zu § 1 VGebO. Danach beträgt bei Amtshandlungen nach dem IFG die Gebühr nach Nr. 2 für die einfache schriftliche Auskunft zwischen 5,- und 100,- Euro, nach Nr. 3 für eine Auskunft, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, 100,- bis 250,- Euro und Nr. 4 für eine Auskunft, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, 250,- bis 500,- Euro. Die konkrete Höhe der danach zu bemessenden Gebühr steht im Ermessen der Behörde. In Tarifstelle 1004 a) Nr. 3 der Anlage zur VGebO ist eine Rahmengebühr i. S. d. §5 VGebO vorgesehen. Eine Rahmengebühr bestimmt einen minimalen und einen maximalen Gebührenwert, innerhalb deren die konkrete Gebührenhöhe durch Ermessenentscheidung festzusetzen ist. Entsprechend den Bemessungskriterien nach § 5 VGebO ist bei Amtshandlungen, für die in dem Gebührenverzeichnis ein Rahmen festgelegt ist, die Gebühr nach der Bedeutung des Gegenstands und dem wirtschaftlichen Nutzen für die Beteiligten (Nr. 1), nach dem Umfang der Amtshandlung und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der Amtshandlung ergeben (Nr. 2), und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners (Nr. 3) zu bemessen. Die Gebühr wurde nach dem Verwaltungsaufwand im Sinne der Nr. 2 bemessen. Zu den in Nr. 1 und 3 genannten Kriterien wurde bisher nichts Erhebliches vorgetragen. In den Fällen, in denen Informationen unter Ausschluss geschützter Teile gegeben werden können, sind die Gebühren unter Berücksichtigung des gesamten Verwaltungsaufwandes zu erheben. Innerhalb der Rahmensätze ist die Gebühr so zu bemessen, dass in der Regel das geschätzte Gebührenaufkommen den auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwand für den betreffenden Verwaltungszweig deckt. Die Gebühr darf nicht vom Informationszugang abschrecken. Für die Berechnung sind die durchschnittlichen Personalkostensätze einschließlich sonstiger Personalgemeinkosten der jeweiligen Laufbahngruppe zu verwenden. Gemäß der Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses handelt es sich im hiesigen Fall um eine umfangreiche schriftliche Auskunft nach Tarifstelle 1004 lit. a) Nr. 3.) der Anlage zur VGebO deren Rahmen 100 - 250 Euro beträgt. In Ihrem Fall benötigte eine Dienstkraft der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt für die vorbereitenden Arbeiten zur Aktenauskunft einen Arbeitsaufwand von 60 Arbeitsminuten und eine weitere Person der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt für die abschließenden Arbeiten der Aktenauskunft 30 Arbeitsminuten. Dies beinhaltete das Extrahieren der Dokumente aus dem Vorgang, Sichtung und Prüfung der Unterlagen auf Vorliegen von Hinderungsgründe gemäß §§ 5-12 IFG. Entsprechend der Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung der Senatsverwaltung für Finanzen vom 18. Mai 2020 beträgt der Durchschnittswert der pauschalierten Stundensätze für die Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt 70,14 Euro. Es sind daher Kosten von 105,21 Euro angefallen. Darüber hinaus berücksichtigen die Stundensätze die Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes inkl. Informationstechnischer Unterstützung. Einer Berücksichtigung darüberhinausgehender Sachkosten bedurfte es nicht. Gemäß den Anmerkungen zu Tarifstelle 1004 i. V. m. Anmerkungen zur Tarifstelle 1001 lit. e) des Verwaltungsgebührenverzeichnisses beträgt die Gebühr für per E-Mail übermittelte kopierte Daten 1 bis 2 Euro je Datei, maximal jedoch 50€ . Im hiesigen Fall handelt es sich um eine Datei die übersendet wurde, so dass 1 Euro der Gebührenberechnung hinzukommen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Polizei Berlin, Justiziariat, Keibelstraße 36, 10178 Berlin, zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Ein Widerspruch gegen die Gebührenfestsetzsetzung hat keine aufschiebende Wirkung und befreit daher nicht von der fristgemäßen Bezahlung der Gebühren. Mit freundlichen Grüßen

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