Ausgaben für Facebook-Werbung

Eine Auflistung der Facebook-Werbung, die Ihre Behörde im Jahr 2019 bezahlt hat, aus der mindestens die beworbenen Facebook-Beiträge und die Kosten der Werbung hervorgehen sollen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • 6 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufli…
An Sächsische Staatskanzlei Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Ausgaben für Facebook-Werbung [#188784]
Datum
12. Juni 2020 12:00
An
Sächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Facebook-Werbung, die Ihre Behörde im Jahr 2019 bezahlt hat, aus der mindestens die beworbenen Facebook-Beiträge und die Kosten der Werbung hervorgehen sollen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188784
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Sächsische Staatskanzlei
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie bitten um Informationen von Seiten der Sächsische…
Von
Sächsische Staatskanzlei
Betreff
AW: Ausgaben für Facebook-Werbung [#188784]
Datum
22. Juni 2020 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie bitten um Informationen von Seiten der Sächsischen Staatskanzlei bezahlten Werbung bei Facebook einschließlich der beworbenen Facebookbeiträge sowie der Kosten für diese Werbung. Die Sächsische Staatskanzlei erfüllt die ihr obliegenden Informationspflichten in dem Umfang, die der Gesetzgeber dafür festgelegt hat. Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich allerdings nicht um Umweltinformationen. Werbung bei Facebook beinhaltet keine Umweltinformation im Sinne des Sächsischen Umweltinformationsgesetz für den Freistaat Sachsen. Ein Auskunftsanspruch entsprechend dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz für den Freistaat Sachsen besteht daher in diesem Fall nicht. Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation gilt entsprechend § 1 nur für Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte) und gewährt somit hier ebenfalls keinen Auskunftsanspruch zu etwaiger Facebookwerbung. Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG), nach dem in § 1 ein voraussetzungsloser Rechtsanspruch auf Auskunft über amtliche Informationen gewährt wird, verpflichtet nur Bundesbehörden. Eine vergleichbare Regelung für die Behörden im Freistaat Sachsen hat der Gesetzgeber nicht geschaffen. Unabhängig davon gibt es im Freistaat auch keine andere gesetzliche Norm, die ein allgemeines Auskunftsrecht schafft. Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass von einer Beantwortung Ihrer Anfrage zur Facebookwerbung abgesehen wird. Mit freundlichen Grüßen